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EQS-News: CENTROTEC SE: Erwerb eigener Aktien (deutsch)

05.05.2025
um 16:26 Uhr

CENTROTEC SE: Erwerb eigener Aktien

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EQS-News: CENTROTEC SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
CENTROTEC SE: Erwerb eigener Aktien

05.05.2025 / 16:15 CET/CEST
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CENTROTEC SE, Brilon

Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
2016/1052 der Kommission zur Verordnung EU Nr. 596/2014 (MAR)

Erwerb eigener Aktien

Brilon, den 5. Mai 2025

In seiner ordentlichen Sitzung vom 26. März 2025, bei der alle Mitglieder
des Verwaltungsrats anwesend waren, hat der Verwaltungsrat eine Verlängerung
des laufenden Aktienrückkaufprogramms und eine Aufstockung der für den
Erwerb eigener Aktien in diesem Rahmen einzusetzenden Anschaffungskosten
beschlossen. In Abweichung vom ursprünglichen Beschluss des Verwaltungsrats
vom 4. Dezember 2024 sollen nunmehr eigene Aktien im Zeitraum bis längstens
zum 26. Juni 2025 zu Anschaffungskosten von insgesamt bis zu EUR
14.000.000,00 (ohne Erwerbsnebenkosten) erworben werden, höchstens jedoch
200.000 Aktien der CENTROTEC SE. Der Rückkauf erfolgt ausschließlich über
den Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg. Der Beschluss des
Verwaltungsrats vom 26. März 2025 über die Verlängerung des laufenden
Aktienrückkaufprogramms lässt dessen Eckpunkte im Übrigen unberührt.

Der Verwaltungsrat der CENTROTEC SE hatte am 4. Dezember 2024 beschlossen
ein Aktienrückkaufprogramm zunächst befristet auf einen Zeitraum bis 30.
April 2025 zu Anschaffungskosten von insgesamt bis zu EUR 10.600.000,00
(ohne Erwerbsnebenkosten), höchsten im Umgang von 200.000 Aktien der
CENTROTEC SE, sowie ausschließlich über den Freiverkehr der Hanseatischen
Wertpapierbörse Hamburg durchzuführen.

Der Verwaltungsrat macht hiermit von der durch die ordentliche
Hauptversammlung der CENTROTEC SE am 24. Juni 2024 erteilten Ermächtigung
zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG)
Gebrauch.

Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien für alle nach der
Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Juni 2024 zulässigen
Zwecke verwenden. Die Aktien können auch eingezogen werden.

Mit dem Rückkauf hat die Gesellschaft ein Kredit- oder Wertpapierinstitut
beauftragt. Dieses Institut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt
des Erwerbs der CENTROTEC-Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der
Gesellschaft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat mit der Bank im
Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden
und/oder den Auftrag auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen,
bleibt unberührt.

Der Aktienrückkauf kann nach Maßgabe der zu beachtenden rechtlichen Vorgaben
jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen
werden.

Der Rückkauf erfolgt ausschließlich im Freiverkehr der Hanseatischen
Wertpapierbörse Hamburg nach Maßgabe der durch die ordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juni 2024 erteilten Ermächtigung.

Der Kaufpreis je zurückgekaufte Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf danach
den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse, die für Aktien der
Gesellschaft gleicher Ausstattung im Freiverkehr der Hanseatischen
Wertpapierbörse Hamburg an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Tag
des jeweiligen, über die Börse geschlossenen Erwerbsgeschäfts ermittelt
wurden, um nicht mehr als 10% über- bzw. unterschreiten.

Darüber hinaus ist das mit dem Aktienerwerb betraute Institut verpflichtet,
den Rückkauf entsprechend den Vorgaben des Art. 3 der Delegierten Verordnung
(EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 ("DelVO") durchzuführen.
Entsprechend Art. 3 Abs. 2 DelVO darf insbesondere kein Kaufpreis gezahlt
werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über
dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt.
Maßgeblich ist insoweit der höhere der beiden Werte. Entsprechend Art. 3
Abs. 3 DelVO dürfen an einem Handelstag zudem nicht mehr als 25% des
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem angesprochenen
Handelsplatz erworben werden. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz
entspricht dem Durchschnitt der täglichen Handelsvolumina der 20 Handelstage
vor dem konkreten Kauftermin.

Die in Durchführung des Aktienrückkaufprogramms geschlossenen Transaktionen
werden weiterhin in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 DelVO
entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens
am Ende des siebten Handelstages nach Ausführung bekannt gegeben. Ferner
wird die CENTROTEC SE die Geschäfte auf ihrer Website unter

https://www.centrotec.com/ir/

veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der
Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Brilon, den 5. Mai 2025

CENTROTEC SE

Der Verwaltungsrat

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