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Kabinett beschließt 24-Monate-Verlängerung von Kurzarbeit

17.12.2025
um 13:49 Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld bleibt auf 24 Monate verlängert. Dazu beschloss das Bundeskabinett eine Verordnung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Regulär ist eine Bezugsdauer von längstens zwölf Monaten vorgesehen. Eine aktuell bereits geltende längere Bezugsdauer läuft am 31. Dezember 2025 aus, die erneute Verlängerung gilt für ein Jahr.

Die Verlängerung gebe den Betrieben "in Anbetracht derzeitiger handels- und geopolitischer Risiken" Planungssicherheit, sagte Bas. "Wir schützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit und sichern ihre Einkommen." Gerade exportorientierte Branchen sind derzeit unter Druck, auch angesichts der "sprunghaften Handels- und Sicherheitspolitik der USA", wie es in der Verordnung heißt.

Zuletzt Rückgang bei Kurzarbeit

Die Kurzarbeit war zuletzt leicht zurückgegangen. Nach der November-Statistik der Bundesagentur für Arbeit wurde vom 1. bis 24. November für 34.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit neu angezeigt
- ob dies dann in Anspruch genommen wird, klärt sich erst später. Im
Vergleichszeitraum im September war für 36.000 Menschen Kurzarbeit angezeigt worden. Insgesamt wird für rund 200.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt.

Die Regierung fürchtet ohne Verlängerung einen "erheblichen Personalabbau bei den von Kurzarbeit betroffenen Betrieben", wie es in der Verordnung heißt. Das Bundesministerium rechnet mit Mehrausgaben der Bundesagentur für Arbeit von schätzungsweise 180 Millionen Euro, großteils 2026, teils noch im Jahr darauf.

Wie Zeit der Kurzarbeit gefüllt werden soll

Die Zeit der Kurzarbeit "kann und sollte" für Weiterbildung genutzt werden, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius. Gerade angesichts der fortschreitenden Digitalisierung mache Qualifizierung fit für die Zukunft.

Kurzarbeit bedeutet, dass alle oder nur ein Teil der Beschäftigten in einem Betrieb weniger Stunden arbeiten, als sie normalerweise arbeiten müssten. Die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit soll Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei den Kosten entlasten./bw/DP/jha