Antidiskriminierungsbeauftragte für AfD-Verbotsantrag
BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, spricht sich nach den Stimmzuwächsen der AfD bei den Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die Partei aus. "Wir können nach diesen Landtagswahlen nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, wenn eine in Teilen als gesichert rechtsextrem eingestufte Partei weiter wächst", sagte die Unabhängige Beauftragte. An die Adresse von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) fügte sie hinzu: "Rechtsextremisten lassen sich nicht mit Abschiebungen wegregieren, das sollte auch der Bundesinnenminister nun erkennen."
Verantwortliche sollen sich nicht "wegducken"
Das Grundgesetz sehe ein Verfahren vor für den Fall, dass Extremisten nach politischer Macht strebten. Die wehrhafte Verfassung könne ihre Wirkung aber nicht entfalten, "wenn die Verantwortlichen sich wegducken und die vorhandenen Instrumente nicht nutzen". Das Bundesverfassungsgericht müsse die Chance bekommen, die Verfassungskonformität der AfD zu prüfen. Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung sollten ein Verbotsverfahren beantragen - "auch aus Verantwortung gegenüber den Menschen, die von den Nazis ermordet wurden und jetzt wieder von Rechtsextremen ins Visier genommen werden: Jüdinnen und Juden, Muslime, Migranten, Menschen mit Behinderungen, queere Menschen und andere".
In Mecklenburg-Vorpommern ist die AfD Wahlgewinnerin mit 38,2 Prozent. Dahinter landet die SPD mit 35,5 Prozent. In Berlin konnte die AfD laut vorläufigem Endergebnis mit 16,3 Prozent deutlich zulegen./abc/DP/mis