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EQS-News: Mitteilung zur außerordentlichen Hauptversammlung der Multitude SE (deutsch)

03.07.2024
um 07:30 Uhr

Mitteilung zur außerordentlichen Hauptversammlung der Multitude SE

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EQS-News: Multitude SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Mitteilung zur außerordentlichen Hauptversammlung der Multitude SE

03.07.2024 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE SE

Die Aktionäre der Multitude SE ("Gesellschaft" und/oder "Multitude") werden
hiermit darüber informiert, dass am 21. August 2024 um 08:00 Uhr UTC (10:00
Uhr CEST) eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft,
stattfindet.

Die außerordentliche Hauptversammlung findet im ST Business Centre, 120, The
Strand, Gzira, GZR 1027, Malta, statt. Instruktionen für die Teilnahme sind
in Abschnitt 3 dieser Mitteilung enthalten.

Die Hauptversammlung wird in englischer Sprache und persönlich abgehalten.

1 Tagesordnung der Hauptversammlung

An der Hauptversammlung werden die folgenden Tagesordnungspunkte behandelt:

Generelles:

1. Eröffnung der Hauptversammlung und Ernennung des Vorsitzenden

Die Ernennung des Vorsitzenden erfolgt gemäß Artikel 59 der Satzung der
Gesellschaft (die "Satzung").

2. Quorum

Gemäß Artikel 56 der Satzung ist die Hauptversammlung beschlussfähig, wenn
mindestens ein (1) Aktionär persönlich oder durch einen Bevollmächtigten
anwesend ist und das Recht hat, an der Hauptversammlung teilzunehmen und
abzustimmen.

Besondere Angelegenheiten (außerordentliche Beschlüsse):

3. Genehmigung der Umwandlung der Gesellschaft in eine (maltesische)
Public Limited Liability Company und der damit verbundenen Änderung der
Firma der Gesellschaft sowie der Änderung der Satzung der Gesellschaft

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft ("Verwaltungsrat") stellt den Aktionären
den Antrag, durch außerordentlichen Beschluss die Umwandlung der
Gesellschaft von einer Societas Europaea in eine Public Limited Liability
Company ("p.l.c.") im Sinne von Artikel 2 des Companies Act, Kapitel 386 des
maltesischen Rechts (der "Companies Act") in Übereinstimmung mit den
Bestimmungen von Artikel 66 der Verordnung (EG) Nr. 2571/2011 des Rates der
Europäischen Union in der geltenden Fassung (die "SE-Verordnung") zu
genehmigen (die "Umwandlung").

In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsrat gemäß Artikel 66 der
SE-Verordnung einen Entwurf des Umwandlungsplans (der "Umwandlungsplan") und
einen Bericht (der "Bericht des Verwaltungsrats") erstellt, um (a) die
wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte der Umwandlung zu erläutern und zu
begründen und (b) die Auswirkungen der Umwandlung für die Aktionäre und
Arbeitnehmer der Gesellschaft zu definieren.

Vor der Hauptversammlung wird der Verwaltungsrat auch einen Bericht von
PricewaterhouseCoopers Malta (als unabhängige Sachverständige) einholen, der
bestätigt, dass die Gesellschaft über Vermögenswerte verfügt, die mindestens
ihrem Kapital entsprechen (der "Sachverständigenbericht").

Die Aktionäre werden darüber informiert, dass der Umwandlungsplan derzeit
vom maltesischen Handelsregister ("MBR") im Hinblick auf die
Veröffentlichung gemäß Artikel 66 der SE-Verordnung geprüft wird.

Darüber hinaus schlägt der Verwaltungsrat im Zusammenhang mit der Umwandlung
vor, (1) den Namen der Gesellschaft von 'Multitude SE' in 'Multitude p.l.c.'
zu ändern und (2) die derzeitige Satzung der Gesellschaft ('Memorandum and
Articles of Assocation', "M&A") in ihrer Gesamtheit zu ersetzen, um unter
anderem die Änderung des Namens der Gesellschaft widerzuspiegeln und die M&A
mit den Anforderungen des Companies Act in Bezug auf Public Limited
Liability Company in Einklang zu bringen (die "revidierte M&A").

