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07.08.2024
um 10:57 Uhr

APA ots news: FMA übernimmt Aufsicht von Kryptowerte-Dienstleistern in Österreich

EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) bietet
Rechtsgrundlage für digitale Vermögenswerte -Wegweiser der FMA
bietet Rechtssicherheit und zeigt klaren Pfad zur Zulassung

Wien (APA-ots) - Die Finanzmarktaufsicht ist mit der österreichischen
Begleitgesetzgebung zur Verordnung der Europäischen Union über Märkte
für Kryptowerte (MiCAR) zur zuständigen Aufsichtsbehörde für Anbieter
wie Handelsplattformen oder Verwahrer und Verwalter von Kryptowerten
und für Emittenten von Kryptowerten bestimmt worden. Dieser
Rechtsrahmen und die damit einhergehende Stärkung der Aufsicht
schaffen in der EU und in Österreich eine neue umfassende Grundlage
für regulierte Geschäfte mit Kryptowerten - digitalen Werten oder
Rechten wie die bekannten "digitalen Assets" Bitcoin oder Ethereum,
aber auch anderen sogenannten Token, die auf einer Distributed Ledger
oder ähnlichen Technologien basieren. Bislang unterlagen derartige
Anbieter allenfalls der Regulierung im Bereich der
Geldwäscheprävention.

"Die neuen klaren Spielregeln schaffen auf dem dynamisch
wachsenden Markt für Kryptowerte mehr Rechtssicherheit und faire
Bedingungen für den Wettbewerb", so FMA-Vorstände Helmut Ettl und
Eduard Müller. "Als Aufsichtsbehörde erhält die FMA nun wirksame
Befugnisse, um Integrität und Transparenz durchzusetzen und
Verbraucher und Marktteilnehmer vor betrügerischen und
verantwortungslosen Trittbrettfahrern zu schützen. Das ermöglicht
Innovationen und die Nutzung des Potenzials von Kryptowerten unter
Wahrung der Finanzstabilität und des Anlegerschutzes."

Im Einzelnen regelt die MiCAR Transparenz- und
Offenlegungspflichten für die Emission und den Handel mit
Kryptowerten, die Zulassungspflicht und laufende Aufsicht über
Kryptowerte-Dienstleister ( Crypto Asset Service Provider oder kurz
CASP ) und Emittenten von Kryptowerten, deren ordnungsgemäße
Geschäftsorganisation, Investoren- und Verbraucherschutzvorschriften
sowie Vorschriften zur Bekämpfung von Marktmissbrauch.

Wegweiser im Zulassungsverfahren

Die wesentlichen Bestimmungen für künftige Kryptowerte-
Dienstleister werden zum 30. Dezember 2024 anwendbar. Sowohl für die
FMA als auch für Marktteilnehmer stehen nun zunächst deren
Zulassungsverfahren im Mittelpunkt. Um sicherzustellen, dass
grundlegende Aspekte wie Verbraucherschutz und Finanzmarkstabilität
in hohem Maße gewahrt werden, stellt die MiCAR strenge Anforderungen
an diese neuen Beaufsichtigten. Als Wegweiser und Orientierungshilfe
hat die FMA ein ausführliches Informationsschreiben erarbeitet, das
die Erwartungen der Aufsicht klarstellt und Fragen beantwortet, die
im Zusammenhang mit dem Antrag auftreten.

Das Informationsschreiben basiert auf den bisherigen Erfahrungen
und Beobachtungen der FMA und soll Rechtssicherheit und Klarheit für
Zulassungswerber schaffen. Es soll Nachfragen und Verzögerungen im
Zulassungsverfahren vermeiden und eine effiziente Verfahrensführung
auf Seiten der FMA wie auch der Antragsteller sicherstellen. Zwei
wesentliche Themenkomplexe im Bereich Outsourcing für CASPs werden
überdies in dem neuen Informationsformat der FMA "Reden wir über
Aufsicht" beleuchtet. Das Informationsschreiben und das Dokument
"Reden wir über Aufsicht" stehen auf der FMA-Website zum Download
bereit.

Der österreichische Kryptomarkt

Laut einer jüngst veröffentlichten Studie der Oesterreichischen
Nationalbank [1] halten rund 3% der österreichischen Bevölkerung
Kryptowerte in ihrem Portfolio, meist im Gegenwert von wenigen
tausend Euro. Zu den häufigsten Motiven für die Investition zählt die
Spekulation auf Kurssteigerungen, technische Neugier, aber auch
Portfoliodiversifikation. Soziologisch gesehen überwiegen junge
Männer unter den Krypto-Besitzern. Bei der FMA sind derzeit zwölf
Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen gemäß Finanzmarkt-
Geldwäschegesetz registriert, die im Jahr 2023 rund 300.000
österreichische Kunden hatten. Diese Dienstleister werden ab 30.
Dezember 2024 von MiCAR aufsichtsrechtlich erfasst. Sie können auf
Basis ihres aktuellen regulatorischen Status im Rahmen einer
Übergangsfrist mit ihren Dienstleistungen bis längstens Ende 2025
fortfahren, sofern sie nicht bis dahin eine Zulassung als Anbieter
von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß MiCAR erhalten.

Hintergrundinformationen

- Informationen der FMA zu MiCAR

- Informationsschreiben der FMA für die Zulassung als Kryptowerte-
Dienstleister

- "Reden wir über Aufsicht" zum Thema Outsourcing bei CASP

- Text der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (
MiCAR)

- Text des MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetzes (MiCA-VVG)

[1] Fessler, P., Weber, B. (2024). "Crypto Assets in Austria: An
Assessment of their Prevalence and the Motives of their Holders,
OeNB Bulletin, June 2024.
https://www.oenb.at/Publikationen/Volkswirtschaft/bulletin/2024/q2-20
24/june-2024-2.html

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