Überstellung von Asylbewerbern an andere EU-Staaten scheitern meist
BERLIN (dpa-AFX) - Im vergangenen Jahr ist es den deutschen Behörden in der Mehrheit der Fälle nicht gelungen, Asylbewerber in den für ihr Verfahren zuständigen europäischen Staat zurückzuschicken. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion hervor, über die "Bild" zuerst berichtete. Den Angaben zufolge stellte Deutschland 2023 insgesamt 74 622 Übernahmeersuchen nach den sogenannten Dublin-Regeln. Mit der Ausreise der Betroffenen endete dies allerdings lediglich in 5053 Fällen, wie aus der Aufstellung der Bundesregierung hervorgeht.
Die fristgerechte Überstellung scheiterte in 38 682 Fällen, und zwar aus unterschiedlichen Gründen - etwa weil der Zielstaat diese stornierte oder weil eine Gerichtsentscheidung vorlag, die eine Überstellung untersagt. In 222 Fällen scheiterte eine Überstellung am Widerstand des Abzuschiebenden.
Die Dublin-Verordnung regelt, dass ein anderes EU-Land für einen Asylbewerber zuständig ist, wenn er dort einen Antrag auf Schutz gestellt hat oder zuerst eingereist ist. Eine Abschiebung muss danach innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Die Frist kann nur im Ausnahmefall verlängert werden. Danach fällt der Asylbewerber in die Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland.
Die meisten Dublin-Überstellungen erfolgten nach Angaben der Bundesregierung im vergangenen Jahr nach Österreich (1534). Nach Italien brachte Deutschland im ganzen Jahr lediglich elf Asylbewerber
- bei insgesamt 15 479 Übernahmeersuchen.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte am Samstag, die Bundesregierung stehe im Austausch mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, um Verbesserungen bei der Durchführung des Dublin-Verfahrens zu erzielen.
Dass die Dublin-Überstellungen und andere Vorgaben des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in den vergangenen Jahren mehr schlecht als recht funktioniert haben, ist ein Grund für die nun geplante umfassende Reform. Über die Neuerungen, zu denen unter anderem Asylprüfungen an den EU-Außengrenzen für Menschen aus Staaten mit geringer Anerkennungsquote gehören, stimmt das Europäische Parlament in dieser Woche ab./abc/DP/mis