Der Verwaltungsrat beantragt der Hauptversammlung daher vor, folgenden
außerordentlichen Beschluss zu fassen:

"(1) Dass die Umwandlung der Gesellschaft von einer Societas Europaea in
eine (maltesische) Public Limited Liability Company ("Umwandlung") gemäss
Verordnung (EG) Nr. 2571/2011 des Rates der Europäischen Union, in der
geltenden Fassung (die "SE-Verordnung") hiermit genehmigt wird;

(2) Dass der Entwurf des Umwandlungsplans, in dem die rechtlichen und
wirtschaftlichen Aspekte der Umwandlung erläutert und begründet werden und
die Auswirkungen der Umwandlung auf die Aktionäre und Arbeitnehmer der
Gesellschaft dargelegt werden, hiermit genehmigt wird;

(3) Dass alle vorgeschlagenen Änderungen an der aktuellen Satzung der
Gesellschaft ("aktuelle M&A") genehmigt werden und dass die aktuelle Satzung
in ihrer Gesamtheit durch die revidierte Satzung in der vorliegenden Form
oder im Wesentlichen in der gleichen Form ersetzt wird, wie sie den
Aktionären zusammen mit der Einladung zur ausserordentlichen
Hauptversammlung übermittelt wurde ("revidierte M&A"); und

(4) Den Sekretär der Gesellschaft und/oder einen Verwaltungsrat der
Gesellschaft, jeweils einzeln, zu ermächtigen:

i. alle Handlungen vorzunehmen und alle Dokumente zu unterzeichnen, die
erforderlich sind, um diese Beschlüsse zu vollziehen;

ii. alle vom maltesischen Handelsregister (Malta Business Registry)
angeordneten Änderungen an den revidierten M&A vorzunehmen;

iii. die revidierten M&A im Namen der Gesellschaft zu unterzeichnen;

iv. einen beglaubigten Auszug dieser Beschlüsse auszustellen; und

v. die revidierten M&A und den vorgenannten Auszug beim MBR und/oder jeder
anderen zuständigen Behörde, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen
Anforderungen, einzureichen.

4. Genehmigung der Sitzverlegung der Gesellschaft in die Schweiz nach
Abschluss der Umwandlung

Als Teil des umfassenderen Sitzverlegungsprojekts der Gesellschaft beantragt
der Verwaltungsrat, dass die Gesellschaft, vorbehaltlich der erfolgreichen
Umsetzung der Umwandlung (d.h. der Umwandlung von Multitude von einer
Societas Europaea in eine maltesische Public Limited Liability Company), den
Prozess der Sitzverlegung von Malta in die Schweiz in Übereinstimmung mit
den Bestimmungen der Continuation of Companies Regulations (Subsidiary
Legislation 386.05 des maltesischen Rechts) und dem Schweizer Recht
(insbesondere den einschlägigen Bestimmungen des Schweizer Bundesgesetzes
über das Internationale Privatrecht) einleitet. Der Verwaltungsrat nimmt
ferner zur Kenntnis, dass die Sitzverlegung in die Schweiz davon abhängt,
dass (a) die Gesellschaft einen positiven Bescheid der FINMA erhält und (b)
die Bescheide der finnischen Steuerverwaltung rechtskräftig werden (dass
heisst, dass gegen die Bescheide innerhalb der in der Rechtsmittelbelehrung
für jeden Bescheid angegebenen Frist keine Rechtsmittel beim
Verwaltungsgericht Helsinki eingelegt wurden, und im Falle eines
Rechtsmittelverfahrens, ist der Bescheid rechtskräftig, wenn (i) gegen die
Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Helsinki kein Rechtsmittel eingelegt
wurde oder (ii) wenn das oberste Verwaltungsgericht keine Berufung gegen die
Entscheidungen zulässt und schließlich (iii) im Falle positiver Entscheide
des obersten Verwaltungsgerichts).

Der Gesellschaft wurde mitgeteilt, dass die Eintragung der Gesellschaft in
das Handelsregister des Kantons Zug, Schweiz, als eine in der Schweiz
fortbestehende Gesellschaft nach schweizerischem Recht weder die Kontinuität
der Gesellschaft beeinträchtigt noch das Vermögen der Gesellschaft berührt
und die Gesellschaft alle ihre Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten und
Verpflichtungen behält.

