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Union drängt auf Änderungen beim Cannabisgesetz

02.03.2025
um 09:05 Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Die Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken gehört nach Aussagen von Unionspolitikern zu den Gesetzen der einstigen Ampel-Koalition, die ihrer Ansicht nach rasch reformiert oder sogar komplett rückabgewickelt werden sollten. "Als Union werden wir alles daransetzen, die negativen Auswirkungen der Cannabislegalisierung zu stoppen, Drogenkriminalität zu bekämpfen und den Jugendschutz zu stärken", sagt Rechtspolitiker Günter Krings (CDU) der Deutschen Presse-Agentur.

Das Cannabisgesetz der Ampel sei "ein gefährlicher Irrweg" und müsse "rückgängig gemacht werden", betont der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Tino Sorge. "Wie genau eine Lösung am Ende aussieht, wird letztendlich von der künftigen Regierungskonstellation abhängen", sagt der CDU-Politiker mit Blick auf die Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD.

Ampel erhoffte sich Entlastung der Polizei

Die einstige Koalition von SPD, Grünen und FDP hatte mit der Reform vier wesentliche Ziele verfolgt:

* Die kontrollierte Abgabe von Cannabis mit einem bekannten Wirkungsgrad und ohne giftige Beimengungen soll die Gesundheit der Konsumenten schützen.

* Strenge Altersgrenzen und Beschränkungen bei der Rauschsubstanz THC sollen Minderjährige und junge Erwachsene vor den psychischen, physischen und sozialen Auswirkungen des Cannabiskonsums bewahren.

* Durch eine Enttabuisierung soll Prävention erleichtert werden.

* Außerdem erhoffte man sich eine Eindämmung des Schwarzmarkts durch legale Alternativen.

Für Unionspolitiker Krings ist jetzt schon klar, dass diese Ziele verfehlt wurden. Er sagt: "Durch die Legalisierung wurde lediglich der Schwarzmarkt ausgeweitet und die Justiz und Polizei stark belastet."

Innenministerium verweist auf fehlende Erfahrungswerte

Aus Sicht des Bundesinnenministeriums ist es für eine solche Bilanz zu früh. Eine Sprecherin teilt auf Nachfrage mit, noch ließen sich keine grundsätzlichen Feststellungen zu Auswirkungen der geänderten Rechtslage auf die Arbeit des Bundeskriminalamts und die Organisierte Kriminalität treffen. Ergebnisse einer geplanten Evaluierung sollten in der zweiten Jahreshälfte vorliegen.

Seit April vergangenen Jahres ist in Deutschland der nicht medizinische Cannabiskonsum für Volljährige mit zahlreichen Beschränkungen legal. Erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis. Zudem ist es nicht-kommerziellen "Anbauvereinigungen" mit Lizenz erlaubt, gemeinschaftlich Cannabis für den eigenen Konsum anzubauen./abc/DP/zb