US-Gericht stoppt zentrales Tool von Trumps Wahlrechtsagenda
WASHINGTON (dpa-AFX) - Eine Bundesrichterin hat der Regierung von US-Präsident Donald Trump die Nutzung einer zentralen Datenbank zur Überprüfung von Wählerlisten untersagt. Die Regierung habe Datenschutzgesetze verletzt, als sie persönliche Daten von Millionen Amerikanern zusammenführte, um Bundesstaaten eine umfassendere Kontrolle der Staatsbürgerschaft von Wählern zu ermöglichen, entschied die Richterin.
Im Mittelpunkt steht das sogenannte "SAVE"-System, das ursprünglich der Überprüfung von Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsstatus bei Behördenleistungen diente. Trumps Regierung hatte die Datenbank ausgebaut und unter anderem Informationen der Sozialversicherungsbehörde eingebunden. Bundesstaaten sollten damit Wählerlisten auf mögliche Nicht-Staatsbürger überprüfen können.
In ihrem Urteil warf die Richterin der Regierung vor, ein fehleranfälliges System überstürzt eingeführt zu haben. Behörden hätten gewusst, dass die Datenbank rechtmäßige Wähler fälschlich als Nicht-Staatsbürger kennzeichnen könne. Besonders betroffen sein könnten eingebürgerte Amerikaner, deren Daten in den Systemen nicht vollständig oder veraltet seien.
Die Richterin schrieb, die Bundesregierung habe die Datenschutzrechte amerikanischer Bürger "wissentlich mit Füßen getreten" und damit das Wahlrecht gefährdet. Nach ihren Angaben nutzen einzelne Bundesstaaten das System bereits, um Wählerregistrierungen zu überprüfen. Dabei seien bereits wahlberechtigte US-Bürger fälschlich als Nicht-Staatsbürger eingestuft und teilweise von Wählerlisten gestrichen worden.
Teil eines größeren Wahlrechtsstreits
Anfang November stehen in den USA die wichtigen Zwischenwahlen im Kongress an, bei denen Trumps Republikaner ihre hauchdünne Mehrheit in beiden Kammern verteidigen wollen.
Die Entscheidung des US-Gerichts ist eine Niederlage für Trumps Bemühungen, die Kontrolle des Bundes über Wahlen auszuweiten. Der Präsident drängt seit langem auf strengere Nachweise der Staatsbürgerschaft und begründet dies mit angeblichem Wahlbetrug durch Nicht-Staatsbürger. Dazu kommt es allerdings nur sehr selten - eine Stimmabgabe durch Ausländer ist strafbar.
Bereits im vergangenen Jahr hatte Trump per Dekret eine stärkere Überprüfung der Staatsbürgerschaft von Wählern angeordnet. Zudem unterstützt er Gesetzesvorhaben, die bei der Wählerregistrierung einen Nachweis der US-Staatsbürgerschaft verlangen würden. Kritiker sehen darin den Versuch, die Wahlteilnahme zu erschweren und Kompetenzen der Bundesstaaten einzuschränken.
Die Klage war von Wahlrechts- und Datenschutzorganisationen eingereicht worden. Das Heimatschutzministerium kritisierte die Entscheidung scharf und kündigte Widerstand gegen das Urteil an./hae/DP/zb