Düsseldorf (Reuters) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll klären, ob das Bundeskartellamt der Daten-Sammelwut des US-Internetriesen Facebook einen Riegel vorschieben kann.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf werde im Verfahren um die Entscheidung des Kartellamts, gegen Facebook Beschränkungen bei der Erhebung und Verarbeitung von Nutzerdaten zu verhängen, zentrale Fragen vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) klären lassen, sagte der Vorsitzende Richter des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Jürgen Kühnen, am Mittwoch. So solle das EU-Gericht klären, ob es mit dem Datenschutz vereinbar sei, wenn eine nationale Kartellbehörde Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung feststelle.
Die Bonner Kartellwächter hatten ihre Entscheidung gegen Facebook aus dem Februar 2019 auch mit Verstößen gegen europäische Datenschutzvorschriften begründet. Zuvor hatte das Gericht in einer Anhörung massive Zweifel am Vorgehen des Bundeskartellamts im Falle Facebooks geäußert und dieses als rechtswidrig bezeichnet. Das Kartellamt sei keine Datenschutz-Behörde, sagte der Richter. Das Verfahren vor dem OLG sei mit der Entscheidung ausgesetzt.