Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Infas Holding AG; Bieter: Alsterhöhe 15. V V AG (zukünftig firmierend: Ipsos DACH Holding AG)
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EQS-WpÜG: Alsterhöhe 15. V V AG (zukünftig firmierend: Ipsos DACH Holding
AG) / Übernahmeangebot
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Infas Holding AG; Bieter: Alsterhöhe
15. V V AG (zukünftig firmierend: Ipsos DACH Holding AG)
23.08.2024 / 07:25 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs.
1, 34 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG")
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR
VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE
IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG,
VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN
BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Bieterin:
Alsterhöhe 15. V V AG
(zukünftig: Ipsos DACH Holding AG)
c/o Ipsos GmbH
Sachsenstraße 6
20097 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 186680
Zielgesellschaft:
infas Holding Aktiengesellschaft
Kurt-Schumacher-Str. 24
53113 Bonn
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 17379
ISIN: DE0006097108
Die Alsterhöhe 15. V V AG (zukünftig: Ipsos DACH Holding AG) (die
"Bieterin"),
eine 100%-ige direkte Tochtergesellschaft der Ipsos GmbH und eine 100%ige
indirekte Tochtergesellschaft der Ipsos S.A., Paris, hat heute, am 23.
August 2024, entschieden, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in
Form eines Barangebots an die Aktionäre der infas Holding Aktiengesellschaft
(die "Gesellschaft") zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden
Stückaktien der Gesellschaft mit einem Anteil am Grundkapital von je EUR
1,00 (ISIN DE0006097108; die "Aktien") gegen Zahlung einer Gegenleistung von
EUR 6,80 in bar je Aktie (das "Übernahmeangebot") abzugeben.
Das Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festgelegten
Bestimmungen und Bedingungen erfolgen. Vorbehaltlich weiterer Abstimmung mit
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wird das
Übernahmeangebot unter dem Vorbehalt der Erteilung erforderlicher
wettbewerbsrechtlicher Freigaben stehen.
Die Bieterin hat heute zudem mit den Hauptaktionären der Gesellschaft,
Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, PEN GmbH,
Herrn Hans-Herbert Döbert und Effecten-Spiegel AG, die insgesamt ca. 77,52%
der Aktien der Gesellschaft halten (zusammen die "Paketaktionäre")
Andienungsvereinbarungen abgeschlossen. In den Andienungsvereinbarungen
verpflichten sich die Paketaktionäre unwiderruflich, ihre Aktien im Rahmen
des Übernahmeangebots anzudienen.
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird in deutscher Sprache
sowie als unverbindliche englischsprachige Übersetzung neben weiteren
Informationen in Bezug auf das Übernahmeangebot im Internet unter
www.2024-offer.com veröffentlicht.
Wichtige Information:
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von
Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere
das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot mitgeteilt werden. Die
Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen
des Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten
abzuweichen. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird
dringend angeraten, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im
Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen,
sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen
enthalten oder enthalten werden.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren
Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des WpÜG, und bestimmter
wertpapierrechtlicher Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika (die
"Vereinigten Staaten") zu grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten,
durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben
anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der
Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend
wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen
für das Übernahmeangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von
Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die
Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der
Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar),
geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage
beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen
Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar
noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet
werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht
darstellen würde.
Soweit nach den anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften zulässig, können die
Bieterin und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (die im Auftrag der
Bieterin bzw. der mit ihr verbundenen Unternehmen handeln) von Zeit zu Zeit
vor, während oder nach dem Zeitraum, in dem das Übernahmeangebot angenommen
werden kann, und außerhalb des Übernahmeangebots, direkt oder indirekt
Aktien, die Gegenstand des Übernahmeangebots sein können, oder Wertpapiere,
die in Aktien gewandelt oder umgetauscht werden können, oder deren Ausübung
zum Bezug von Aktien berechtigen, kaufen oder den Kauf von Aktien oder von
solchen Wertpapieren veranlassen, wobei etwaige Käufe oder Veranlassungen
zum Kauf nicht in den Vereinigten Staaten erfolgen. Etwaige Käufe oder
Veranlassungen zum Kauf erfolgen im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben
der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten (soweit
anwendbar). Soweit nach anwendbarem Recht erforderlich, werden Informationen
über solche Käufe oder solche Veranlassungen zum Kauf in der Bundesrepublik
Deutschland offengelegt. Soweit Informationen über solche Käufe oder solche
Veranlassungen zum Kauf in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht
werden, gelten diese Informationen auch als in den Vereinigten Staaten
öffentlich bekanntgegeben. Darüber hinaus können Finanzberater der Bieterin
im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges mit Wertpapieren der Gesellschaft
handeln, was auch den Kauf oder die Veranlassung zum Kauf solcher
Wertpapiere der Gesellschaft umfassen kann.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten",
"glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und
ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten,
Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der
mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft
gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und
Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen
nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre
zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und
Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht
im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden
Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen
könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen
können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die
Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine
Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher
Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger
Faktoren zu aktualisieren.
Den Inhabern von Aktien der Gesellschaft, die Gegenstand des
Übernahmeangebots sind, wird dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen
Rat einzuholen, um eine informierte Entscheidung in Bezug auf den Inhalt der
Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot und das Übernahmeangebot treffen
zu können.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
und der Vereinigten Staaten kann in den Anwendungsbereich von
Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik
Deutschland und der Vereinigten Staaten fallen, in denen die
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen
Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik
Deutschland oder den Vereinigten Staaten ansässig sind oder aus anderen
Gründen den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten
sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.
Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten
Staaten werden gebeten, die folgenden Hinweise zur Kenntnis zu nehmen:
Das Übernahmeangebot bezieht sich auf Wertpapiere einer deutschen
Gesellschaft und unterliegt deutschen Veröffentlichungsvorschriften, die von
denjenigen der Vereinigten Staaten abweichen. Etwaige in dieser Mitteilung
enthaltene Finanzinformationen wurden weitgehend in Übereinstimmung mit den
International Financial Reporting Standards bzw. den in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden Vorschriften erstellt und sind daher möglicherweise
nicht vergleichbar mit Finanzinformationen von Unternehmen in den
Vereinigten Staaten oder von Unternehmen, deren Jahresabschlüsse nach den
allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen in den Vereinigten Staaten
erstellt werden. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten gemäß
den dort geltenden Vorschriften für Übernahmeangebote und im Übrigen in
Übereinstimmung mit den Anforderungen des WpÜG durchgeführt. Dementsprechend
unterliegt das Übernahmeangebot Offenlegungs- und anderen
Verfahrensvorschriften, die sich von den Vorschriften, die in den
Vereinigten Staaten gemäß dem Übernahmerecht der Vereinigten Staaten gelten,
unterscheiden, einschließlich in Bezug auf Rücktrittsrechte, den zeitlichen
Ablauf des Übernahmeangebots, die Abwicklung des Übernahmeangebots, und den
Zeitpunkt von Zahlungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot.
Hamburg, 23. August 2024
Alsterhöhe 15. V V AG (zukünftig: Ipsos DACH Holding AG)
Ende der WpÜG-Mitteilung
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