In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsrat für die Aktionäre eine Tabelle
erstellt, in der die Rechte von Minderheitsaktionären nach maltesischem
Recht mit denen von Minderheitsaktionären nach Schweizer Recht verglichen
werden (die "Vergleichstabelle").

Der Verwaltungsrat beantragt der Hauptversammlung daher, den folgenden
außerordentlichen Beschluss zu fassen, der auch die Genehmigung der
revidierten Statuten in Übereinstimmung mit dem schweizerischen
Gesellschaftsrecht beinhaltet, die mit dem Inkrafttreten der Sitzverlegung
von Malta in die Schweiz in Kraft treten werden (die "Schweizer Statuten"):

"(1) Sitzverlegung von Malta nach Zug (Kanton Zug), Schweiz

Die Sitzverlegung der Gesellschaft von Malta nach Zug, Schweiz, in
Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Continuation of Companies
Regulations (Subsidiary Legislation 386.05 des maltesischen Rechts) und des
schweizerischen Rechts, vorbehaltlich (a) des Wirksamwerdens (d.h. sobald
die revidierten Statuten der Gesellschaft vom maltesischen Handelsregister
(Malta Business Registry) eingetragen sind) der Umwandlung (d.h. der
Umwandlung von Multitude von einer Societas Europaea in eine maltesische
Public Limited Liability Company), (b) dass die Rulings der Finnischen
Steuerverwaltung rechtskräftig werden (dass heisst, dass gegen die Bescheide
innerhalb der in der Rechtsmittelbelehrung für jeden Bescheid angegebenen
Frist keine Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Helsinki eingelegt wurden,
und im Falle eines Rechtsmittelverfahrens, ist der Bescheid rechtskräftig,
wenn (i) gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Helsinki kein
Rechtsmittel eingelegt wurde oder (ii) wenn das oberste Verwaltungsgericht
keine Berufung gegen die Entscheidungen zulässt und schließlich (iii) im
Falle positiver Entscheide des obersten Verwaltungsgerichts) und (c) des
Vorliegens eines positiven Bescheids der FINMA, zu genehmigen (die
"Sitzverlegung");

(2) Änderung des Sitzes der Gesellschaft

Dass sich der neue Sitz der Gesellschaft nach der Sitzverlegung in der Stadt
Zug (Kanton Zug, Schweiz) befinden wird;

(3) Änderung der Firma der Gesellschaft

Die Änderung der Firma von Multitude p.l.c. zu Multitude AG (mit den
Übersetzungen "Multitude Ltd" und "Multitude SA") per Sitzverlegung zu
genehmigen.

Infolgedessen und unter Berücksichtigung der Änderung des Sitzes der
Gesellschaft gemäß Beschluss (2) oben, wird Artikel 1 der Schweizer Statuten
(wie in Beschluss (5) unten definiert) wie folgt lauten:

1 Firma und Sitz Unter der 1 Name and Registered Seat Under the
Firma Multitude AG (Multitude corporate name of Multitude AG
Ltd) (Multitude SA) besteht (Multitude Ltd) (Multitude SA) exists
mit Sitz in Zug auf for an unlimited period of time a
unbestimmte Dauer eine corporation limited by shares
Aktiengesellschaft gemäss Art. according to art. 620 et seq. of the
620 ff. des Schweizerischen Swiss Code of Obligations (CO) with
Obligationenrechts (OR) (die registered seat in Zug (the
"Gesellschaft"). "Company").
(4) Änderung des Zwecks der Gesellschaft

Die Änderung des Wortlauts des Gesellschaftszwecks in Artikel 2 der
Schweizer Statuten (wie in Beschluss (5) unten definiert), per
Sitzverlegung, wie folgt zu genehmigen:

