ROUNDUP: Juristen-Handreichung gegen AfD-Pläne in Sachsen-Anhalt
BERLIN (dpa-AFX) - Eine Gruppe von Juristen hat eine praktische Handreichung erstellt, um Menschen mit Migrationshintergrund und anderen potenziell von einem Kurswechsel in Sachsen-Anhalt Betroffenen Handlungsoptionen aufzuzeigen. Sie soll mit rechtlichen Einschätzungen und Fallbeispielen dabei helfen, sich gegen etwaige Diskriminierung und andere rechtswidrige Entscheidungen einer neuen Landesregierung zur Wehr zu setzen. Das Spektrum der darin beschriebenen hypothetischen Problemlagen reicht von A wie Assimilation von Zuwanderern bis Z wie Zugang zur Regelschule.
Projekt linker und linksliberaler Juristen
Hinter dem Projekt "Recht Solidarisch - Juristische Orientierungen für die Zivilgesellschaft" stehen der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), die Rosa-Luxemburg-Stiftung, die Fraktionsvorsitzendenkonferenz der Partei Die Linke und der Verein Equal Rights Beyond Borders. Die Juristen wollen unter anderem dazu motivieren, Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls zu klagen gegen:
* "Baby-Begrüßungsgeld" nur für Deutsche. Eine Familie ohne deutschen Pass, die seit Jahren in Sachsen-Anhalt lebt, arbeitet und über einen unbefristeten Aufenthaltstitel verfügt, würde hier leer ausgehen. Nach Einschätzung der Projektbeteiligten lässt sich die Staatsangehörigkeit nicht ohne Weiteres als sachlicher Grund für eine familienpolitische Leistung heranziehen. Im AfD-Wahlprogramm steht "Zugangsvoraussetzung ist die deutsche Staatsbürgerschaft mindestens eines Elternteils und ein fester Erstwohnsitz beider Eltern in Sachsen-Anhalt seit mindestens einem Jahr."
* Unterbringung von Asylbewerbern in Massenunterkünften am Stadtrand. Sollte eine Familie mit einem Schulkind und einer schwangeren Mutter gezwungen werden, von einer Wohnung, die von der Kommune bereitgestellt wird, in eine große Landeseinrichtung ohne gute Verkehrsanbindung umzuziehen, hätte eine Klage aus Sicht der Autorinnen und Autoren Aussicht auf Erfolg. Die AfD hatte angekündigt: "Eine AfD-geführte Landesregierung wird Asylanten in zentralen Unterkünften einquartieren."
* Sonderklassen für Kinder von Geflüchteten. Aus Sicht der Juristen-Gruppe wäre ein getrennter Unterricht nur dann rechtmäßig, wenn er der Vorbereitung auf den Übergang in die Regelklasse dient. Fehle eine solche konkrete Perspektive, sollten die Eltern gegen die Zuweisungsentscheidung der Schulleitung Widerspruch beim Landesschulamt einlegen.
* Assimilation als Voraussetzung für Einbürgerung. Das
Staatsangehörigkeitsrecht lasse keinen Raum für eine "Gesinnungsprüfung", betonen die Autoren. Das Kriterium der "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" sei 2024 durch konkretere gesetzliche Regelungen ersetzt worden.
* Gymnasialquote von 25 Prozent. Eine starre Quote jenseits von Kapazitätsengpässen beschränke Bildungs- und Lebenschancen und sei unverhältnismäßig, heißt es in der Publikation. Im Fall einer Ablehnung bestehe grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang zu einem Gymnasium. Eltern könnten Widerspruch einlegen. Sei dieser erfolglos, wäre der nächste Schritt eine Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht.
Rechtmäßigkeit der AfD-Pläne war schon vor der Wahl Thema
Mit rechtlichen Fragen rund um einzelne Aspekte des Wahlprogramms der AfD haben sich auch andere Experten auseinandergesetzt. Allerdings ging es dabei meist um Fragen, die das Beamtenrecht, den Verfassungsschutz, die Justiz oder die Polizei betreffen.
Der Rechtswissenschaftler Winfried Kluth hatte beispielsweise mit Blick auf die Absicht der AfD, Richter zu ermutigen, Täter bei Gewaltverbrechen mit maximaler Härte zu bestrafen und den Strafrahmen voll auszuschöpfen, erklärt, er "sehe da wenig Möglichkeiten der Einflussnahme". Markus Thiel, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule der Polizei in Münster, hält die Ankündigung einer Bürgerwacht als "dritte Säule" der Sicherheitsarchitektur neben Polizei und Ordnungsamt für "verfassungsrechtlich problematisch, und zwar mit Blick auf die Grundrechte und den sogenannten Funktionsvorbehalt".
Noch hat Sachsen-Anhalt keine neue Landesregierung. Die AfD ging aus der Wahl am 6. September mit 43,8 Prozent als stärkste Kraft hervor, verfehlte jedoch ihr erklärtes Ziel einer absoluten Mehrheit.
Die nun vom RAV und anderen veröffentlichte Handreichung enthält auch Informationen zu Anlaufstellen, bei denen Betroffene Unterstützung erhalten können und Hinweise für Nichtregierungsorganisationen, die eine Streichung bereits bewilligter Fördermittel befürchten. "Damit die Zivilgesellschaft nicht nur in Sachsen-Anhalt weiter gegen die autoritäre Wende zurückschlagen kann, helfen vor allem zwei Dinge: Juristisches Wissen und Verbündete", nennt RAV-Geschäftsführer Lukas Theune als Ziel der Veröffentlichung./abc/DP/zb