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EQS-News: Salzgitter AG kündigt Ausgabe von EUR 500 Millionen Schuldverschreibungen mit Umtauschrecht in Aktien der Aurubis AG an (deutsch)

14.10.2025
um 17:40 Uhr

Salzgitter AG kündigt Ausgabe von EUR 500 Millionen Schuldverschreibungen mit Umtauschrecht in Aktien der Aurubis AG an

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EQS-News: Salzgitter Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Anleiheemission
Salzgitter AG kündigt Ausgabe von EUR 500 Millionen Schuldverschreibungen
mit Umtauschrecht in Aktien der Aurubis AG an

14.10.2025 / 17:40 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT BESTIMMT ZUR VERBREITUNG IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA,
AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, ODER AN
PERSONEN IN EINER RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG NACH
GELTENDEM RECHT UNTERSAGT WÄRE

Salzgitter AG kündigt Ausgabe von EUR 500 Millionen Schuldverschreibungen
mit Umtauschrecht in Aktien der Aurubis AG an

Der Vorstand der Salzgitter AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, nicht nachrangige, unbesicherte Umtauschschuldverschreibungen
fällig 2032 (die "Schuldverschreibungen") mit Umtauschrecht in bestehende,
auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien der Aurubis AG (die
"Aktien") in einem Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen zu platzieren. Die
Schuldverschreibungen werden von der Salzgitter AG (die "Emittentin")
ausgegeben und im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens
ausschließlich bei institutionellen Anlegern außerhalb der Vereinigten
Staaten von Amerika (die "USA") unter Berufung auf Regulation S (Kategorie
1) des US Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung sowie
außerhalb Australiens, Kanadas, Japans, Südafrikas und jeder anderen
Rechtsordnung, in der das Anbieten oder Verkaufen der Schuldverschreibungen
nach geltendem Recht verboten wäre, platziert.

Die Emissionserlöse werden für allgemeine Geschäftszwecke, weitere Ausgaben
im Zusammenhang mit der ersten Stufe von SALCOS sowie
Restrukturierungsmaßnahmen verwendet. Die Schuldverschreibungen werden auch
zur Diversifizierung der Struktur und Laufzeit der Finanzierung der Gruppe
begeben.

Die Schuldverschreibungen werden am oder um den 22. Oktober 2025 (das
"Ausgabedatum") in Höhe des Nennbetrags von EUR100,000 je Stück ausgegeben und
eine Laufzeit von sieben Jahren haben. Die Emittentin ist berechtigt,
sämtliche, jedoch nicht nur einen Teil, der ausstehenden
Schuldverschreibungen zum Nennbetrag zuzüglich bis zum vorzeitigen
Rückzahlungstag aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen (i) frühestens ab dem
12. November 2030, wenn der Aktienkurs der Aurubis AG-Aktie 130 Prozent des
dann anwendbaren Umtauschpreises über einen bestimmten Zeitraum erreicht
oder übersteigt oder (ii) wenn zu irgendeinem Zeitpunkt der Gesamtnennbetrag
der ausstehenden und nicht von der Emittentin und ihren
Tochtergesellschaften gehaltenen Schuldverschreibungen auf 20% oder weniger
des ursprünglich ausgegebenen Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen
gefallen ist. Die Anleihegläubiger sind berechtigt, die vorzeitige
Rückzahlung der Schuldverschreibungen zum fünften Jahrestag des Ausgabetags
zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Die
Schuldverschreibungen werden voraussichtlich mit einem festen Zinssatz
zwischen 2,875% und 3,375% per annum, zahlbar halbjährlich nachträglich am
22. April und 22. Oktober eines jeden Jahres, verzinst, wobei der erste
Kupon am 22. April 2026 fällig wird.

Der anfängliche Umtauschpreis wird mit einer Umtauschprämie zwischen 30% und
35% über dem Platzierungspreis einer bestehenden Aktie im Rahmen der
gleichzeitigen Delta-Platzierung (wie unten definiert) festgesetzt. Die den
Schuldverschreibungen zugrunde liegenden Aktien der Aurubis AG werden
anfänglich bis zu etwa 3,4 Millionen betragen (was etwa bis zu 7,5% des
ausgegebenen Grundkapitals der Aurubis AG entspricht).

Die Joint Global Coordinators haben die Emittentin darüber informiert, dass
sie beabsichtigen, zeitgleich mit der Ausgabe der Schuldverschreibungen eine
Platzierung von bestehenden Aktien der Aurubis AG im Namen bestimmter Käufer
der Schuldverschreibungen durchzuführen, die diese Aktien im Rahmen von
Leerverkäufen an von den Joint Global Coordinator vermittelte Käufer
verkaufen wollen, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Käufer im Rahmen
des Erwerbs der Schuldverschreibungen ausgesetzt sind (die
"Delta-Platzierung"). Der Platzierungspreis für die im Rahmen der
Delta-Platzierung verkauften Aktien wird im Rahmen eines beschleunigten
Bookbuilding-Verfahrens ermittelt, das von den Joint Global Coordinators
durchgeführt wird. Die Salzgitter AG wird weder direkt noch indirekt Erlöse
aus dem Verkauf von Aktien im Rahmen der Delta-Platzierung erhalten. Die
Joint Global Coordinators werden unmittelbar mit dem Angebot der
Schuldverschreibungen sowie der Delta-Platzierung beginnen; die Orderbücher
werden mit sofortiger Wirkung nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
geöffnet.

