Reuters

Kein Strafverfahren gegen Deutsche Bank wegen Postbank-Kauf

07.08.2018
um 16:01 Uhr

Frankfurt (Reuters) - Die Anwaltskanzlei BayerLaw ist mit ihrer Strafanzeige gegen die Deutsche Bank wegen der Übernahme der Postbank gescheitert.

Die Staatsanwaltschaften Köln und Bochum lehnten die Aufnahme von Ermittlungen ab, wie Sprecher der beiden Behörden am Dienstag bestätigten. In mehreren Zivilverfahren fordern ehemalige Postbank-Aktionäre eine Nachzahlung, weil die Deutsche Bank ihrer Ansicht nach bereits 2008 die Kontrolle bei dem Bonner Geldhaus übernommen habe, obwohl die Aktienmehrheit formal noch von der Deutschen Post AG gehalten wurde. Das größte deutsche Geldhaus bestreitet das. Für die Bank steht viel auf dem Spiel: Die Forderungen ehemaliger Postbank-Aktionäre belaufen sich auf mehr als 800 Millionen Euro.

Rechtsanwalt Jan Bayer hatte in seiner Strafanzeige argumentiert, dass die Umstände des Einstiegs der Deutschen Bank bei der Postbank 2008 falsch dargestellt wurden. Zumindest die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Köln, Ermittlungen abzulehnen, sei "rechtstaatlich hoch bedenklich", kritisierte er am Dienstag. Gleichwohl verzichtete er auf Rechtsmittel, weil das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem Zivilverfahren Ende März 2019 die von Bayer gewünschten Zeugen vernehmen will. Ein weiterlaufendes Ermittlungsverfahren hätte dann unter Umständen zu Aussageverweigerungsrechten im Zivilverfahren geführt.

Die Deutsche Bank begrüßte die Entscheidungen der Staatsanwaltschaften. Das Institut sehe sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt.

Die Deutsche Bank war im September 2008 zunächst mit 29,75 Prozent bei der Postbank eingestiegen. Damit blieb sie unter der Marke von 30 Prozent, oberhalb der ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre fällig wird. Erst 2010 stockten die Frankfurter ihre Beteiligung auf und veröffentlichten ein Übernahmeangebot.

Deutsche Bank AG

WKN 514000 ISIN DE0005140008