München (Reuters) - Der US-Autobauer Tesla hat in der Online-Werbung für sein neues "Model 3" nach einem Gerichtsurteil übertrieben.
Das Landgericht München I verbot der Deutschland-Tochter in einem am Dienstag verkündeten Urteil Werbeaussagen wie "volles Potenzial für autonomes Fahren", "Autopilot: inklusive" und "Bis Ende des Jahres: Autonomes Fahren innerorts". Es gab damit einer Klage der "Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs" statt. Die Slogans seien für die Verbraucher irreführend, befand das Gericht. Echtes autonomes Fahren sei mit den Fahrassistenz-Systemen von Tesla nicht möglich. Zudem sei es in Deutschland bisher gar nicht erlaubt.(Az. 33 O 14041/19)
Die juristische Niederlage hatte sich abgezeichnet. Die Vorsitzende Richterin Isolde Hannamann hatte in der Verhandlung vor vier Wochen bereits klargemacht, dass das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) strenge Maßstäbe an Werbung anlege. Die Tesla-Anwälte hatten entgegnet, aus dem Internet-Auftritt gehe klar genug hervor, dass es um automatisierte Fahrassistenz-Funktionen gehe und nicht um autonomes Fahren ohne Lenker.
Andreas Ottofülling, Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale, bezeichnete das Urteil als "vollen Erfolg auf ganzer Linie". Bis zu einem echten "autonomen Fahren" sei es noch ein weiter Weg. Auch von Tesla beworbene Funktionen wie das "Herbeirufen" des Autos auf Parkplätzen seien in Deutschland nicht erlaubt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Tesla hat nun einen Monat Zeit, dagegen Berufung vor dem Münchner Oberlandesgericht einzulegen. Eine Stellungnahme des Autobauers war zunächst nicht zu erhalten.