EQS-News: Bekanntgabe gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (deutsch)
Bekanntgabe gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission
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EQS-News: Deutsche Post AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Bekanntgabe gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art.
2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission
30.06.2025 / 17:54 CET/CEST
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Information zum Aktienrückkaufprogramm
30. Juni 2025
Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland
WKN: 555200
ISIN: DE0005552004
Bekanntgabe gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art.
2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission
Der Vorstand der Deutsche Post AG hat im Februar 2022 beschlossen, ein
Aktienrückkaufprogramm in einer Größenordnung von bis zu 50 Millionen Aktien
zu einem Gesamtkaufpreis von bis zu 2 Mrd. Euro durchzuführen. Das
Aktienrückkaufprogramm wurde mehrfach erweitert, zuletzt am 18. Februar 2025
auf eine Gesamtanzahl von bis zu 210 Millionen Aktien und einen
Gesamtkaufpreis von bis zu 6 Mrd. Euro mit einer Gesamtlaufzeit bis
spätestens Dezember 2026.
Die zurückgekauften Aktien sollen entweder eingezogen, für die Bedienung von
langfristigen Vergütungsprogrammen für Führungskräfte bzw.
Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen oder für die Erfüllung möglicher
Verpflichtungen aufgrund der Ausübung von Rechten aus möglichen künftigen
Wandelschuldverschreibungen genutzt werden.
Seit April 2022 wurden insgesamt ca. 102,66 Millionen Aktien erworben. Dies
entspricht einem Gesamtvolumen von ca. 3,99 Mrd. Euro.
Auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Mai
2025 hat der Vorstand beschlossen, zur Umsetzung des Rückkaufprogramms in
der Fassung des Beschlusses des Vorstands vom 18. Februar 2025 eine Tranche
zum Rückerwerb von bis zu 20 Millionen Aktien mit einem Gesamtvolumen von
bis zu 600 Mio. Euro in der Zeit vom 1. Juli 2025 bis spätestens 30.
November 2025 durchzuführen. Der Erwerbspreis darf dabei den
Durchschnittskurs der Aktien vor dem Stichtag um nicht mehr als 10 % über-
und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Der Durchschnittskurs ist der
nicht volumengewichtete Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der
Gesellschaft im Xetra-Handel an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an
den letzten fünf Börsenhandelstagen. Der Stichtag ist der Tag des Erwerbs
oder - falls früher - der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb.
Der beauftragte Finanzdienstleister ist verpflichtet, den Erwerb im Einklang
mit der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 zum Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung),
der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2016/1052 und auf Grundlage
der zuvor genannten Hauptversammlungsermächtigung durchzuführen. Darüber
hinaus wird das Aktienrückkaufprogramm wie folgt ausgeführt:
1. Die Aktien werden zu Marktpreisen in Einklang mit den genannten
Verordnungen erworben. Die Aktien werden nicht zu einem Kurs erworben, der
über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses liegt oder (sollte
dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf
den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet.
2. Im Hinblick auf das Handelsvolumen wird das Unternehmen insbesondere
nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem
Handelsplatz erwerben, auf dem der Kauf erfolgt. Der durchschnittliche
tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen
täglichen Handelsvolumens der letzten 20 Börsenhandelstage vor dem Kauf.
Kontakt:
Martin Ziegenbalg
EVP Investor Relations
Tel.: +49 (0) 228 189 63000
Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder ganz oder
teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf von Wertpapieren dar.
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ISIN: DE0005552004, DE000A2G87D4
WKN: 555200, A2G87D
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(Prime Standard), Hamburg, Hannover, München,
Stuttgart; Freiverkehr in Tradegate Exchange
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