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EQS-Adhoc: Siemens Energy AG: Siemens Energy legt die Anzahl der neuen auszugebenden Aktien und den Platzierungspreis für die neuen Aktien fest (deutsch)

15.03.2023
um 22:09 Uhr

Siemens Energy AG: Siemens Energy legt die Anzahl der neuen auszugebenden Aktien und den Platzierungspreis für die neuen Aktien fest

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EQS-Ad-hoc: Siemens Energy AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Siemens Energy AG: Siemens Energy legt die Anzahl der neuen auszugebenden
Aktien und den Platzierungspreis für die neuen Aktien fest

15.03.2023 / 22:09 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG
RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE

München, 15. März 2023 - Die Siemens Energy AG ("Siemens Energy") hat heute
beschlossen, ihr Grundkapital durch teilweise Ausnutzung des genehmigten
Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von 726.645.193,00
Euro um 72.664.519,00 Euro auf 799.309.712,00 Euro zu erhöhen. Insgesamt
wurden 72.664.519 neue auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien (die
"Neuen Aktien") im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bei
institutionellen Investoren platziert. Die Neuen Aktien sind mit voller
Gewinnberechtigung für das laufende Geschäftsjahr ab dem 1. Oktober 2022
ausgestattet.
Die Neuen Aktien wurden zu einem Platzierungspreis von 17,32 Euro je Aktie
platziert, was zu einem Bruttoerlös von ca. 1,259 Milliarden Euro vor Abzug
von Provisionen und Kosten führte. Der Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung
soll zur teilweisen Refinanzierung des freiwilligen Barkaufangebots für alle
ausstehenden Aktien der Siemens Gamesa Renewable Energy, S.A. verwendet
werden.
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Wichtiger Hinweis
Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und das Angebot der Aktien von Siemens
Energy können in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich beschränkt sein.
Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind
verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu
beachten. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an
Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan
oder in einer anderen Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine
solche Aufforderung rechtswidrig ist, dar.
Wertpapiere dürfen nicht ohne Registrierung angeboten oder verkauft werden,
es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des
U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung vor oder es
handelt sich um eine nicht registrierungspflichtige Transaktion. Es wird
kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von
Amerika oder in einer anderen Jurisdiktion stattfinden.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") ist diese
Bekanntmachung nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im
Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129)
(in der jeweils geltenden Fassung, die "Prospektverordnung") sind
("Qualifizierte
Anleger"). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur
an qualifizierte Anleger, die (i) über berufliche Erfahrung in
Anlageangelegenheiten verfügen, die unter Artikel 19(5) (Investment
Professionals) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 (in ihrer geänderten Fassung, die "Order") oder (ii)
unter Artikel 49(2)(a) bis (d) (High Net Worth Companies, Incorporated
Associations usw.) der Order fallen, und an diese gerichtet sind.
Soweit diese Mitteilung Prognosen, Erwartungen oder Aussagen, Schätzungen,
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Entwicklung von Siemens Energy enthält ("zukunftsgerichtete Aussagen"),
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von Siemens Energy, die nach bestem Wissen getroffen wurden.
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entnommen sind, die von Siemens Energy nicht unabhängig überprüft oder
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ist, wesentlich von der Ertragslage, der Rentabilität, der Entwicklung oder
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dieser Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren wird Personen, die
dieses Dokument erhalten, davon abgeraten, sich auf diese
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Informationen an Vertreiber
Gemäß den Anforderungen der EU-Produktüberwachung unterliegen die hierin
genannten Wertpapiere einem Produktgenehmigungsprozess, in dem jeder
Vertreiber festgestellt hat, dass diese Wertpapiere: (i) kompatibel mit
einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien von
professionellen Kunden (professional clients) und geeigneten Gegenparteien
(eligible counterparties) erfüllen, jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii)
für den Vertrieb über alle von der MiFID II zugelassenen Vertriebskanäle in
Betracht kommen. Jeder Vertreiber, der die hierin genannten Wertpapiere
später anbietet, ist für die Durchführung einer eigenen Zielmarktbewertung
in Bezug auf diese Wertpapiere und die Festlegung geeigneter Vertriebskanäle
verantwortlich.

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Telefon: +49 89 207084040
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Internet: www.siemens-energy.com
ISIN: DE000ENER6Y0
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