KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Energiekonzern EnBW
Grund für den Streit war ein Vertrag, der 2013 ausgelaufen war und nie erneuert wurde. Auf dieser Grundlage hatte EnBW das Fernwärmenetz verlegt und immer weiter auf heute 218 Kilometer ausgebaut - größtenteils auf städtischen Grundstücken.
Die Landeshauptstadt hatte den Energieversorger unter anderem auf Übereignung der Anlagen verklagt. Dies hatten schon die Vorinstanzen abgewiesen; daran rüttelte auch der BGH nicht. Allerdings verurteilte das OLG Stuttgart den Karlsruher Energiekonzern im Jahr 2020 dazu, die Anlagen im Zweifelsfall zurückzubauen. Das ist nun vom Tisch./asn/kre/DP/jha