Zweck 1 Zweck der Gesellschaft ist Purpose 1 The purpose of the
der Erwerb, das Halten, die Company is to acquire, hold,
Verwaltung, die Verwertung und die manage, exploit and sell,
Veräusserung von inund whether directly or indirectly,
ausländischen Beteiligungen, ob interests in participations in
direkt oder indirekt, unter anderem Switzerland and abroad, inter
an Unternehmen, die insbesondere in alia in companies active among
den Bereichen other things in financial
Finanzdienstleistungen wie services, such as consumer
Verbraucherkrediten, Mikrokrediten credits, microcredits and other
und anderen Krediten und credits and financing, as well
Finanzierungen tätig sind, sowie as to provide services
die Erbringung von internally or to other
Dienstleistungen, intern oder für subsidiaries of the group to
andere Tochtergesellschaften des which the Company belongs 2 The
Konzerns, zu dem die Gesellschaft Company may acquire, hold,
gehört. 2 Die Gesellschaft kann manage and sell participations
Beteiligungen an Gesellschaften in companies of all kinds in
aller Art in der Schweiz und im Switzerland and abroad. 3 The
Ausland erwerben, halten, verwalten Company may also carry out any
und veräussern. 3 Die Gesellschaft and all transactions and enter
kann ausserdem alle Geschäfte into any and all agreements
abschliessen und Vereinbarungen which serve directly or
eingehen, die direkt oder indirekt indirectly its corporate purpose
dem Gesellschaftszweck dienen oder or are directly related thereto.
mit diesem in direktem Zusammenhang 4 The Company may (directly or
stehen. 4 Die Gesellschaft kann indirectly) grant loans or
ihren direkten oder indirekten provide other types of financing
Tochtergesellschaften (direkt oder to its direct or indirect
indirekt) Darlehen oder andere subsidiaries. The Company may
Finanzierungen gewähren. Die grant guarantees, security
Gesellschaft kann für interests and other undertakings
Verbindlichkeiten von solchen of any kind in respect of
Gesellschaften Garantien, obligations of such companies,
Sicherheiten und andere including by means of fiduciary
Verpflichtungen jeglicher Art transfers or fiduciary
gewähren, einschliesslich durch assignments of, and pledges
fiduziarische Übereignungen oder over, assets of the Company. The
Abtretungen von und Pfandrechten an Company may further operate or
Vermögenswerten der Gesellschaft. participate in cash pooling
Die Gesellschaft kann ferner ein arrangements of any kind. Any
Cash-Pooling (jeglicher Art) transaction referred to in this
betreiben oder daran teilnehmen. paragraph may be entered into
Jede in diesem Absatz genannte irrespective of any
Transaktion kann unabhängig von concentration of risk and with
allfälligen Klumpenrisiken und mit or without any compensation. 5
oder ohne Gegenleistung erfolgen. 5 The Company may set up branch
Die Gesellschaft kann offices and subsidiaries in
Zweigniederlassungen und Switzerland and abroad and
Tochtergesellschaften in der acquire, manage, hold and sell
Schweiz und im Ausland errichten real estate.
und Grundstücke erwerben, halten,
verwalten und veräussern.
(5) Generelle Revision der Statuten, insbesondere Anpassung der Statuten
bezüglich Übereinstimmung mit der schweizerischen Gesetzgebung

Auf artikelweise Beratung zu verzichten und die revidierten Statuten, welche
vollständig dem Schweizerischen Aktienrecht entsprechen (die "Schweizer
Statuten"), per Sitzverlegung zu genehmigen. Der Schweizer Statuten liegen
vor;

(6) Anerkennung der schweizerischen Gesetzgebung als anwendbare bzw.
massgebende Rechtsordnung

Die schweizerische Gesetzgebung (insbesondere das schweizerische
Aktienrecht), per Sitzverlegung, als anwendbare bzw. massgebende
Rechtsordnung, anzuerkennen;

(7) Feststellungen über den Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit

Den Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, per Sitzverlegung,
in Zug, Schweiz, zu beschliessen bzw. festzustellen;

(8) Bestätigung der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder und des
Verwaltungsratspräsidenten

(8.1) Bestätigung von Ari Tiukkanen als Mitglied des Verwaltungsrats

Die Wahl von Ari Tiukkanen als Mitglied des Verwaltungsrats für eine
Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung
endet, zu bestätigen;

