BERLIN (dpa-AFX) - Der Anschlag auf die Stromversorgung des Tesla-Werks
Mit Blick auf die kritischen Infrastrukturen gehe das sogenannte Kritis-Dachgesetz in die richtige Richtung, sagte Wansleben. Es habe das Ziel, das Schutzniveau von Betreibern kritischer Anlagen zu verbessern und deren eigene Sicherheitsbemühungen zu unterstützen. "Die Maßnahmen sollten daher im Zusammenhang mit den Regelungen zum Cyberschutz von kritischen Infrastrukturen betrachtet werden", sagte der DIHK-Hauptgeschäftsführer. Die Bundesregierung verschleppe aber die Verabschiedung des zugehörigen Gesetzes seit Monaten.
Die öffentliche Hand sollte den Unternehmen passgenaue Informationen zur aktuellen Sicherheitslage - Cyber- und analoge Bedrohungen - mit konkreten Handlungsempfehlungen zur Verfügung stellen. Im Schadensfall bräuchten die Unternehmen Unterstützung. "Dafür sind klare staatlichen Zuständigkeiten sowie eine entsprechende personelle Ausstattung und Vernetzung der Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern erforderlich", betonte Wansleben.
Nach dem mutmaßlichen Brandanschlag rechnet der US-Autobauer Tesla noch mit einem tagelangen Produktionsausfall in seinem Werk in Grünheide. Die Polizei ermittelt weiter, ob eine linksextremistisch eingestufte Gruppierung dafür verantwortlich ist. Unbekannte Täter zündeten einen Strommast auf einem Feld an. Es kam zum Blackout in der einzigen europäischen Autofabrik von Tesla und für zehntausende Bewohner in der Region./hgo/DP/stw