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Etwas mehr Entlastung bei Steuerfreibeträgen geplant

14.10.2024
um 12:45 Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesfinanzminister Christian Lindner plant bei der Einkommensteuer etwas stärkere Entlastungen als bisher vorgesehen. So soll der sogenannte Grundfreibetrag - also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird - im kommenden Jahr um 312 statt 300 Euro steigen und zwar auf 12.096 Euro. Im Jahr darauf sollen es dann 12.348 statt 12.336 Euro sein. "Bild" hatte zuerst darüber berichtet.

Hintergrund sind zwei Berichte des Finanzministeriums zum Existenzminimum und zur sogenannten kalten Progression bei der Steuer. Wie es aus Kreisen des Ministeriums hieß, werden diese nun zunächst innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die Berichte dienen als Grundlage für die regelmäßige neue Festlegung der Freibeträge.

Lohnerhöhungen werden von der Steuer aufgefressen

Der Existenzminimumbericht untersucht anhand von Lohn- und Inflationsentwicklung, wie viel Geld Erwachsene und Kinder mindestens zum Leben brauchen und wie viel des Einkommens deshalb nicht besteuert werden darf. Der zweite Bericht analysiert, inwiefern Menschen steuerlich mehr belastet werden, wenn sie durch Lohnerhöhungen in der Steuer nach oben rutschen und damit die Erhöhung netto wieder aufgefressen wird.

Weitere Entlastung wegen Preisentwicklung

Die Regierung hatte bereits im Juli per Gesetz eine Erhöhung der Freibeträge - auch von Kinderfreibeträgen und Kindergeld - auf den Weg gebracht. Die nun geplante weitere leichte Erhöhung beim Grundfreibetrag wird mit der Entwicklung der privaten Konsumpreise begründet, die zu Steuermehrbelastungen für Bürgerinnen und Bürger führten. Daher komme es nun zu einer weiteren Entlastung von etwa 200 Millionen Euro jährlich.

Die geplante Erhöhung von Kindergeld (+ 5 Euro im kommenden Jahr auf 255 Euro und + 4 im darauffolgenden Jahr) und Kinderfreibetrag (+ 60 Euro auf 6.672 Euro im kommenden Jahr und noch einmal 156 Euro im darauffolgenden Jahr) müssten laut Existenzminimumbericht nicht so hoch sein. Diese beschlossenen Entlastungen blieben aber bestehen, auch wenn sie rechtlich nicht verpflichtend seien, hieß es aus Ministeriumskreisen./jr/DP/nas