GNW-News: Merus N.V. gibt geplantes öffentliches Zeichnungsangebot von Stammaktien bekannt
^UTRECHT, Niederlande, und CAMBRIDGE, Massachusetts, June 05, 2025 (GLOBE
NEWSWIRE) -- Merus N.V. (Nasdaq: MRUS) (?Merus", das ?Unternehmen", ?wir" und
?unser"), ein Onkologieunternehmen, das innovative, multispezifische Antikörper
in voller Länge und Antikörper-Wirkstoff-Konjugate (Biclonics(®), Triclonics(®)
und ADClonics(®)) entwickelt, gab heute den Start eines geplanten öffentlichen
Zeichnungsangebots seiner Stammaktien (die ?Angebotsaktien") bekannt. Alle
Stammaktien werden von Merus angeboten. Darüber hinaus plant Merus, den
Konsortialbanken eine 30-tägige Option zum Kauf von bis zu weiteren 15 % der
Angebotsaktien (die ?Optionsaktien" und zusammen mit den Angebotsaktien die
?Aktien") einzuräumen. Das Angebot ist den Marktbedingungen und sonstigen
Abschlussbedingungen unterworfen und es kann nicht garantiert werden, ob oder
wann das Angebot abgeschlossen, welchen Umfang es tatsächlich haben und zu
welchen Bedingungen es erfolgen wird.
Merus beabsichtigt derzeit, den Nettoerlös aus dem Angebot zusammen mit seinen
vorhandenen Barmitteln, Barmitteläquivalenten und handelbaren Wertpapieren zu
verwenden, um die klinische Entwicklung seiner Produktkandidaten und die
präklinische Forschung und Technologieentwicklung voranzutreiben, sowie als
Betriebskapital und für allgemeine Unternehmenszwecke.
Jefferies, BofA Securities, Leerink Partners, Guggenheim Securities, Truist
Securities und LifeSci Capital fungieren gemeinsam als Konsortialführer für das
Angebot. Van Lanschot Kempen fungiert als Lead Manager für das Angebot.
Das Angebot erfolgt im Rahmen eines Shelf Registration Statement auf Formular S-
3, das am 28. Februar 2024 bei der Securities and Exchange Commission (SEC)
eingereicht wurde und mit der Einreichung wirksam wurde. Das Angebot erfolgt
ausschließlich mittels eines schriftlichen Prospekts und eines
Prospektnachtrags, die Teil der Registrierungserklärung sind, die - um Zweifel
auszuschließen - keinen ?Prospekt" im Sinne (i) der Verordnung (EU) 2017/1129
(die ?Prospektverordnung") darstellen und von keiner zuständigen Behörde in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (der ?EWR") geprüft
wurden. Dies gilt gleichermaßen für (ii) die Prospektverordnung, die kraft des
European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts im Vereinigten
Königreich ist (die ?Prospektverordnung des Vereinigten Königreichs") und von
der Financial Conduct Authority im Vereinigten Königreich nicht geprüft wurde.
Ein vorläufiger Prospektnachtrag und ein begleitender Prospekt für das Angebot
werden bei der SEC eingereicht und werden auf der Website der SEC unter
www.sec.gov verfügbar sein. Exemplare des vorläufigen Prospektnachtrags und des
zugehörigen Prospekts bezüglich des Angebots sind, sobald sie verfügbar sind,
bei Jefferies LLC, Attention: Equity Syndicate Prospectus Department, 520
Madison Avenue, New York, NY 10022 oder telefonisch unter (877) 821-7388 sowie
per E-Mail unter Prospectus_Department@Jefferies.com
(mailto:Prospectus_Department@Jefferies.com); BofA Securities NC1-0220-02-25,
Attention: Prospectus Department, 201 North Tryon Street, Charlotte, NC
28255-0001 oder per E-Mail an dg.prospectus_requests@bofa.com
(mailto:dg.prospectus_requests@bofa.com); Leerink Partners LLC, Attention:
Syndicate Department, 53 State Street, 40th Floor, Boston, MA 02109 oder
telefonisch unter (800) 808-7525 Durchwahl: 6105 sowie per E-Mail an
syndicate@leerink.com (mailto:syndicate@leerink.com); Guggenheim Securities,
LLC, Attention: Equity Syndicate Department, 330 Madison Avenue, 8th Floor, New
York, NY 10017 oder telefonisch unter (212) 518-9544 sowie per E-Mail an
GSEquityProspectusDelivery@guggenheimpartners.com
(mailto:GSEquityProspectusDelivery@guggenheimpartners.com); oder Truist
Securities, Inc., Attention: Equity Capital Markets, 3333 Peachtree Road NE,
9th Floor, Atlanta, GA 30326 unter (800) 685-4786 sowie per E-Mail an
truistsecurities.prospectus@truist.com
(mailto:truistsecurities.prospectus@truist.com) erhältlich.
