ROUNDUP/Neue Lage: Immer mehr Syrer verlieren ihren Schutzstatus
BERLIN (dpa-AFX) - Die Zahl der Syrerinnen und Syrer, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Status als Flüchtling aberkennt, nimmt allmählich zu. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, endeten im ersten Halbjahr dieses Jahres 23,2 Prozent von insgesamt 8.320 Überprüfungen mit dem Widerruf oder der Rücknahme des Schutzstatus. In den meisten Fällen ging es um die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaften oder des sogenannten subsidiären Schutzes. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 hatten nach einer solchen Überprüfung lediglich 3,7 Prozent der Geflüchteten mit syrischer Staatsangehörigkeit ihren Schutzstatus verloren, 2024 waren es 3,1 Prozent.
Wenn sich die Lage im Herkunftsland ändert
Zu einem Widerruf kommt es, wenn die Voraussetzung für den Schutz nachträglich wegfallen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich die Lage im Herkunftsland grundsätzlich ändert. Seltener ist die Rücknahme. Sie greift, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass jemand im Asylverfahren falsche Angaben zu seiner Herkunft oder den Fluchtgründen gemacht hat.
Nachdem eine von Islamisten angeführte Rebellenallianz auf die Hauptstadt Damaskus vorgerückt war, hatte Präsident Baschar al-Assad im Dezember 2024 das Land verlassen. Nach dem Sturz des Langzeitmachthabers kehrten Hunderttausende syrische Flüchtlinge in ihre Heimat zurück - vor allem aus der Türkei, dem Libanon und aus Jordanien. Die Sicherheitslage in Syrien ist in einigen Gebieten noch angespannt, teils kam es zu Gewalt zwischen konfessionellen Gruppen. Viele Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. In Regionen, die während des Bürgerkrieges umkämpft waren, fehlt es an Wohnraum.
Nur noch wenige Gruppen sind ausgenommen
Zunächst hatte das Bamf lediglich in Verfahren von Straftätern und sogenannten Gefährdern und in den Fällen, bei denen eine Heimreise nach Syrien den Behörden bekanntwurde, Widerrufsprüfungen eingeleitet. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort mitteilt, hat das Bundesamt Mitte Juni damit begonnen, "sukzessive die Aberkennungstätigkeit auf die Personengruppen auszuweiten, auf welche die Entscheidungstätigkeit im Asylverfahren aufgrund der Verbesserung der humanitären Lage in Syrien bereits ausgeweitet worden ist". Das sind den Angaben zufolge folgende Gruppen:
* Menschen, deren Asylverfahren schon länger als 21 Monate andauern beziehungsweise Verfahren, in denen das Bamf aufgrund des Erfolgs einer Untätigkeitsklage durch ein Verwaltungsgericht zur Entscheidung verpflichtet ist
* Menschen, die nicht besonders schutzbedürftig sind und bei denen davon ausgegangen wird, dass sie in Syrien ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern können oder bei denen ein familiäres Netzwerk beziehungsweise ein soziales Umfeld die Gewähr für eine ausreichende Versorgung bietet.
Das Bamf hatte aufgrund der wechselhaften Lage nach dem Machtwechsel vorübergehend alle Entscheidungen über Asylanträge von Menschen aus Syrien ausgesetzt. Nur noch Fälle, in denen es um eine Rücküberstellung in ein anderes EU-Land ging, wurden bearbeitet.
Nur sehr wenige Abschiebungen nach Syrien
Wenn einem Syrer der Schutzstatus entzogen wird, er sich keinen anderen Aufenthaltstitel - etwa über eine Erwerbstätigkeit - sichern kann und auch eine Einbürgerung nicht infrage kommt, ist eine Abschiebung derzeit dennoch kurzfristig nicht wahrscheinlich. Denn Rückführungen nach Syrien, für die es im Einzelfall einer Kooperation der syrischen Übergangsregierung und ihrer Behörden bedarf, kommen bislang kaum zustande. Dabei haben die Bundesregierung und die Länder vor allem mit Blick auf Straftäter ein großes Interesse daran. Im vergangenen Jahr war erstmals seit Beginn des Bürgerkrieges wieder ein Syrer in sein Herkunftsland abgeschoben worden. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gab es drei Abschiebungen nach Syrien.
Linke spricht sich für andere Bleiberechtsmöglichkeiten aus
"Die Lage in Syrien ist extrem instabil, viele Gruppen werden bedroht, verfolgt und vertrieben", sagt die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger. Eine Rückkehr unter Zwang hält sie unter diesen Bedingungen für unzumutbar. Die Widerrufsverfahren seien für die Betroffenen sehr belastend. Für Behörden und Gericht bedeuteten diese Verfahren einen großen Aufwand. Die Bundesregierung solle deshalb einen andauernden Schutz und Bleiberechtsmöglichkeiten für schon länger in Deutschland lebende Syrerinnen und Syrer finden, schlägt Bünger vor.
Weniger Asylanträge von Menschen aus Syrien
Die Zahl der Syrer, die in Deutschland Schutz suchen, ist seit der Flucht von Assad deutlich gesunken. Von 2013 bis Mitte dieses Jahres stellten insgesamt 978.761 Menschen aus Syrien in Deutschland erstmals einen Asylantrag. Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden lediglich knapp 5.000 Anträge registriert. Wurden in den Bürgerkriegsjahren noch fast alle Asylanträge positiv beschieden, so gab es laut Bundesregierung im ersten Halbjahr dieses Jahres eine Ablehnungsquote von 68,6 Prozent.
Viele Syrer arbeiten in Engpassberufen. Laut der Bundesagentur für Arbeit sind besonders viele Syrer im Einzelhandel, bei Zeitarbeitsfirmen, in der Gastronomie, dem Gesundheitswesen sowie bei Kurierdiensten beschäftigt./abc/DP/zb