Karlsruhe/Frankfurt (Reuters) - Im Rechtsstreit über die temperaturabhängige Diesel-Abgasreinigung bei Mercedes-Pkw zeichnet sich am Bundesgerichtshof (BGH) ein weiterer Erfolg für Daimler ab.
Das so genannte Thermofenster bedeute keine sittenwidrige Schädigung der Autokäufer, erklärte der Vorsitzende Richter Rüdiger Pamp am Donnerstag in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. In dem Verfahren geht es um vier Schadenersatzklagen, die zuvor das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz abgewiesen hatte. Das OLG-Urteil weise nach vorläufiger Einschätzung keine Rechtsfehler auf, erklärte Pamp.
Die Mercedes-Dieselbesitzer klagten auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich der Nutzung gegen Rückgabe der Fahrzeuge, weil bei diesen die Abgasreinigung bei niedrigen Außentemperaturen gedrosselt wird, sodass der Schadstoffausstoß höher als zulässig ist. Nach Auffassung der Kläger handelt es sich dabei um eine verbotene Abschalteinrichtung, mit der nur auf dem Prüfstand zur Zulassung der Modelle die Stickoxid-Grenwerte eingehalten werden, im Alltagsbetrieb aber nicht. Daimler bestreitet das.
Der BGH hatte zuvor schon in zwei Fällen entschieden, das Thermofenster allein sei keine sittenwidrige Schädigung und begründe keinen Anspruch auf Schadenersatz. Für eine Täuschungsabsicht müsse es weitere Indizien geben. Die beiden Verfahren wurden an die Oberlandesgerichte in Köln und Koblenz zurückverwiesen, damit die Kläger dazu Nachweise vorlegen und Daimler Stellung nehmen könnte.