(8.2) Bestätigung von Goutam Challagalla als Mitglied des Verwaltungsrats

Die Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des Verwaltungsrats für eine
Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung
endet, zu bestätigen;

(8.3) Bestätigung von Jorma Jokela als Mitglied des Verwaltungsrats

Die Wahl von Jorma Jokela als Mitglied des Verwaltungsrats für eine
Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung
endet, zu bestätigen;

(8.4) Bestätigung von Kristiina Leppänen als Mitglied des Verwaltungsrats

Die Wahl von Kristiina Leppänen als Mitglied des Verwaltungsrats für eine
Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung
endet, zu bestätigen;

(8.5) Bestätigung von Lea Liigus als Mitglied des Verwaltungsrats

Die Wahl von Lea Liigus als Mitglied des Verwaltungsrats für eine Amtszeit,
die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung endet, zu
bestätigen;

(8.6) Bestätigung von Marion Khüny als Mitglied des Verwaltungsrats

Die Wahl von Marion Khüny als Mitglied des Verwaltungsrats für eine
Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung
endet, zu bestätigen;

(8.7) Bestätigung und Wahl des Verwaltungsratspräsidenten

Die Wahl von Ari Tiukkanen als Verwaltungsratspräsident für eine Amtszeit,
die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung endet, zu
bestätigen;

(9) Wahl des People and Culture Committee

(9.1) Wahl von Ari Tiukkanen als Mitglied des People and Culture Committee

Die Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des People and Culture
Committee für eine Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen
Generalversammlung endet;

(9.2) Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des People and Culture
Committee

Die Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des People and Culture
Committee für eine Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen
Generalversammlung endet;

(9.3) Wahl von Jorma Jokela als Mitglied des People and Culture Committee

Die Wahl von Jorma Jokela als Mitglied des People and Culture Committee für
eine Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung
endet;

(10) Wahl der Revisionsstelle

Die PricewaterhouseCoopers AG, Birchstrasse 160, 8050 Zürich,
CHE-106.839.438 per Sitzverlegung als Revisionsstelle für die Geschäftsjahre
2024 und 2025 zu wählen;

(11) Dass die Gesellschaft vorbehaltlich der erfolgreichen Durchführung der
Umwandlung (d.h. der Umwandlung von Multitude von einer Societas Europaea in
eine maltesische Public Limited Liability Company) hiermit ermächtigt wird:

i. beim Malta Nisomess Regsitry ("MBR") eine Genehmigung für den
Fortbestand der Gesellschaft in der Schweiz zu beantragen;

ii. beim Handelsregister des Kantons Zug die Eintragung als eine in der
Schweiz fortbestehende Gesellschaft zu beantragen;

iii. dem MBR die Entscheidung der Gesellschaft mitzuteilen, als in der
Schweiz fortbestehende Gesellschaft eingetragen zu werden; und

iv. alle Schritte zu unternehmen und alle Dokumente auszustellen, die
erforderlich sind, um die Eintragung als eine in der Schweiz
fortbestehende Gesellschaft, unter der Firma 'Multitude AG' (mit den
Übersetzungen: 'Multitude Ltd' und 'Multitude SA') mit Sitz in der Stadt
Zug (Kanton Zug, Schweiz), zu erwirken.

(12) Dass jedes Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft hiermit ermächtigt
wird, alle Erklärungen, Anmeldungen und Stellungnahmen abzugeben, die
erforderlich sind, um die fortbestehende Gesellschaft in der Schweiz
einzutragen und alle damit zusammenhängenden und ergänzenden Handlungen
vorzunehmen und alle Dokumente im Zusammenhang mit der Registrierung der
Gesellschaft in der Schweiz zu unterzeichnen und anzumelden und generell
alle Dinge im Interesse der Gesellschaft zu tun, die als notwendig erachtet
werden, damit sie nicht mehr in Malta registriert ist, und alle damit
zusammenhängenden Handlungen vorzunehmen."

