Karlsruhe (Reuters) - Der Bundesgerichtshof (BGH) will in sechs Wochen das erste höchstrichterliche Urteil im Cum-Ex-Steuerskandal verkünden.
Der Vorsitzende Richter Rolf Raum stellte am Dienstag nach einer rund zweieinhalbstündigen Verhandlung ein Urteil für den 28. Juli in Aussicht. Der BGH überprüft die Entscheidung des Landgerichts Bonn von März 2020. Zwei Aktienhändler wurden damals wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt. Ihnen wird vorgeworfen, die Cum-Ex-Geschäfte mitorganisiert zu haben.
Sie hatten zwischen 2007 und 2011 durch ein verschachteltes System von Aktienkäufen und Leerverkäufen dazu beigetragen, dass Finanzämter Kapitalertragssteuern zurückzahlten, die gar nicht abgeführt worden waren. Die dabei erzielten Millionen-Erlöse wurden dem Gericht zufolge unter den Beteiligten aufgeteilt. Insgesamt soll dem Fiskus aus jahrelangen Cum-Ex-Transaktionen ein Schaden von mehreren Milliarden Euro entstanden sein.
Der Hauptangeklagte S. erhielt im Bonner Verfahren eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten auf Bewährung, der zweite Angeklagte D. ein Jahr, ebenfalls auf Bewährung. Sie hatten umfassend ausgesagt. Zur Revisionsverhandlung in Karlsruhe waren die beiden britischen Angeklagten am Dienstag nicht erschienen.
Oberstaatsanwalt Thomas Heise sprach als Vertreter der Bundesanwaltschaft von einem wegweisenden Urteil über die Cum-Ex-Geschäfte, vor dem der BGH stehe. Der erste Senat werde erstmals zentrale Fragen beantworten.