Bundesrat hat keine Einwände gegen Bundeshilfe für Kommunen
BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrat sträubt sich nicht gegen finanzielle Hilfen des Bundes für hoch verschuldete Kommunen. Er erhob keine Einwände gegen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für die dazu nötige Änderung des Grundgesetzes. Dieser sieht vor, dass der Bund einmalig maximal die Hälfte der Altschulden der Kommunen übernehmen kann. Da die Finanzausstattung der Städte und Gemeinden Aufgabe der Länder ist, muss dafür das Grundgesetz geändert werden.
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) warb vehement für ein Engagement des Bundes. "Der Bund muss Mitverantwortung übernehmen", sagte er in der Sitzung der Länderkammer. "Unsere kommunalen Kassen befinden sich in einer strukturellen Schieflage."
Weil warnt vor Höhepunkt der Krise
Viele Städte, Kreise und Gemeinden spürten bis heute die Folgen einer Jahrzehnte zurückliegenden wirtschaftlichen Krise. "Das wiegt umso schwerer, als wir uns jetzt inmitten einer neuen Krise befinden, die ihren Höhepunkt noch nicht erreicht hat."
Die Ursachen für die Verschuldung lägen unter anderem in den stetig steigenden Sozialkosten, die die Kommunen nicht nennenswert beeinflussen könnten, sagte Weil. Sie lägen auch in der seit fünf Jahren stagnierenden oder sogar rückläufigen Wirtschaft.
Der Vorschlag im Koalitionsvertrag von Union und SPD, jährlich 250 Millionen Euro für Maßnahmen der Länder zur Verfügung zu stellen, sei ein guter Anfang, sagte der SPD-Politiker. "Aber ich finde nicht, dass es das letzte Wort sein kann." Es müssten die Voraussetzungen für "echte Entschuldungen" geschaffen werden. Man dürfe Städte, Kreise und Gemeinden nicht in eine Situation hineinbringen, "aus dem sie nach menschlichem Ermessen so nicht mehr herauskommen werden".
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte sich der alte Bundestag noch nicht befasst. Er kann jetzt dem neuen Bundestag zur Beratung zugeleitet werden. Es ist jedoch fraglich, ob die nur noch geschäftsführende Bundesregierung dies machen wird./sk/DP/nas