Am oder um den heutigen Tag wird Salzgitter Mannesmann GmbH, eine 100%
Tochtergesellschaft der Emittentin, mit BNP PARIBAS oder einem ihrer
verbundenen Unternehmen eine Aktienleihvereinbarung (die
"Aktienleihfazilität") über insgesamt bis zu 2.000.000 Aktien (entsprechend
ca. bis zu 4,4% des ausgegebenen Grundkapitals der Aurubis AG) eingehen, um,
soweit möglich, Hedging Aktivitäten bestimmter Anleihenzeichner oder
künftiger Erwerber der Anleihen zu ermöglichen. Die Laufzeit der
Aktienleihfazilität entspricht derjenigen der Schuldverschreibungen.

Es ist beabsichtigt, die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den
Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.

Die endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen werden voraussichtlich
spätestens am 15. Oktober 2025 durch eine separate
Preisfestsetzungsmitteilung bekanntgegeben.

BNP PARIBAS, COMMERZBANK (in Kooperation mit ODDO BHF), Deutsche Bank und
UniCredit fungieren im Zusammenhang mit der Transaktion als Joint Global
Coordinators und Joint Bookrunners. Im Zusammenhang mit der Platzierung
haben sich die Emittentin und Salzgitter Mannesmann GmbH zu einer 90-tägigen
Lock-up-Periode nach Ausgabe der Schuldverschreibungen verpflichtet,
vorbehaltlich üblicher Ausnahmen.

WICHTIGER HINWEIS

Diese Bekanntmachung und die hierin enthaltenden Informationen unterliegen
Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen
Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte,
veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden. Personen, die im Besitz
dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten
sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber
hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung
dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der
Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Diese Bekanntmachung ist eine Anzeige und kein Prospekt. Sie stellt weder
ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten,
Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder irgendeiner Rechtsordnung dar, in
der ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten
wären. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für
ein Angebot oder ein Angebot zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung in
irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen
Angebot als verbindlich angesehen werden.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an
"qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder
(i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen
Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital,
Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen
als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten
Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf
dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf
die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur
Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in
dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung und Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der
EU-Prospektverordnung sind.

Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten dar. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten weder
angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind gemäß dem Securities
Act registriert oder es liegt eine Befreiung von den
Registrierungsanforderungen vor. Weder die in dieser Mitteilung
beschriebenen Schuldverschreibungen noch die bei Wandlung der
Schuldverschreibungen zu liefernden Aktien sind oder werden nach dem U.S.
Securities Act oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der
Vereinigten Staaten registriert. Es wird kein öffentliches Angebot dieser
Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder in irgendeiner anderen
Rechtsordnung geben.

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen enthalten
in: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der
jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten
Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c)
national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung
(ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein
"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)
diesbezüglich unterliegen würde, hat eine Zielmarktbewertung hinsichtlich
der Schuldverschreibungen hat zu folgendem Ergebnis geführt: (i) der
Zielmarkt für die Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete
Gegenparteien und professionelle Kunden jeweils im Sinne der MiFID II und
(ii) für den Vertrieb der Schuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien
und professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle
Personen, die beabsichtigen, die Schuldverschreibungen anzubieten, zu
verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die
Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein Vertreiber, der
MiFID II unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene
Zielmarktbewertung in Bezug auf die Schuldverschreibungen vorzunehmen
(entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des
Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.

In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen
oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der
Schuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht
berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen,
dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder
Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen
Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Schuldverschreibungen zu
investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu
ergreifen, darstellt.

Die Schuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im
Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder dem Vereinigten Königreich ("UK")
angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und
sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung
gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR,
eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11
der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97
(in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie")
ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des
Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK,
eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie
diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder
(ii) ein Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and
Markets Act 2000 ("FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im
Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden,
sofern dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von
Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese
gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung
(EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der
EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares
Recht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen
Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der
Schuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger
im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der
Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Schuldverschreibungen an
Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der
UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.

Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung noch eine Beratung
bezüglich der Platzierung von Wertpapieren dar. Anleger sollten einen
professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung oder Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.

Diese Mitteilung kann Aussagen enthalten, die "zukunftsgerichtete Aussagen"
sind oder als solche angesehen werden können. Diese zukunftsgerichteten
Aussagen können durch die Verwendung zukunftsgerichteter Terminologie
identifiziert werden, einschließlich der Begriffe "glaubt", "schätzt",
"plant", "projiziert", "antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann",
"wird" oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder
vergleichbaren Begriffen, oder durch Diskussionen über Strategie, Pläne,
Zielsetzungen, Ziele, zukünftige Ereignisse oder Absichten.
Zukunftsgerichtete Aussagen können und werden oft wesentlich von den
tatsächlichen Ergebnissen abweichen. Jegliche zukunftsgerichteten Aussagen
spiegeln die aktuelle Einschätzung der Salzgitter AG in Bezug auf zukünftige
Ereignisse wider und unterliegen Risiken im Zusammenhang mit zukünftigen
Ereignissen und anderen Risiken, Unsicherheiten und Annahmen in Bezug auf
ihre Geschäftstätigkeit, Ertragslage, Finanzlage, Liquidität, Aussichten,
Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich nur auf
das Datum, an dem sie gemacht werden.

Kontakt:

Markus Heidler

Leiter Investor Relations

Salzgitter AG
Eisenhüttenstraße 99
38239 Salzgitter

Telefon +49 5341 21-6105
Telefax +49 5341 21-2570
EMail: ir@salzgitter-ag.de

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