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EQS-Adhoc: Ottobock SE & Co. KGaA: Ottobock legt endgültigen Angebotspreis auf 66,00 EUR je Aktie fest (deutsch)

07.10.2025
um 19:57 Uhr

Ottobock SE & Co. KGaA: Ottobock legt endgültigen Angebotspreis auf 66,00 EUR je Aktie fest

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EQS-Ad-hoc: Ottobock SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Börsengang
Ottobock SE & Co. KGaA: Ottobock legt endgültigen Angebotspreis auf 66,00
EUR je Aktie fest

07.10.2025 / 19:57 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA,
AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIESE
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Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR:

Ottobock legt endgültigen Angebotspreis auf 66,00 EUR je Aktie fest

Duderstadt, 07. Oktober 2025

Ottobock SE & Co. KGaA (die "Gesellschaft") hat den endgültigen
Angebotspreis für den geplanten Börsengang auf 66,00 EUR je Aktie
festgelegt.

Insgesamt werden 12.236.173 Aktien platziert; diese unterteilen sich in
1.515.151 neu auszugebende Inhaber-Stückaktien aus einer Barkapitalerhöhung,
daneben 9.125.000 bestehende Inhaber-Stückaktien aus dem Bestand der Näder
Upside Vermögensverwaltungs GmbH (die "veräußernde Aktionärin") sowie
1.596.022 bestehende Inhaber-Stückaktien aus dem Bestand der veräußernden
Aktionärin im Zusammenhang mit einer Mehrzuteilungsoption (die
"Greenshoe-Option").

Auf Grundlage des endgültigen Angebotspreises ergibt sich ein
Platzierungsvolumen in Höhe von 807.587.418,00 EUR bei vollständiger
Ausübung der Greenshoe-Option. Die Marktkapitalisierung der Gesellschaft
wird sich damit voraussichtlich auf rund 4,2 Milliarden EUR belaufen. Der
Streubesitz wird bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option
voraussichtlich 19,12% betragen. Die gegenwärtigen Aktionäre der
Gesellschaft werden voraussichtlich Anteile im Umfang von mindestens 80,88%
des Grundkapitals behalten.

Die Aktien der Gesellschaft werden voraussichtlich ab dem 9. Oktober 2025 im
regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem
Börsenkürzel OBCK und der ISIN DE000BCK2223 gehandelt. Vollzug und
Abwicklung des Angebots ist für den 10. Oktober 2025 vorgesehen.

Investor Relations-Kontakt:

Ottobock SE & Co. KGaA
Julia Hartmann
VP Investor Relations
Mobil: +49 151 556 848 07
Julia.Hartmann@ottobock.de

Wichtige Informationen

Diese Bekanntmachung ist kein und stellt weder ein Angebot noch eine
Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den
Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Japan oder anderen
Jurisdiktionen dar, in denen ein solches Angebot Beschränkungen unterliegen
könnte. Sämtliche hierin genannten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß
den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger
Fassung (der "Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen eines
Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten
registriert und diese Wertpapiere dürfen ohne derartige Registrierung weder
direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten,
verkauft oder anderweitig übertragen werden, mit Ausnahme bei Vorliegen
einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen gemäß den Vorschriften
des Securities Act oder sofern es sich um eine Transaktion handelt, die
nicht den Registrierungserfordernissen gemäß den Vorschriften des Securities
Act unterliegt, und in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen
eines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten
Staaten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung
genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.

Diese Bekanntmachung ist Werbung und stellt keinen Wertpapierprospekt dar.
Anleger sollten ihre Entscheidung zum Erwerb oder zur Zeichnung der in
dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere der Ottobock SE & Co. KGaA
("Ottobock" oder die "Gesellschaft") ausschließlich auf Grundlage der
Informationen aus dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot
dieser Wertpapiere erstellten Wertpapierprospekt treffen. Kopien dieses
Wertpapierprospekts sind bei der Emittentin oder auf der Webseite
https://investors.ottobock.com kostenfrei erhältlich. Die Billigung des
Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
ist nicht als Befürwortung der Wertpapiere zu verstehen. Es wird empfohlen,
dass potenzielle Anleger den Prospekt lesen, bevor sie eine
Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der
Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.

Diese Bekanntmachung richtet sich ausschließlich im Vereinigten Königreich
nur an Personen und / oder ist für diese bestimmt die (i) professionelle
Anleger sind, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act
2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung, (die
"Verordnung") fallen, (ii) vermögende Gesellschaften, die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (wobei diese Personen zusammen als
"relevante Personen" bezeichnet werden). Personen, die keine relevanten
Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder im Vertrauen auf
diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt handeln. Alle Investitionen oder
Investitionsaktivitäten, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, stehen
nur relevanten Personen zur Verfügung und werden nur mit relevanten Personen
durchgeführt.