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Kaufangebots für diese Wertpapiere dar, noch dürfen diese
Wertpapiere in einem Staat oder einer Rechtsordnung verkauft werden, in der
solch ein Angebot, eine Aufforderung oder ein Verkauf vor der Registrierung oder
Qualifizierung gemäß den Wertpapiergesetzen einer solchen Rechtsordnung
ungesetzlich wäre.
Bei dieser Pressemitteilung handelt es sich um Werbung und nicht um einen
Prospekt im Sinne der Prospektverordnung oder der Prospektverordnung des
Vereinigten Königreichs.
EWR:
In jedem Mitgliedstaat des EWR (jeweils ein ?relevanter Staat") wurden oder
werden im Rahmen des Angebots keine Aktien öffentlich angeboten, bevor nicht ein
Prospekt für die Aktien veröffentlicht wurde, der von der zuständigen Behörde in
diesem relevanten Staat gebilligt oder gegebenenfalls in einem anderen
relevanten Staat gebilligt und der zuständigen Behörde in diesem relevanten
Staat notifiziert wurde, jeweils in Übereinstimmung mit der Prospektverordnung,
mit der Ausnahme, dass die Aktien in diesem relevanten Staat jederzeit
öffentlich angeboten werden können:
* jeder juristischen Person, die ein ?qualifizierter Anleger" im Sinne von
Artikel 2 der Prospektverordnung ist;
* weniger als 150 natürlichen oder juristischen Personen (ausgenommen
qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung), sofern
die vorherige Zustimmung der Vertreter für ein solches Angebot eingeholt
wird; und
* unter allen anderen Umständen, die unter Artikel 1 Absatz 4 der
Prospektverordnung fallen,
vorausgesetzt, dass weder wir noch eine der Konsortialbanken bei einem solchen
Angebot der Aktien verpflichtet sind, einen Prospekt gemäß Artikel 3 der
Prospektverordnung zu veröffentlichen oder einen Prospekt gemäß Artikel 23 der
Prospektverordnung zu ergänzen. Jede Person, die erstmalig Aktien erwirbt oder
der ein Angebot unterbreitet wird, gilt uns und den Konsortialbanken gegenüber
als zugesichert, garantiert, anerkannt und zugestimmt habend, dass sie ein
?qualifizierter Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung ist.
Für die Zwecke des Vorstehenden bedeutet der Ausdruck ?öffentliches Angebot" in
Bezug auf die Aktien in einem relevanten Staat die Übermittlung ausreichender
Informationen über die Bedingungen des Angebots und die anzubietenden Aktien in
beliebiger Form und auf beliebigem Wege, um einen Anleger in die Lage zu
versetzen, sich für den Kauf oder die Zeichnung von Aktien zu entscheiden, und
der Ausdruck ?Prospektverordnung" bedeutet die Verordnung (EU) 2017/1129.
