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MGI - Media and Games Invest SE hat seine Jahreshauptversammlung abgehalten
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MGI - Media and Games Invest SE hat seine Jahreshauptversammlung abgehalten
13.06.2024 / 18:10 CET/CEST
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MGI - Media and Games Invest SE hat seine Jahreshauptversammlung abgehalten
Donnerstag, 13. Juni 2024 - Media and Games Invest SE ("MGI" oder das
"Unternehmen", ISIN: SE0018538068; Ticker M8G; Nasdaq First North Premier
Growth Market und Scale-Segment der Frankfurter Börse) hat heute, am 13.
Juni 2024, seine Jahreshauptversammlung abgehalten. Auf der
Jahreshauptversammlung wurde u.a. die Feststellung der Gewinn- und
Verlustrechnung und der Bilanz, die Wiederwahl der Verwaltungsratsmitglieder
Elizabeth Para, Franca Ruhwedel, Johan Roslund, Tobias M. Weitzel und Remco
Westermann sowie die Wahl von Greg Coleman und Peter Huijboom als neue
Verwaltungsratsmitglieder, die Wiederwahl von Deloitte Sweden AB als
Wirtschaftsprüfer, die Änderung des Firmennamens, die Aufstellung des LTIP
2024, die Herabsetzung des Aktienkapitals sowie die Ermächtigung des
Vorstands, die Ausgabe von Aktien, Optionsscheinen und Wandelanleihen zu
beschließen, beschlossen.
Feststellung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanzen,
Beschlussfassung über Dividende und Entlastung
Die Jahreshauptversammlung hat die Gewinn- und Verlustrechnung und die
Bilanz sowie die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung und die
konsolidierte Bilanz für das Geschäftsjahr 2023 festgestellt.
Die Jahreshauptversammlung beschloss, für das Geschäftsjahr 2023 keine
Dividende auszuschütten und den Restbetrag des diesjährigen Ergebnisses
vorzutragen.
Jedem Mitglied des Vorstands und dem CEO wurde für das Geschäftsjahr 2023
Entlastung erteilt.
Beschlussfassung über die Änderung von § 8 der Satzung
Die Jahreshauptversammlung beschloss, den Wortlaut in Bezug auf den
Verwaltungsrat in Absatz 8 der Satzung so zu ändern, dass die maximale
Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder sieben (anstatt sechs) und die
Mindestanzahl vier (anstatt drei) beträgt.
Festsetzung der an den Verwaltungsrat und den Abschlussprüfer zu zahlenden
Honorare
Die Jahreshauptversammlung beschloss, dass die Verwaltungsratshonorare in
unveränderter Höhe von 50.000 EUR für jedes nicht bei der Gesellschaft
angestellte Verwaltungsratsmitglied und 100.000 EUR für den
Verwaltungsratsvorsitzenden gezahlt werden sollen. Darüber hinaus beschloss
die Jahreshauptversammlung, dass dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
sowie dem Vorsitzenden des Vergütungsausschusses ein unverändertes
Gesamthonorar in Höhe von 25.000 Euro zugeteilt werden soll. Das bedeutet,
dass sich die Gebühren auf insgesamt 400.000 EUR belaufen.
Die Jahreshauptversammlung beschloss, dass das Honorar des
Wirtschaftsprüfers gemäß der genehmigten Rechnung gezahlt werden soll.
Bestimmung der Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und der
Wirtschaftsprüfer, Wahl des Verwaltungsrats, des Vorsitzenden des
Verwaltungsrats und des Wirtschaftsprüfers
Die Jahreshauptversammlung beschloss die Wahl von sieben
Verwaltungsratsmitgliedern für den Zeitraum bis zum Ende der
Jahreshauptversammlung 2025 und die Wahl einer eingetragenen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft.