5. Beendigung der Hauptversammlung

2 Unterlagen zur Hauptversammlung

Diese Mitteilung (die auch die Anträge des Verwaltungsrats zu den
Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung enthält) sowie der
Umwandlungsplan, der Bericht des Verwaltungsrats, die revidierten M&A, die
Vergleichstabelle und die Schweizer Statuten sind auf der Website der
Gesellschaft ( www.multitude.com) verfügbar. Der Sachverständigenbericht
wird spätestens am 31. Juli 2024 auf der Website der Gesellschaft verfügbar
sein. Der Umwandlungsplan, der Bericht des Verwaltungsrats, die revidierten
M&A, die Vergleichstabelle und die Schweizer Statuten sind auch dieser
Mitteilung beigefügt. Diese Dokumente werden zudem (a) an Aktionäre
versandt, die dies beantragen und der Gesellschaft ihre Postanschrift
mitteilen, und (b) an der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Das Protokoll der Hauptversammlung wird spätestens eine Woche nach dem Datum
der Hauptversammlung auf der Webseite der Gesellschaft abrufbar sein.

3 Instruktionen für die Teilnahme

WICHTIGER HINWEIS: DIESE INSTRUKTIONEN UNTERSCHEIDEN SICH VON DEN
INSTRUKTIONEN FÜR FRÜHERE HAUPTVERSAMMLUNGEN DER GESELLSCHAFT, WELCHE
ABGEHALTEN WURDEN, ALS DIE GESELLSCHAFT NOCH IN FINNLAND REGISTRIERT WAR.
WIR RATEN IHNEN DAHER, DIE ANWEISUNGEN SORGFÄLTIG ZU LESEN UND SICH BEI
BEDARF BERATEN ZU LASSEN. WIR EMPFEHLEN IHNEN ZUDEM, SICH SO BALD WIE
MÖGLICH MIT IHRER JEWEILIGEN DEPOTBANK / IHREM NOMINEE IN VERBINDUNG ZU
SETZEN. BEI FRAGEN WENDEN SIE SICH BITTE PER E-MAIL AN agm@multitude.com.

1. Nachweisstichtag ('Record Date')

Um zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt zu
sein (und damit die Gesellschaft die Anzahl der abgegebenen Stimmen
ermitteln kann), müssen die Aktionäre am 22. Juli 2024 in das von der
Clearstream Banking AG ("Clearstream") geführte Aktionärsregister
eingetragen sein.

2. Vorbereitend

Den Aktionären wird empfohlen, bei ihrer Depotbank / ihrem Nominee
unverzüglich die notwendigen Informationen betreffend die Anmeldung zur
Hauptversammlung, die Ausstellung von Vollmachtsunterlagen und die Erteilung
von Weisungen einzuholen. In jedem Fall sollten die Aktionäre sicherstellen,
dass alle relevanten Weisungen von ihrer Depotbank / ihrem Nominee so
schnell wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream
übermittelt werden. Clearstream verarbeitet alle eingegangenen Weisungen und
leitet sie an die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD') weiter. Die
maltesische Börse wiederum leitet die zusammengefassten Instruktionen an die
Gesellschaft weiter.

Gemäß der Satzung der Gesellschaft muss die Gesellschaft alle relevanten
Aktionärsinstruktionen von der Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD')
spätestens am 19. August 2024 um 10:00 Uhr CEST erhalten, und alle nach
diesem Zeitpunkt bei der Gesellschaft eingereichten Instruktionen werden als
ungültig behandelt. Dementsprechend werden die Aktionäre aufgefordert, sich
so bald wie möglich an die jeweiligen Depotbanken / Nominees zu wenden, um
sicherzustellen, dass ihre jeweiligen Anweisungen innerhalb der geltenden
Frist bei Clearstream eingereicht werden.

Die Hauptversammlung wird persönlich unter der oben angegebenen Adresse
abgehalten. Aktionäre und Bevollmächtigte, die an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, müssen daher die Registrierungsanforderungen für die
Hauptversammlung erfüllen und ihre eigenen Vorkehrungen für die Teilnahme an
der Hauptversammlung treffen.

3. Persönliche Teilnahme

Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen
möchten, müssen ihre Absicht so bald wie möglich ihren jeweiligen
Depotbanken / Nominees mitteilen. Die Depotbanken / Nominees sind ihrerseits
verpflichtet, Clearstream die Absicht der Aktionäre, an der Hauptversammlung
teilzunehmen, so bald wie möglich und unter Einhaltung der von Clearstream
auferlegten Fristen auf elektronischem Wege mitzuteilen, wobei die
Anweisungen gemäß den bestehenden Verfahren von Clearstream zu übermitteln
sind.

