Karlsruhe/Frankfurt (Reuters) - Die Sparkassen schöpfen im Streit mit dem ausländischen Konkurrenten Santander um die Verwendung der Farbe Rot wieder Hoffnung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Mittwoch ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg auf, das eine Klage des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) gegen die Spanier abgewiesen hatte. Der DSGV fordert, dass Santander in Deutschland nicht mit roten Schriftzügen um Kunden werben darf, weil die Sparkassen diese Farbe bereits seit den 1960er-Jahren verwenden - unter anderem für ihr Sparbuch.
Die zentrale Frage in der seit Jahren tobenden Auseinandersetzung ist, ob eine in Deutschland eingetragene Farbmarke in Zeiten eines grenzüberschreitenden europäischen Bankenmarktes noch Bestand haben kann. Sie wird von Bankern und Juristen mit Spannung verfolgt. Die Entscheidung des BGH sei ein Etappensieg für den DSGV, sagte Markenrechtler Daniel Kendziur von der Kanzlei Simmons & Simmons. Es werde aber noch einige Zeit dauern, bis ein endgültiges Urteil falle.
Entscheidend für den Ausgang des Verfahrens ist nach Einschätzung von Julia Schönbohm von der Kanzlei Linklaters, ob Rot als eingetragene Sparkassen-Marke gelöscht wird. Das Bundespatentgericht hatte einem entsprechenden Antrag von Santander im Juli stattgegeben. Die Sparkassen legten dagegen jedoch Beschwerde ein - in diesem Fall muss nun ebenfalls der BGH entscheiden, vermutlich im Laufe des nächsten Jahres. "Es ist völlig offen, wie das Rechtsbeschwerdeverfahren ausgeht", sagte BGH-Richter Wolfgang Büscher.
Der DSGV zeigte sich zufrieden, dass der BGH im Gegensatz zum OLG eine Verletzung der Rechte des DSGV an seiner Haus- und Markenfarbe in Betracht gezogen habe. Santander gibt sich weiter optimistisch, dass das OLG bei der Abweisung der Sparkassen-Klage bleiben wird. Der Farbton HKS 13 ist in Deutschland bisher als Sparkassen-Marke geschützt. Santander benutzt den Farbton HKS 14, der eine Nuance dunkler ist als der der Sparkassen.