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Notfallzulassung: Bundesamt ermöglicht Bekämpfung der Zikade

03.04.2025
um 16:46 Uhr

BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Sie übertragen Krankheitserreger und gefährden die Ernte: Zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade im Zuckerrübenanbau sind per Notfallzulassung mehrere Pflanzenschutzmittel zugelassen worden. Es handele sich um reguläre, zugelassene Produkte, deren Anwendungsgebiete für einen Zeitraum von 120 Tagen ausgeweitet wurden, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilte.

In einigen Regionen Deutschlands tritt nach Angaben der Behörde ein neuartiger Krankheitskomplex auf. Zwei Krankheiten werden demnach durch Bakterien ausgelöst. Die Erreger werden von der sich rasch ausbreitenden Glasflügelzikade in der Zuckerrübe und weiteren Kulturen übertragen, hieß es aus dem Bundesamt mit Sitz im niedersächsischen Braunschweig.

Insekt bedroht Anbauer existenziell

Die Erreger ließen sich nicht direkt bekämpfen und es gebe im Zuckerrübenanbau zur Bekämpfung der Zikade als Überträger aktuell keine regulär zugelassen Pflanzenschutzmittel, begründete das Amt die Entscheidung. Das Insekt sei mobil und könne weite Wege fliegen, sagte Thomas Schneider, Abteilungsleiter für Pflanzenschutzmittel beim BVL. Die Zikade schädige die Pflanze, sodass sie nicht mehr für die Verarbeitung zur Verfügung stehe, sagte Schneider.

Anbauverbände aus mehreren Bundesländern hatten angesichts der Lage unter anderem die Zulassung von Pflanzenschutzmittel gefordert. Das Landvolk Niedersachsen hatte im vergangenen November gewarnt. Der Anbau sei durch die Zikade existenziell bedroht. In Süddeutschland kam es bereits zu teils massiven Ertragseinbußen. Auch der Deutsche Bauernverband fordert die Zulassung von Insektiziden und Saatgutbehandlung./bch/DP/nas