EQS-Adhoc: voestalpine AG: voestalpine AG stockt die 2023 begebenen Wandelschuldverschreibungen um bis zu EUR 35 Millionen auf (deutsch)
voestalpine AG: voestalpine AG stockt die 2023 begebenen Wandelschuldverschreibungen um bis zu EUR 35 Millionen auf
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EQS-Ad-hoc: voestalpine AG / Schlagwort(e): Anleiheemission/Transaktion
eigene Aktien
voestalpine AG: voestalpine AG stockt die 2023 begebenen
Wandelschuldverschreibungen um bis zu EUR 35 Millionen auf
02.03.2026 / 09:46 CET/CEST
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(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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voestalpine AG stockt die 2023 begebenen Wandelschuldverschreibungen um bis
zu EUR 35 Millionen auf
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER
FREIGABE IN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA,
JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN EINE JURISDIKTION, IN DER DAS ANGEBOT ODER DER
VERKAUF DER WERTPAPIERE NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.
Der Vorstand der voestalpine AG ("voestalpine") hat aufgrund des derzeit
günstigen Marktumfelds heute beschlossen, nicht nachrangige, unbesicherte
Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2028 im Gesamtnennbetrag von bis
zu EUR 35 Millionen (die "Schuldverschreibungen") als Aufstockungstranche
der bereits 2023 begebenen Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag
von EUR 250 Millionen (die "Wandelschuldverschreibungen 2023") anzubieten
(das "Angebot").
Die Schuldverschreibungen werden zu einem im Rahmen des
Platzierungsverfahrens festzulegenden Emissionskurs in einer Stückelung von
je EUR 100.000 begeben und, sofern sie nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt
oder zurückgekauft worden sind, am oder um den 28. April 2028 zum Nennbetrag
zuzüglich Zinsen zurückgezahlt.
Der Vorstand hat heute zudem beschlossen, zur Ausgabe an Gläubiger der
Schuldverschreibungen, die von den ihnen gewährten Wandlungsrechten auf
Aktien der Gesellschaft bis zum Ende der Laufzeit Gebrauch machen, so wie
für die Wandelschuldverschreibungen 2023 (siehe Ad-Hoc Meldung vom 01.
Dezember 2025) eigene Aktien zu verwenden. Der Stand eigener Aktien beträgt
aktuell 7.098.547 (= 3,98% des Grundkapitals). Für die Unterlegung
sämtlicher Wandlungsrechte der Wandelschuldverschreibungen 2023 inkl.
Aufstockungstranche würden auf Basis des aktuellen Wandlungspreises (= rd.
EUR 40,49) bis zu 7.039.227 Aktien (= 3,94% des Grundkapitals) benötigt
werden.
Das Angebot wird im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens
(Accelerated Bookbuilding) erfolgen. Das Angebot erfolgt ausschließlich an
institutionelle Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika
gemäß Regulation S des U.S. Securities Act 1933 in der jeweils gültigen
Fassung, sowie außerhalb von Australien, Japan, Südafrika und anderen
Jurisdiktionen, in denen das Angebot oder der Verkauf der
Schuldverschreibungen nach geltendem Recht verboten wäre. Die Bezugsrechte
der bestehenden Aktionäre auf Schuldverschreibungen werden ausgeschlossen.
Die Durchführung des Angebotes ist, abhängig von der Zustimmung des
Aufsichtsrates und den gegebenen Marktbedingungen, frühestens für die 2.
Märzhälfte geplant.
Das Ergebnis des Angebots wird in einer separaten Pressemitteilung bekannt
gegeben.
Hingewiesen wird in diesen Zusammenhang auf die Ad-hoc Meldung vom 01.
Dezember 2025 sowie auf die Berichte des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1b iVm §
171 Abs 1 Aktiengesetz vom 01. Dezember 2025 und vom 02. März 2026. Die
Ad-hoc Meldung und die Berichte sind auf der Internetseite der Gesellschaft
( www.voestalpine.com - Investoren - IR News / Insiderinformation)
zugänglich.
Die voestalpine AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß § 7
der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Internetseite der
Gesellschaft www.voestalpine.com - Investoren - Aktien) zu erfüllen.
WICHTIGE HINWEISE
Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer, die
"Vereinigten Staaten"), Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer
anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein
könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden und Personen, die im
Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind,
sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten.
Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der
Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der voestalpine oder einer
ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder
einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch deren
Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung
dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich
angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß
dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der
"Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder
angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von
den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen,
die (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) der Financial Services
and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils
gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter
Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem
Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen
werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine
Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln
oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur
Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen
unternommen.
In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich
die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.
Juni 2017 (in seiner jeweils gültigen Fassung) (die "Prospektverordnung")
sind.
Die Schuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR, im
Vereinigten Königreich oder anderswo angeboten, verkauft oder anderweitig
zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten,
verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Es wurde kein
PRIIPs-Basisinformationsblatt (Key Information Document - KID) erstellt, das
für Kleinanleger im EWR, im Vereinigten Königreich oder anderswo nicht
verfügbar ist.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der
Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer
Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich
wäre.
Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar.
Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der
Platzierung für die betreffende Person konsultieren.
Rückfragehinweis
voestalpine AG
Peter Fleischer
Head of Investor Relations
voestalpine-Straße 1
4020 Linz, Austria
T. +43/50304/15-9949
peter.fleischer@voestalpine.com
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Sprache: Deutsch
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WKN: 897200
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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