Vereinigtes Königreich:
Vor der Veröffentlichung eines von der britischen Finanzaufsichtsbehörde
(Financial Conduct Authority) genehmigten Verkaufsprospekts für die Aktien
wurden und werden keine Aktien im Rahmen dieses Angebots im Vereinigten
Königreich öffentlich angeboten, jedoch können die Aktien im Vereinigten
Königreich jederzeit öffentlich angeboten werden:
a. einer juristischen Person, bei der es sich um einen qualifizierten Anleger
im Sinne von Artikel 2 der britischen Prospektverordnung handelt;
b. weniger als 150 natürlichen oder juristischen Personen (bei denen es sich
nicht um qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 2 der britischen
Prospektverordnung handelt), vorbehaltlich der Einholung der Einwilligung
der Vertreter für ein solches Angebot; und
c. unter allen anderen Umständen, die unter Abschnitt 86 des Financial Services
and Markets Act 2000 (der ?FSMA") fallen,
vorausgesetzt, dass weder wir noch eine der Konsortialbanken bei einem solchen
Angebot der Aktien verpflichtet sind, einen Prospekt gemäß Abschnitt 85 des FSMA
oder Artikel 3 der Prospektverordnung des Vereinigten Königreichs zu
veröffentlichen oder einen Prospekt gemäß Artikel 23 der Prospektverordnung des
Vereinigten Königreichs zu ergänzen. Jede Person im Vereinigten Königreich, die
erstmalig Aktien erwirbt oder der ein Angebot unterbreitet wird, gilt uns und
den Konsortialbanken gegenüber als zugesichert, garantiert, anerkannt und
zugestimmt habend, dass sie ein ?qualifizierter Anleger" im Sinne der
Prospektverordnung des Vereinigten Königreichs ist.
Für die Zwecke dieser Regelung bedeutet der Ausdruck ?öffentliches Angebot" in
Bezug auf die Aktien im Vereinigten Königreich die Übermittlung ausreichender
Informationen über die Bedingungen des Angebots und die anzubietenden Aktien in
beliebiger Form und auf beliebigem Wege, um einen Anleger in die Lage zu
versetzen, sich für den Kauf oder die Zeichnung von Anteilen zu entscheiden.
Darüber hinaus steht die Transaktion, auf die sich diese Pressemitteilung
bezieht, im Vereinigten Königreich nur Personen zur Verfügung, die
?qualifizierte Anleger" (gemäß der Definition in der Prospektverordnung des
Vereinigten Königreichs) sind, (i) die über berufliche Erfahrung in Bezug auf
Anlagen verfügen, die unter Artikel 19(5) der FSMA (Financial Promotion) Order
2005 in der geänderten Fassung (die ?Verordnung") fallen, und/oder (ii) bei
denen es sich um vermögende Personen (oder Personen, denen der Prospekt auf
andere Weise rechtmäßig übermittelt werden kann) handelt, die unter Artikel 49
(2) (a) bis (d) der Verordnung fallen (alle diese Personen werden zusammen als
?relevante Personen" bezeichnet). Im Vereinigten Königreich sind die hierin
genannten Wertpapiere nur für relevante Personen verfügbar, und jede
Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder
zum anderweitigen Erwerb dieser Wertpapiere wird nur mit relevanten Personen
getroffen. Jede Person im Vereinigten Königreich, die keine relevante Person
ist, sollte nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts handeln
oder sich darauf verlassen.
Über Merus N.V.
