EQS-Adhoc: Der Regierungsrat legt die Abgeltung der BKB-Staatsgarantie für die nächsten vier Jahre fest (deutsch)
Der Regierungsrat legt die Abgeltung der BKB-Staatsgarantie für die nächsten vier Jahre fest
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Basler Kantonalbank / Schlagwort(e): Sonstiges
Der Regierungsrat legt die Abgeltung der BKB-Staatsgarantie für die nächsten
vier Jahre fest
16.10.2024 / 07:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Die Abgeltung der Staatsgarantie durch die Basler Kantonalbank für die Jahre
2025 bis 2028 beträgt jährlich 15,2 Mio. CHF. Dies hat der Regierungsrat des
Kantons Basel-Stadt festgelegt.
Der Kanton Basel-Stadt haftet für die Verbindlichkeiten der Basler
Kantonalbank (BKB). Das bedeutet, dass der Kanton bei einem allfälligen
Konkurs der Bank für die noch offenen Schulden aufkommen würde. Diese
Staatsgarantie ist im Gesetz über die Basler Kantonalbank festgehalten.
Für diese Absicherung bezahlt die BKB dem Kanton Basel-Stadt jährlich einen
Betrag. Dieser soll einerseits das Risiko des Kantons aufgrund der
Staatsgarantie und andererseits den Kostenvorteil der BKB berücksichtigen,
um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Beispielsweise kann sich die BKB
aufgrund der Staatsgarantie günstiger am Kapitalmarkt finanzieren.
Die Höhe dieser Abgeltung wird mit dem sogenannten «Kostenvorteilsmodell»
ermittelt. Der Regierungsrat hat die Abgeltung der Staatsgarantie durch die
BKB für die Jahre 2025 bis 2028 auf jährlich 15,2 Mio. CHF festgelegt.
Gegenüber der Periode 2021 bis 2024 steigt die jährliche Abgeltung der BKB
aufgrund der gewachsenen Bilanzsumme damit um 5,0 Mio. CHF.
Medienmitteilung (PDF)
Berechnung Abgeltung Staatsgarantie der BKB (PDF)
Für weitere Auskünfte
Katrin Gröflin
Basler Kantonalbank, CEO Office
Telefon 061 266 20 91
medien@bkb.ch
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Ende der Adhoc-Mitteilung
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