Die Jahreshauptversammlung wählte Elizabeth Para, Franca Ruhwedel, Johan
Roslund, Tobias M. Weitzel und Remco Westermann wieder und wählte Greg
Coleman und Peter Huijboom als neue Mitglieder des Verwaltungsrats für den
Zeitraum bis zum Ende der Jahreshauptversammlung 2025. Tobias M. Weitzel
wurde im gleichen Zeitraum als Vorsitzender des Verwaltungsrats
wiedergewählt.
Die Jahreshauptversammlung wählte Deloitte Sweden AB erneut zum
Wirtschaftsprüfer des Unternehmens für den Zeitraum bis zum Ende der
Jahreshauptversammlung 2025.
Beschlussfassung über die Änderung des Firmennamens durch Änderung von § 1
der Satzung und Änderung von § 3 der Satzung
Die Jahreshauptversammlung hat beschlossen, den Namen des Unternehmens durch
Änderung von § 1 der Satzung in Verve Group SE zu ändern und § 3 der
Satzung, Gegenstand des Unternehmens, durch den folgenden Wortlaut zu
ersetzen:
"Das Unternehmen führt Tätigkeiten durch, die a) direkt oder indirekt über
Tochtergesellschaften Medienaktivitäten für Werbetreibende sowie Verlage und
andere verbundene Plattformen und Partner umfassen, um Anzeigen zu verkaufen
und zu kaufen und die technischen Plattformen und Prozesse sowie Daten dafür
bereitzustellen, sowie mit diesen kompatible Tätigkeiten durchzuführen und
b) indirekt über Tochtergesellschaften den Vertrieb von und den Handel mit
Computer-, Konsolen- und Video- und Mobilspielen als Händler, Lizenznehmer
und Entwickler für Verbraucher und Geschäftspartner umfassen und
Online-Plattformen für solche Spiele bereitstellen."
Beschlussfassung über die Aufstellung des LTIP 2024 und Bereitstellung von
Aktien aus dem LTIP 2024 durch Ausgabe und Übertragung von Optionsscheinen
der Serie 2024/2036
Die Jahreshauptversammlung beschloss gemäß dem Vorschlag des
Verwaltungsrats, ein neues langfristiges Anreizprogramm ("LTIP 2024")
aufzustellen. Das LTIP 2024 ähnelt den bestehenden und historischen
Anreizprogrammen des Unternehmens und umfasst rund 50 wichtige Mitarbeiter,
einschließlich der obersten Geschäftsleitung des Unternehmens und bestimmter
Tochtergesellschaften, die berechtigt sind, am LTIP 2024 teilzunehmen und
maximal 4.750.000 Aktien der Klasse A des Unternehmens zu erwerben.
Um die Bereitstellung von Aktien aus dem LTIP 2024 sicherzustellen, hat die
Jahreshauptversammlung beschlossen, die Aktien aus dem LTIP 2024 durch eine
gerichtete Ausgabe und Übertragung von Optionsscheinen der Serie 2024/2036
bereitzustellen. Die Optionsscheine können im Zeitraum vom 30. Juni 2025 bis
einschließlich 31. Dezember 2036 ausgeübt werden. Bei Ausübung aller
4.750.000 Optionsscheine erhöht sich das Aktienkapital des Unternehmens um
47.500 EUR (bei einem Quotenwert von 0,01 EUR und um 4.750.000 EUR bei einem
Quotenwert von 1 EUR) und hat einen maximalen Verwässerungseffekt von ca.
3,0 Prozent. Die neuen Aktien werden von der Umstellungsklausel in der
Satzung des Unternehmens erfasst.
Beschlussfassung über eine Ermächtigung des Verwaltungsrats, die Ausgabe von
Aktien, Optionsscheinen und Wandelanleihen zu beschließen
Die Jahreshauptversammlung beschloss, den Verwaltungsrat zu ermächtigen, im
Rahmen der Satzung des Unternehmens einmal oder mehrmals und für die Dauer
bis zur nächsten Jahreshauptversammlung Aktien, Optionsscheine und
Wandelanleihen auszugeben. Die Ermächtigung ist dahingehend beschränkt, dass
der Verwaltungsrat keine Ausgaben von Aktien, Optionsscheinen und
Wandelanleihen beschließen darf, die dazu führen, dass die Gesamtzahl der
ausgegebenen, durch Umwandlung von Wandelanleihen oder durch Ausübung von
Optionsscheinen ausgegebenen Aktien 35 Prozent der Gesamtzahl der Aktien der
Gesellschaft zum Zeitpunkt der erstmaligen Ausübung der Ermächtigung durch
den Verwaltungsrat überschreitet.
