Frankfurt (Reuters) - Die Finanzaufsicht BaFin prüft die Ad-hoc-Mitteilung der Deutschen Börse vom Dienstag zu den Ermittlungen gegen den Konzern und Vorstandschef Carsten Kengeter.
"Wir sehen uns die gestrige Ad-hoc-Mitteilung an", sagte eine BaFin-Sprecherin am Mittwoch. Darin ging es unter anderem um Vorwürfe des Insiderhandels gegen Kengeter. In der Mitteilung hatte der Börsenbetreiber mitgeteilt, dass er ein Anhörungsschreiben der Staatsanwaltschaft erhalten habe und erklärte unter anderem: "Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat in Aussicht gestellt, im Sinne einer einvernehmlichen Gesamtbeendigung das laufende Ermittlungsverfahren gegen Herrn Kengeter ohne Auflagen nach § 153 StPO einzustellen." Laut der "Wirtschaftswoche", die zuerst über den Schritt der BaFin berichtet hatte, ist in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft aber keine Rede von einer möglichen Einstellung des Verfahrens gegen den Vorstandschef. "Wir stehen zu unserer Mitteilung vom Dienstag", sagte ein Konzernsprecher.
Die Staatsanwaltschaft hatte sich am Dienstag nicht zum Verfahren gegen Kengeter äußern wollen. "Da sich die heutige Anhörung allein an die Deutsche Börse AG als juristische Person richtet, können keine Angaben zu etwaigen Vorwürfen gegen deren Verantwortliche und Mitarbeiter gemacht bzw. bestätigt werden", erklärte die Behörde.
Kengeter hatte im Dezember 2015 für 4,5 Millionen Euro Aktien des Börsenbetreibers gekauft - zwei Monate, bevor die letztendlich gescheiterten Fusionspläne mit der London Stock Exchange (LSE) öffentlich wurden. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft gab es zu diesem Zeitpunkt bereits Gespräche mit der LSE. Kengeter hält die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft für haltlos, und auch die Deutsche Börse hat sich hinter ihn gestellt. Kengeter habe die Aktien im Rahmen eines Vergütungsprogramms gekauft, mit dem Aufsichtsratschef Joachim Faber den ehemaligen Investmentbanker langfristig an die Börse binden wollte.
Die Deutsche Börse selbst soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft eine Buße von insgesamt 10,5 Millionen Euro zahlen: 5,5 Millionen Euro wegen des Vorwurfs des Insiderhandels, sowie fünf Millionen Euro wegen der verspäteten Information über die Fusionsgespräche mit der LSE. Zumindest beim Vorwurf des Insiderhandels geht die Staatsanwaltschaft von Vorsatz bei der Deutschen Börse aus. Die Höchsstrafe bei einer fahrlässigen Straftat liegt nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz bei fünf Millionen Euro.