Reuters

Gericht verbietet RWE vorerst Rodung des Hambacher Forsts

05.10.2018
um 11:11 Uhr

Düsseldorf (Reuters) - Der Energiekonzern RWE darf nach einer Gerichtsentscheidung den Hambacher Forst vorerst nicht roden.

Die Pläne zur Rodung des Waldes in der Nähe von Aachen für den Braunkohletagebau dürften nicht umgesetzt werden, bis über eine Klage der Umweltschutzorganisation BUND NRW gegen den Hauptbetriebsplan für den Tagebau Hambach entschieden sei, teilte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am Freitag mit. Eine Rodung des Hambacher Forsts würde vollendete, nicht rückgängig zu machende Tatsachen schaffen und dem BUND NRW den Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren abschneiden, hieß es zur Begründung. Den Tagebau könne RWE fortsetzen, solange die Waldflächen nicht in Anspruch genommen würden.

RWE AG INH O.N.

WKN 703712 ISIN DE0007037129