Die Depotbanken / Nominees können die vollständigen Namen der Aktionäre,
Passnummern / Firmenregisternummern (oder ähnliches), vollständige Adressen,
Geburtsdatum und Telefonnummern (tagsüber), die Anzahl der Aktien der
Gesellschaft sowie gegebenenfalls Angaben zu den Bevollmächtigten verlangen.
Die im Zusammenhang mit der Anmeldung übermittelten Informationen werden
elektronisch erfasst und ausschließlich für die Hauptversammlung verwendet.

4. Stimmrechtsvertreter

Ein Aktionär, der berechtigt ist, an der Hauptversammlung teilzunehmen und
abzustimmen, ist auch berechtigt, einen oder mehrere Bevollmächtigte zu
ernennen, die im Namen des Aktionärs teilnehmen und abstimmen. Ein
Bevollmächtigter muss kein Aktionär sein. Die Ernennung eines
Bevollmächtigten muss schriftlich erfolgen und (a) wenn es sich beim
Aktionär um eine Einzelperson handelt, von dieser unterzeichnet werden oder
(b) wenn es sich beim Aktionär um eine Gesellschaft handelt, von einem
ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft unterzeichnet
werden. Das von den Aktionären zu verwendende Vollmachtsformular ist auf der
Website der Gesellschaft verfügbar: www.multitude.com.

Aus dem Vollmachtsformular muss klar hervorgehen, ob der Bevollmächtigte
nach eigenem Gutdünken oder gemäß den dem Vollmachtsformular beigefügten
Abstimmungsanweisungen abstimmen soll. Die Aktionäre werden darauf
hingewiesen, dass sie durch die Übermittlung von Abstimmungsanweisungen
effektiv im Voraus abstimmen.

Das unterzeichnete Vollmachtsformular und, falls es sich beim Aktionär um
eine Gesellschaft handelt, eine beglaubigte Kopie der Eintragungsurkunde,
der Gründungsunterlagen oder eines ähnlichen Dokuments, das die
Zeichnungsberechtigung der das Vollmachtsformular unterzeichnenden Person
belegt, müssen so bald wie möglich bei der jeweiligen Depotbank / beim
jeweiligen Nominee des Aktionärs eingereicht werden. Die Depotbanken /
Nominees sind ihrerseits verpflichtet, die Vollmachtsdaten der Aktionäre so
schnell wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream zu
übermitteln, wobei diese Daten gemäß den bestehenden Verfahren von
Clearstream übermittelt werden müssen.

Die Aktionäre werden daher angehalten, ihre Vollmachtsformulare (und ggf.
beglaubigte Kopien von Eintragungsbescheinigungen o.ä.) so bald wie möglich
zu versenden oder abzugeben.

Hinweis für die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD'):
Zusammengefasste Teilnahmemitteilungen und Vollmachtsdaten, die von
Clearstream verarbeitet und empfangen wurden, müssen von der Malta Stock
Exchange mindestens 48 Stunden vor dem für die Hauptversammlung anberaumten
Zeitpunkt per E-Mail an agm@multitude.com an die Gesellschaft gesendet
werden.

5. Antragsrecht zur Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung

Gemäß Artikel 48 der Satzung kann ein Aktionär, der mindestens fünf (5)
Prozent des stimmberechtigten ausgegebenen Aktienkapitals der Gesellschaft
hält (a) von der Gesellschaft die Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung
der Hauptversammlung verlangen, vorausgesetzt, dass jedem Punkt eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage für die Hauptversammlung beigefügt
ist; und/oder (b) Beschlussvorlagen für Punkte einreichen, die auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt werden.

Gemäß Artikel 49 der Satzung müssen der Antrag auf Aufnahme von Punkten in
die Tagesordnung der Hauptversammlung und die Einreichung von
Beschlussvorlagen in Papierform oder in elektronischer Form (an
agm@multitude.com) bis spätestens 6. Juli 2024 um 21:59 Uhr (UTC) (23:59 Uhr
(CEST)) bei der Gesellschaft eingehen und von der/den einreichenden
Person(en) authentifiziert werden. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet,
Anträge von Aktionären zu berücksichtigen, die nach diesem Zeitpunkt
gestellt werden.