Merus ist ein Onkologieunternehmen, das innovative humane bispezifische und
trispezifische Antikörpertherapeutika in voller Länge mit der Bezeichnung
Multiclonics(®) entwickelt. Multiclonics(®) werden mittels Standardverfahren der
Branche hergestellt und haben in vorklinischen und klinischen Studien gezeigt,
dass sie mehrere der gleichen Eigenschaften wie herkömmliche humane monoklonale
Antikörper aufweisen, wie z. B. eine lange Halbwertszeit und eine geringe
Immunogenität.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private
Securities Litigation Reform Act aus dem Jahr 1995. Alle in dieser
Pressemitteilung enthaltenen Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen
beziehen, sollten als zukunftsgerichtete Aussagen betrachtet werden,
einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Aussagen bezüglich des Abschlusses
und des Zeitpunkts des geplanten Angebots, der Erwartungen hinsichtlich der
Gewährung einer 30-tägigen Option für den Kauf zusätzlicher Stammaktien durch
die Konsortialbanken und der beabsichtigten Verwendung von Nettoerlösen aus dem
Angebot. Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den derzeitigen
Erwartungen der Geschäftsleitung. Sie sind weder Versprechen noch Garantien und
unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen
wichtigen Faktoren, die dazu führen können, dass unsere tatsächlichen
Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge erheblich von den zukünftigen Ergebnissen,
Entwicklungen oder Erfolgen abweichen, die durch die zukunftsgerichteten
Aussagen ausgedrückt oder impliziert wurden. Hierzu gehören u. a.: unser Bedarf
an zusätzlichen finanziellen Mitteln, die ggf. nicht verfügbar sind, sodass wir
unsere Geschäfte einschränken oder Rechte an unseren Technologien oder an
Biclonics®, Triclonics® und multispezifischen Antikörperkandidaten abtreten
müssen; potenzielle Verzögerungen beim Erhalt der gesetzlichen Zulassung, die
sich auf die Vermarktung unserer Produktkandidaten und die Erwirtschaftung von
Umsätzen/Gewinnen auswirken; das langwierige und teure Verfahren zur Entwicklung
klinischer Arzneimittel mit ungewissem Ausgang; die Unvorhersehbarkeit unserer
in der vorklinischen Phase durchgeführten Bemühungen, marktfähige Arzneimittel
zu entwickeln; mögliche Verzögerungen bei der Aufnahme von Patienten, was den
Erhalt der benötigten gesetzlichen Zulassungen negativ beeinflussen könnte;
unsere Abhängigkeit von Dritten bei der Durchführung unserer klinischen Studien
und die nicht zufriedenstellende Leistungsfähigkeit dieser Dritten; Auswirkungen
der globalen Instabilität infolge des Russland-Ukraine-Kriegs und des Kriegs im
Nahen Osten; dass wir im Rahmen unserer Zusammenarbeit ggf. keine geeigneten
Biclonics® oder bispezifischen Antikörperkandidaten identifizieren oder dass die
Leistungsfähigkeit im Rahmen unserer Zusammenarbeit ggf. nicht zufriedenstellend
ist; unsere Abhängigkeit von Dritten hinsichtlich der Produktion unserer
Produktkandidaten, die unsere Entwicklungs- und Vertriebsbemühungen ggf.
verzögert, verhindert oder beeinträchtigt; Schutz unserer proprietären
Technologie; unsere Patente werden möglicherweise für ungültig oder nicht
durchsetzbar befunden, von Mitbewerbern umgangen, und unsere Patentanträge
werden möglicherweise für nicht die Vorschriften und Verordnungen der
Patentierbarkeit erfüllend befunden; es gelingt uns möglicherweise nicht,
bestehende und potenzielle Gerichtsverfahren wegen Verletzung des geistigen
Eigentums Dritter zu gewinnen; unsere eingetragenen oder nicht eingetragenen
Marken oder Handelsnamen werden möglicherweise angefochten, verletzt, umgangen
oder für generisch erklärt oder als gegen andere Marken verstoßend erachtet.
Diese und andere wichtige Faktoren, die unter der Überschrift ?Risikofaktoren"
in unserem Quartalsbericht auf Formblatt 10-Q für den Zeitraum bis zum 31. März
2025, der am 7. Mai 2025 bei der Securities and Exchange Commission (SEC)
eingereicht wurde, sowie in unseren anderen bei der SEC eingereichten Berichten
beschrieben sind, könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse
erheblich von den in dieser Pressemitteilung gemachten zukunftsgerichteten
Aussagen abweichen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen geben die Einschätzungen
der Geschäftsleitung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung
wieder. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese
zukunftsgerichteten Aussagen zu einem bestimmten Zeitpunkt ggf. zu
aktualisieren, und lehnen jedwede Verpflichtung dazu ab, auch wenn sich unsere
Ansichten aufgrund zukünftiger Ereignisse ändern, es sei denn, dies ist durch
das geltende Gesetz vorgeschrieben. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sollten
nicht als unsere Ansichten zu einem Zeitpunkt nach dem Datum dieser
Pressemitteilung verstanden werden.
Multiclonics®, ADClonics®, Biclonics® und Triclonics® sind eingetragene Marken
von Merus N.V.
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