In die Zukunft gerichtete Aussagen

Diese Bekanntmachung kann "in die Zukunft gerichtete Aussagen" enthalten. In
die Zukunft gerichtete Aussagen sind manchmal, aber nicht immer, an der
Verwendung eines Datums in der Zukunft oder durch Wörter wie "werden",
"davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "könnten", "möglicherweise", "sollten",
"erwarten", "glauben", "beabsichtigten", "planen", "bereiten vor" oder
"abzielen" (einschließlich deren negative Formulierungen oder anderen
Varianten) zu erkennen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind ihrer Art
nach vorausschauend, spekulativ und mit Risiken und Unsicherheiten
verbunden, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen,
die in der Zukunft möglicherweise eintreten können oder auch nicht eintreten
können. Es bestehen eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass
die tatsächlichen Ergebnisse, Ereignisse und Entwicklungen erheblich von den
in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten
abweichen. Sämtliche späteren schriftlichen oder mündlichen in die Zukunft
gerichteten Aussagen, die der Ottobock, ihren jeweiligen verbundenen
Unternehmen, oder in ihrem Namen handelnden Personen zuzurechnen sind, sind
in ihrer Gesamtheit ausdrücklich durch die oben genannten Faktoren
eingeschränkt. Es kann nicht zugesichert werden, dass die in diesem Dokument
enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen realisiert werden können. In
die Zukunft gerichtete Aussagen werden zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung
getroffen.

Um mögliche Mehrzuteilungen abzudecken, hat sich die Näder Upside
Vermögensverwaltungs GmbH (die " veräußernde Aktionärin") bereit erklärt,
den Konsortialbanken eine bestimmte Anzahl von Aktien der Gesellschaft zur
Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die veräußernde Aktionärin den
Konsortialbanken eine Option zum Erwerb einer Anzahl von Aktien der
Gesellschaft eingeräumt, die der Anzahl der Aktien entspricht, die zur
Deckung von Mehrzuteilungen während der Stabilisierungsphase (wie
nachstehend definiert) zugeteilt wurden. Im Zusammenhang mit der Platzierung
der Aktien der Gesellschaft wird Goldman Sachs Bank Europe SE als
Stabilisierungsmanager fungieren und kann als Stabilisierungsmanager
Überzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen gemäß den
gesetzlichen Anforderungen (Art. 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 in Verbindung mit den Artikeln 5 bis 8 der Delegierten Verordnung
(EU) 2016/1052 der Kommission) Überzuteilungen vornehmen und
Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen, um den Marktpreis der Aktien der
Gesellschaft zu stützen und damit einem etwaigen Verkaufsdruck
entgegenzuwirken. Der Stabilisierungsmanager ist nicht verpflichtet,
Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher findet eine Stabilisierung
nicht zwangsläufig statt und kann jederzeit eingestellt werden. Solche
Maßnahmen können an der Frankfurter Wertpapierbörse ab dem Tag getroffen
werden, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft im regulierten
Marktsegment der Frankfurter Wertpapierbörse voraussichtlich am oder um den
9. Oktober 2025 aufgenommen wird, und müssen spätestens 30 Kalendertage nach
diesem Datum (der "Stabilisierungszeitraum") beendet werden.
Stabilisierungsgeschäfte zielen darauf ab, den Marktpreis der Aktien der
Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums zu stützen. Diese
Maßnahmen können dazu führen, dass der Marktpreis der Aktien der
Gesellschaft höher ist, als dies sonst der Fall gewesen wäre. Darüber hinaus
kann der Marktpreis vorübergehend auf einem nicht nachhaltigen Niveau
liegen.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu
Hintergrundzwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder
Richtigkeit. Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser
Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder
Vollständigkeit verlassen.

Der Zeitpunkt der Zulassung der Aktien von Ottobock zum Handel im
Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger
Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse
(zusammen die "Zulassung") kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst
werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und
zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der
Grundlage der Absichten von Ottobock in Bezug auf die Zulassung getroffen
werden. Der Erwerb von Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann
einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten investierten
Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in Erwägung
ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die
Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt
keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien kann sowohl
sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich von einem
professionellen Berater über die Eignung des Angebots für die betreffende
Person beraten lassen.

Ende der Insiderinformation

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07.10.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Ottobock SE & Co. KGaA
Max-Näder-Straße 15
37115 Duderstadt
Deutschland
Telefon: +49 5527 848 - 0
E-Mail: info@ottobock.com
Internet: https://corporate.ottobock.com
EQS News ID: 2209516

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2209516 07.10.2025 CET/CEST

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