Berlin (Reuters) - Der Bundestag hat den Weg für mehr offene WLAN-Netze in Deutschland freigemacht.
Das Parlament stimmte am Donnerstag in Berlin einem Gesetzentwurf zu, wonach die Anbieter solcher drahtloser Internetzugänge nicht mehr für Rechtsverstöße der Nutzer im Netz haften müssen. Die unklare bisherige Rechtslage gilt als ein wesentlicher Grund, warum es in Deutschland im Vergleich zu vielen anderen Ländern eher wenig offene WLAN-Netze gibt. Grüne und Linke stimmten gegen das Gesetz, weil sie die Rechtsunsicherheiten nicht beseitigt sehen.
Nach mehr als einjähriger Diskussion hatten sich die Fachexperten der Koalition erst in dieser Woche endgültig auf die Gesetzesformulierung verständigt. Drahtlose Internetzugänge gelten etwa für Cafes, Restaurants und Hotels, auf Flughäfen aber auch in Einkaufszentren und Arztpraxen mittlerweile als wichtiger Wettbewerbsfaktor. Deutschland hat in diesem Bereich allerdings Nachholbedarf.
Die Änderung des Telemediengesetzes (TMG) sieht konkret - in nur einem einzigen Satz - vor, dass WLAN-Anbieter ebenso von Haftungsrisiken befreit werden wie sie für Internetanbieter, beispielsweise die Deutsche Telekom, gelten. Damit soll künftig jeder sein Netz für andere öffnen können, ohne belangt zu werden, wenn Dritte illegal Dateien herunterladen oder verbotene Inhalte einstellen. Anders als im früheren Entwurf des Wirtschaftsministeriums ist nicht mehr vorgesehen, dass WLAN-Anbieter ihr Netz durch eine Vorschaltseite oder ein Passwort vor Missbrauch schützen müssen.
OPPOSITION: BETREIBERN DROHEN ABMAHNKOSTEN
Grüne und Linke kritisieren, dass das Ende der Störerhaftung und die Absage an Abmahnungen nicht ausdrücklich im Gesetzestext erwähnt sei. So heißt es in der Begründung, nicht aber im eigentlichen Gesetzestext, dass die Anbieter von jeder Form der Haftung ausgenommen sind und die Betreiber nicht für Abmahnkosten oder gerichtliche Kosten aufkommen müssen. Denn Gerichte können weiterhin anordnen, die Rechtsverletzung abzustellen oder zu verhindern.
Die Linken-Abgeordnete Petra Sitte sagte im Bundestag, die Haftungsfreistellung müsse explizit festgeschrieben werden, ebenso eine Befreiung von Unterlassungsansprüchen. Erwähnungen in der Gesetzesbegründung reichten nicht aus, wenn sie keinen hinreichenden Niederschlag im Gesetzestext fänden. Es werde zu weiteren Rechtsstreitigkeiten kommen. Der Grünen-Netzpolitiker Konstantin von Notz monierte, die Regierung überlasse es wegen einer fehlenden Klarstellung wieder einmal den Gerichten, für Rechtssicherheit zu sorgen.
Fachpolitiker von Union und SPD wiesen die Kritik zurück. Auch der Verband der Internet-Wirtschaft eco zeigte sich erfreut über den Wegfall der Störerhaftung.
Einer Studie des Verbandes aus dem vergangenen Jahr zufolge verfügt Deutschland im internationalen Vergleich über weitaus weniger öffentliche "Hotspots" als zum Beispiel Großbritannien, Schweden oder Frankreich. Unter zehn befragten Ländern war die WLAN-Abdeckung nur noch in Japan, Russland und China schlechter.