Es liegt im alleinigen Ermessen der Gesellschaft zu entscheiden, ob die von
den Aktionären eingereichten Anträge ordnungsgemäß eingereicht wurden.
Sollte ein Antrag eine Änderung der Tagesordnung der Hauptversammlung (wie
oben beschrieben) erfordern, wird die Gesellschaft so bald wie möglich eine
überarbeitete Tagesordnung auf ihrer Website zusammen mit aktualisierten
Vollmachtsformularen und Stimmanweisungen (falls vorhanden) zur Verfügung
stellen. Den Aktionären wird daher empfohlen, nach Ablauf der oben genannten
Frist auf der Website der Gesellschaft nachzusehen, ob es Änderungen an der
Tagesordnung gibt, und sicherzustellen, dass sie die neuesten
Vollmachtsformulare und Stimmanweisungen einreichen.

6. Recht, Fragen zu stellen

Jeder Aktionär (oder Bevollmächtigte) hat das Recht, bis spätestens 14.
August 2024 um 21:59 Uhr (UTC) (23:59 Uhr (CEST)) per E-Mail an
agm@multitude.com Fragen an die Gesellschaft zu stellen, die sachbezogen
sind und sich auf Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung beziehen.

Eine Antwort auf eine Frage wird in den in Artikel 70 der Satzung genannten
Fällen nicht gegeben (eine Kopie der Satzung ist auf der Website der
Gesellschaft verfügbar).

7. Weitere Informationen

Zum Datum dieser Mitteilung beträgt die Gesamtzahl der Aktien der Multitude
SE 21'723'960 und jede dieser Aktien gewährt eine Stimme. Die Multitude SE
hält 74'993 ihrer Aktien als eigene Aktien. Gemäß Artikel 109 des
maltesischen Companies Acts sind die Aktien, die die Gesellschaft selbst
hält, nicht stimmberechtigt. Dementsprechend beträgt die Anzahl der
Stimmrechte aus den ausgegebenen Aktien 21'648'967.

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten
entnehmen Sie bitte dem Dokument 'Privacy Notice - Extraordinary General
Meeting 2024', das unter www.multitude.com abrufbar ist. Bitte beachten Sie
auch die Mitteilung von Clearstream über die Datenschutzbestimmungen der
Europäischen Union, in der dargelegt wird, wie personenbezogene Daten von
Clearstream verwendet, gespeichert, übertragen oder anderweitig verarbeitet
werden (
https://www.clearstream.com/clearstream-en/about-clearstream/due-diligence/gdpr/dataprotection).

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Malta, 2. Juli 2024

MULTITUDE SE
Der Verwaltungsrat

ANHANG

1. Umwandlungsplan

2. Bericht des Verwaltungsrats

3. Revidierte M&A (Maltesisches Recht)

4. Vergleichstabelle

5. Schweizer Statuten (Schweizer Recht)

About Multitude SE:

Multitude is a listed European FinTech company, offering digital lending and
online banking services to consumers, small and medium-sized businesses, and
other FinTechs overlooked by traditional banks. The services are provided
through three independent business units, which are served by our internal
Banking-as-a-Service Growth Platform. Multitude's business units are
consumer banking (Ferratum), SME banking (CapitalBox) and wholesale banking
(Multitude Bank). Multitude Group employs over 700 people in 25 countries
and offers services in 16 countries, achieving a combined turnover of 230
million euros in 2023. Multitude was founded in Finland in 2005 and is
listed on the Prime Standard segment of the Frankfurt Stock Exchange under
the symbol 'E4I'. www.multitude.com

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Ratamestarinkatu 11 A
00520 Helsinki
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Internet: https://www.multitude.com/
ISIN: FI4000106299
WKN: A1W9NS
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Stockholm
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1938313 03.07.2024 CET/CEST

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Ferratum Finland Oy

WKN A1W9NS ISIN FI4000106299