HANNOVER (dpa-AFX) - VW
Die beiden hätten nicht hinreichend darlegen können, dass ihnen tatsächlich eine Beförderung zugestanden hätte und zu Unrecht verwehrt worden sei, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Sie bestätigte damit die Urteile des Arbeitsgerichts Braunschweig. Dieses hatte die Klagen der beiden im vergangenen Juni abgewiesen. Einen Schaden, der auf Repressalien zurückzuführen sei, hätten die beiden nicht darlegen können, so das Gericht damals.
Hinweise auf vermeintliche Missstände
Die beiden Mitglieder des oberen Managementkreises von VW fühlten sich unter Druck gesetzt und benachteiligt, nachdem sie erst intern und später auch extern über vermeintliche Missstände berichtet hatten. Laut Gericht ging es dabei um möglicherweise gesundheitsgefährdende Schadstoffe in Hochdächern zweier Modelle von VW Nutzfahrzeugen. Die VW-Manager berufen sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz und forderten von VW Schadenersatz und Schmerzensgeld.
VW begrüßte das Urteil. Das Unternehmen fühle sich in seiner Ansicht bestätigt. Das Vorgehen der Kläger sei "im Hinblick auf das Hinweisgeberschutzgesetz zumindest zweifelhaft, wenn nicht gar rechtsmissbräuchlich", sagte ein Vertreter der VW-Rechtsabteilung direkt nach der Urteilsverkündung im Gesichtssaal. "Insofern begrüßen wir die Entscheidung."
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