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EQS-News: Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALNO AG - Ankündigung der Ausschüttung (deutsch)

05.11.2024
um 15:27 Uhr

Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALNO AG - Ankündigung der Ausschüttung

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EQS-News: One Square Advisory Services S.à.r.l. / Schlagwort(e):
Anleihe/Insolvenz
Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALNO AG - Ankündigung der
Ausschüttung

05.11.2024 / 15:27 CET/CEST
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Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALNO AG - Ankündigung der
Ausschüttung

Genf, 05.11.2024 - Die One Square Advisory Services S.a.r.l. ("One Square")
in ihrer Eigenschaft als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der ALNO
AG der Anleihe EUR 45.000.000, 8,500% Inhaberschuldverschreibung 2013/18
(ISIN: DE000A1R1BR4; WKN: A1R1BR) informiert, dass heute, wie im
Sachstandsbericht angekündigt, eine Abschlagszahlung des Insolvenzverwalters
in Höhe von 10 % der angemeldeten Forderung über das Clearstream-System an
Sie ausgeschüttet wurde. Dies bedeutet, dass der Zahlbetrag automatisch -
vergleichbar einer Dividendenzahlung - demjenigen
Wertpapierverrechnungskonto gutgeschrieben wird, in dessen Wertpapierdepot
die Anleihe zum Stichtag 30. September 2024 verbucht war.

Die Zahlstelle hat zum heutigen Tag (05.11.2024) die Ausschüttung über
Clearstream an die depotführenden Banken vorgenommen. Die Verbuchung auf den
Konten der Anleihegläubiger erfolgt erfahrungsgemäß in wenigen Tagen. Bei
Rückfragen wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre depotführende Bank.

Der Insolvenzverwalter teilte dem gemeinsamen Vertreter mit, dass die
Ausschüttung gleichmäßig-quotal auf das Anleihekapital und die bis zur
Insolvenzeröffnung aufgelaufenen Zinsen erfolgt (nach Insolvenzeröffnung
aufgelaufenen Zinsen sind gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO nachrangig und werden
nicht bedient). Dies bedeute, dass Sie pro EUR 1.000,00 Anleihekapital eine
Ausschüttung in Höhe von EUR 100,00 zzgl. Zinsen von EUR 3,24 erhalten,
insgesamt also EUR 103,24. Auf den Zinsanteil fällt die Kapitalertragsteuer
zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an.

Auch wenn der Steueranteil also sehr gering ist, besteht ggf. die
Möglichkeit die auf den Zinsanteil entfallenden Steuern im Wege einer
steuerlichen Korrektur durch das Finanzamt wieder erstattet zu bekommen. Für
weitere Einzelheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Bitte
beachten Sie, dass One Square keine Rechts- oder Steuerberatung tätigt und
daher auch weiteren Anfragen dazu nicht beantworten kann.

Kontakt

One Square Advisory Services S.à.r.l.
- Team ALNO -
Genève | Suisse
F: +49 (89) 15 98 98 22
E: alno@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com

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