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Baugewerbe zu steigenden Baugenehmigungen: Aufwärtstrend nur auf dem
Papier
Berlin (ots) - Die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen für
die Baugenehmigungen im Mai 2026 kommentiert Felix Pakleppa,
Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe:
"Im Mai wurden 21.000 Wohnungen genehmigt - 24,7 Prozent mehr als im
Vorjahresmonat. Von Januar bis Mai genehmigten die Behörden damit 104.700
Wohnungen, ein Plus von 15,4 Prozent. Der Aufwärtstrend auf dem Papier hält
damit an.
Die Genehmigungszahlen sind ein guter Frühindikator dafür, wie der Wohnungsbau
sich in den kommenden zwei bis drei Jahren entwickeln kann. Ob aber die
Bauherren den Bau umsetzen, machen sie abhängig von den Kosten. Und genau da
liegt das Problem.
Die Neubaupreise für Wohngebäude sind im Mai um fünf Prozent gegenüber dem
Vorjahr gestiegen. Material, Energie und Finanzierung verteuern sich
gleichzeitig, für viele Bauherren trägt die Kalkulation am Ende nicht mehr.
Allein im vergangenen Jahr sind über 35.000 Baugenehmigungen auch wegen der
gestiegenen Finanzierungskosten erloschen, so viele wie seit über 20 Jahren
nicht.
Ein wichtiger Hebel, um die Baukosten zu senken, ist der Gebäudetyp E - hier
muss die Bundesregierung endlich liefern. Wir haben viel zu lange diskutiert und
Zeit verloren, in der bezahlbarer Wohnraum hätte entstehen müssen. Wir müssen
raus aus dem lähmenden Ankündigungsmodus von Maßnahmen und dringend in die
Umsetzung kommen.
Auch bei der Förderung muss nachjustiert werden. Hier wird viel Potenzial
verschenkt. Die Zinsen im EH-55-Programm sind noch immer zu hoch und vor allem
zu volatil. Die Förderung muss verlässlich über mehrere Jahre angelegt sein und
nicht nur bis Ende des Jahres 2026. Zinsgünstige und -stabile Darlehen wären für
viele Menschen das Signal, privates Kapital für den Wohnungsbau zu aktivieren.
Sehr schnell braucht der Markt Klarheit über die Höhe und die Konditionen für
die Neuordnung der KfW-Förderung im Jahr 2027.
Zusätzlichen Schwung brächte eine Sonder-AfA, die endlich an den EH-55-Standard
gekoppelt wird statt an EH-40. Wenn EH-55 für die Eigenheimförderung ausreicht,
muss der Standard erst recht für den Mietwohnungsbau gelten."
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Iris Rabe
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