Die Ausgabe von Aktien, Optionsscheinen und Wandelanteilen kann mit oder
ohne Abweichung von den Vorzugsrechten der Aktionäre und mit oder ohne
Bestimmungen über Sachleistungen, Aufrechnungen oder andere Bedingungen
erfolgen. Der Zweck der Genehmigung und der Möglichkeit, von den
Vorzugsrechten der Aktionäre abzuweichen, ist die Finanzierung von
Akquisitionen, die Beschaffung von Kapital zur Erleichterung des Wachstums
und der Entwicklung des Unternehmens oder die Absicherung, Erleichterung
oder Abwicklung von Anreizprogrammen des Unternehmens.
Beschlussfassung über die Änderung von § 4 der Satzung und die Herabsetzung
des Aktienkapitals
Die Jahreshauptversammlung beschloss, das Aktienkapital des Unternehmens um
157.656.864,42 Euro herabzusetzen. Zweck der Herabsetzung ist die Zuweisung
an das Eigenkapital der uneingeschränkten Aktionäre, um den Quotenwert des
Unternehmens herabzusetzen. Nach der Herabsetzung beträgt das Grundkapital
1.592.493,58 EUR, aufgeteilt auf 159.249.358 Aktien der Klasse A und 0
Aktien der Klasse B (d.h. insgesamt 159.249.358 Aktien), jeweils mit einem
Anteilswert von 0,01 EUR. Die Herabsetzung des Aktienkapitals soll ohne
Rücknahme von Aktien erfolgen.
Um die Herabsetzung des Aktienkapitals zu ermöglichen, beschloss die
Jahreshauptversammlung außerdem, § 4 der Satzung des Unternehmens
dahingehend zu ändern, dass das Mindestaktienkapital 1.550.000 EUR und das
Höchstaktienkapital 6.200.000 EUR beträgt.
Verantwortliche Parteien
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sich an die unten genannten verantwortlichen Personen wenden.
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Sören Barz
Head of Investor Relations
+49 170 376 9571
soeren.barz@mgi-se.com, investor@mgi-se.com
Über MGI - Media and Games Invest SE
MGI - Media and Games Invest SE (MGI) betreibt eine schnell wachsende,
profitable Ad-Software-Plattform, die die weltweite Nachfrage von
Werbetreibenden mit dem Angebot von Publishern abgleicht und gleichzeitig
die Ergebnisse durch First-Party-Daten aus eigenen Spielen sowie
KI-gesteuerte kontextbezogene Datenlösungen verbessert. MGI ist
hauptsächlich in Nordamerika und Europa tätig. Durch Investitionen in
organisches Wachstum und Innovation sowie gezielte M&A hat MGI einen
One-Stop-Shop für programmatische Werbung aufgebaut, der es Unternehmen
ermöglicht, Werbeplätze über alle digitalen Geräte (mobile Apps, Web,
Connected TV und Digital Out of Home) zu kaufen und zu verkaufen, mit dem
Ziel, Werbung besser zu machen. MGI ist als Societas Europaea in Schweden
registriert (Registernummer 517100-0143), und die Aktien des Unternehmens
sind am Nasdaq First North Premier Growth Market in Stockholm und im
Scale-Segment der Frankfurter Börse notiert. Das Unternehmen hat drei
besicherte Anleihen, die an der Nasdaq Stockholm und im Open Market der
Frankfurter Börse notiert sind. Der zertifizierte Berater des Unternehmens
am Nasdaq First North Premier Growth Market ist FNCA Sweden AB;
info@fnca.se.
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