EQS-News: Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Heidelberger Beteiligungsholding AG; Bieter: Apeiron Investment Group Limited (deutsch)
Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Heidelberger Beteiligungsholding AG; Bieter: Apeiron Investment Group Limited
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EQS-WpÜG: Apeiron Investment Group Limited / Kontrollerlangung
Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Heidelberger Beteiligungsholding AG;
Bieter: Apeiron Investment Group Limited
17.06.2025 / 16:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR
VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE
IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG,
VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN
BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle
über die Heidelberger Beteiligungsholding AG gemäß §§ 35 Abs. 1 i.V.m. 10
Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Apeiron Investment Group Ltd.
Beatrice, at 66 & 67 Amery Street, Sliema, SLM 1707, Malta
eingetragen im Handelsregister (Malta Business Registry) von Malta unter der
Registration Number C 51843.
Zielgesellschaft:
Heidelberger Beteiligungsholding AG
Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 338007
Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG:
International Securities Identification Number (ISIN): DE000A254294
Wertpapier-Kennnummer (WKN): A25429
Kontrollerwerb:
Durch den käuflichen Erwerb von 88.112 auf den Inhaber lautenden Stückaktien
der Heidelberger Beteiligungsholding AG mit Sitz in Heidelberg (die
"Zielgesellschaft")
mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie hat die
Apeiron Investment Group Ltd. (die "Bieterin") am 16. Juni 2025 die
Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die
Zielgesellschaft erlangt
Die Bieterin hält unmittelbar 88.112 Stückaktien von insgesamt 274.400
Stückaktien der Zielgesellschaft. Dies entspricht einem Stimmrechtsanteil
von rd. 32,11%.
Weitere Kontrollerwerber:
Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Aktien der Zielgesellschaft und die
Kontrollerlangung durch die Bieterin hat auch Christian Angermayer (der
"Weitere
Kontrollerwerber"), geschäftsansässig c/o Apeiron Investment Group Ltd.,
Beatrice, at 66 & 67 Amery Street, Sliema, SLM 1707, Malta, mittelbar die
Kontrolle über die Zielgesellschaft erlangt. Denn der Weitere
Kontrollerwerber hält 100% der Stammaktien und Stimmrechte an der Bieterin,
so dass die Bieterin als sein Tochterunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 6
WpÜG gilt. Auf Grund der Mehrheit der Stimmrechte des Weiteren
Kontrollerwerbers gilt die Bieterin mittelbar als sein Tochterunternehmen im
Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG. Dem Weiteren Kontrollerwerber werden daher die
Stimmrechte aus den 245.402 unmittelbar von der Bieterin gehaltenen Aktien
der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG
zugerechnet.
Darüber hinaus halten weder die Bieterin noch der Weitere Kontrollerwerber
unmittelbar Aktien der Zielgesellschaft noch werden ihnen weitere
Stimmrechte an der Zielgesellschaft gemäß § 30 WpÜG zugerechnet.
Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt im
Namen der Bieterin und im Namen des Weiteren Kontrollerwerbers.
Veröffentlichung der Angebotsunterlage:
Die Angebotsunterlage wird von der Bieterin gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14
Abs. 3 Satz 1 WpÜG nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter https://www.apeiron-offer.de
veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der
Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35
WpÜG resultierenden Verpflichtungen des Weiteren Kontrollerwerbers erfüllen.
Dieser wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der
Zielgesellschaft veröffentlichen.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft.
Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht
worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt
der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)
durchgeführt.
Sliema, Malta, den 17.06.2025
Apeiron Investment Group Ltd.
Ende der WpÜG-Mitteilung
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