WAHL 2025/BSW-Gruppe: Werbung auf Social Media kein Wahlkampf
BERLIN (dpa-AFX) - Die mit staatlichen Zuschüssen bedachte Bundestagsgruppe des Bündnisses Sahra Wagenknecht hat nach eigenen Angaben Gelder für Werbung in sozialen Netzwerken aufgewendet. Eine Sprecherin wies jedoch Vorwürfe zurück, Gelder der Gruppe seien missbräuchlich in Wahlkampf geflossen.
Das Portal T-Online hatte berichtet, die BSW-Gruppe habe seit Jahresbeginn Werbung für mindestens 53.000 Euro bei Facebook und Instagram geschaltet. Aus Angaben des Mutterkonzerns Meta gehe hervor, dass es in den vergangenen sechs Wochen 82 Anzeigen gewesen seien. Sechs Wochen vor der Wahl sei dies laut Abgeordnetengesetz aber nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa für Informationskampagnen zur eigenen Arbeit im Parlament.
Der "Spiegel" berichtete von mindestens 100 Anzeigen der BSW-Gruppe für mehr als 59.000 Euro auf der Plattform Google Ads im Februar 2025. Zu sehen seien in den Anzeigen Videos mit Bundestagsreden von BSW-Abgeordneten, aber auch Clips mit Werbung für das YouTube-Format "Sahra trifft".
Rechtswissenschaftler: "Allem Anschein nach" ein Verstoß
Die Parteienrechtlerin Sophie Schönberger sagte dem "Spiegel", ein konkreter parlamentarischer Anlass für die Finanzierung der BSW-Anzeigen sei nicht ersichtlich. Bei T-Online sagte der Rechtswissenschaftler Martin Morlok: "Nach allem Anschein hat die BSW-Gruppe im Bundestag mit der Schaltung dieser Werbung gegen die einschlägige Bestimmung des Abgeordnetengesetzes verstoßen."
Eine Sprecherin der BSW-Gruppe entgegnete auf Anfrage: "Die Vorwürfe, die hier erhoben werden, sind falsch. Selbstverständlich wird durch die Gruppe BSW im Bundestag keine Wahlwerbung mit öffentlichen Geldern gemacht." Die Gruppe veröffentliche auf ihren Social-Media-Accounts ausschließlich Inhalte mit parlamentarischem Bezug. "Dass sich Inhalte mit parlamentarischem Bezug auch in der öffentlichen Diskussion wiederfinden ist normal und versteht sich von selbst", fügte die Sprecherin hinzu./vsr/DP/ngu