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EQS-Adhoc: Siemens Energy AG: Siemens Energy beschließt Barkapitalerhöhung im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens (deutsch)

15.03.2023
um 18:20 Uhr

Siemens Energy AG: Siemens Energy beschließt Barkapitalerhöhung im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens

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EQS-Ad-hoc: Siemens Energy AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Siemens Energy AG: Siemens Energy beschließt Barkapitalerhöhung im Wege
eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens

15.03.2023 / 18:20 CET/CEST
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JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG
RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE

München, 15. März 2023 - Der Vorstand der Siemens Energy AG ("Siemens
Energy")
hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Kapitalerhöhung
gegen Bareinlagen durch teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals
durchzuführen. Das Grundkapital von Siemens Energy soll um bis zu 10 % durch
Ausgabe neuer auf den Namen lautender nennwertloser Stückaktien (die "Neuen
Aktien") gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
erhöht werden. Die Neuen Aktien werden mit voller Gewinnberechtigung für das
laufende Geschäftsjahr ab dem 1. Oktober 2022 ausgestattet sein.
Das Angebot und der Verkauf der Neuen Aktien erfolgen ausschließlich an
institutionelle Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege eines
beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens. Die Privatplatzierung wird
unmittelbar nach dieser Mitteilung eingeleitet. Der Vorstand von Siemens
Energy wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats die endgültige Anzahl der
auszugebenden Aktien, den Platzierungspreis und den endgültigen Bruttoerlös
nach Abschluss des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens festlegen und
bekannt geben. Im Anschluss an die Privatplatzierung unterliegt Siemens
Energy, vorbehaltlich bestimmter marktüblicher Ausnahmen, einem 90-tägigen
Lock-up, d.h. einer Verpflichtung, u.a. keine weiteren Aktien oder in Aktien
wandelbare Finanzinstrumente auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung
durchzuführen.
Die Zulassung der Neuen Aktien zum Handel im Teilbereich des regulierten
Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der
Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 21. März 2023 erfolgen.
Der Handel mit den Neuen Aktien soll voraussichtlich am 23. März 2023
aufgenommen werden. Es ist beabsichtigt, die Neuen Aktien in die bestehenden
Notierungen der bestehenden Aktien von Siemens Energy einzubeziehen. Die
Lieferung der Neuen Aktien an Investoren ist für den 23. März 2023
vorgesehen.
Der erwartete Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung soll zur teilweisen
Refinanzierung des freiwilligen Barkaufangebots für alle ausstehenden Aktien
der Siemens Gamesa Renewable Energy, S.A. verwendet werden.
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Wichtiger Hinweis
Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und das Angebot der Aktien von Siemens
Energy können in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich beschränkt sein.
Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind
verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu
beachten. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an
Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan
oder in einer anderen Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine
solche Aufforderung rechtswidrig ist, dar.
Wertpapiere dürfen nicht ohne Registrierung angeboten oder verkauft werden,
es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des
U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung vor oder es
handelt sich um eine nicht registrierungspflichtige Transaktion. Es wird
kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von
Amerika oder in einer anderen Jurisdiktion stattfinden.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") ist diese
Bekanntmachung nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im
Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129)
(in der jeweils geltenden Fassung, die "Prospektverordnung") sind
("Qualifizierte
Anleger"). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur
an qualifizierte Anleger, die (i) über berufliche Erfahrung in
Anlageangelegenheiten verfügen, die unter Artikel 19(5) (Investment
Professionals) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 (in ihrer geänderten Fassung, die "Order") oder (ii)
unter Artikel 49(2)(a) bis (d) (High Net Worth Companies, Incorporated
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von Siemens Energy, die nach bestem Wissen getroffen wurden.
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ist, wesentlich von der Ertragslage, der Rentabilität, der Entwicklung oder
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ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. In Anbetracht
dieser Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren wird Personen, die
dieses Dokument erhalten, davon abgeraten, sich auf diese
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Vertreiber festgestellt hat, dass diese Wertpapiere: (i) kompatibel mit
einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien von
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für den Vertrieb über alle von der MiFID II zugelassenen Vertriebskanäle in
Betracht kommen. Jeder Vertreiber, der die hierin genannten Wertpapiere
später anbietet, ist für die Durchführung einer eigenen Zielmarktbewertung
in Bezug auf diese Wertpapiere und die Festlegung geeigneter Vertriebskanäle
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