Berlin/München (Reuters) - Unternehmen sollen ihre jährlichen Aktionärstreffen nach dem Willen der Bundesregierung auch nach der Corona-Pandemie im Internet abhalten dürfen.
Doch der Referentenentwurf zur "virtuellen Hauptversammlung", den das Bundesjustizministerium am Donnerstag vorlegte, stößt bei Vertretern von Großanlegern und Kleinaktionären auf Skepsis. Der Fondsverband BVI sieht die Stellung der Aktionäre in dem neuen Format geschmälert - anders als die Bundesregierung das versprochen habe. "Das Verhindern eines lebendigen Dialogs zwischen Aktionären und Unternehmen ist eine Einschränkung der Aktionärsrechte", kritisierte BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. Auch Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler von der Aktionärsvereinigung DSW sieht Nachbesserungsbedarf.
Um eine virtuelle Versammlung statt der seit Jahrzehnten üblichen Präsenzveranstaltung zu ermöglichen, für die große Unternehmen oft Messe- oder Sporthallen anmieten mussten, soll das Aktiengesetz geändert werden. "Aus einem coronabedingten Provisorium wird eine dauerhafte Möglichkeit", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Anders als in dem bis August 2022 befristeten Corona-Format, das die Anteilseigner in eine weitgehend passive Rolle gedrängt hatte, sollen sie in der "neuen" virtuellen Hauptversammlung keine großen Abstriche an ihren gewohnten Rechten machen müssen.
Im Referentenentwurf ist sowohl ein Rederecht der Aktionäre - etwa über Video - in der Versammlung als auch ein Recht auf Nachfragen vorgesehen. "Gleichzeitig stellen wir sicher, dass das virtuelle Format für die Unternehmen praktikabel bleibt", erklärte das Ministerium. Zahl und Dauer der Reden könnten aber begrenzt werden. Redebeiträge müssen Tage vorher angemeldet, Fragen müssen vorab eingereicht werden. Dafür sollen auch die Ansprachen der Manager vorab veröffentlicht werden.
"Der Ablauf und der Prozess der Hauptversammlung werden dadurch entzerrt, die Auskunftsmöglichkeiten der Aktionäre werden gestärkt", erklärte das Ministerium. Zuletzt hatten Unternehmen dafür etwa eine Stunde veranschlagt - auf Präsenz-Hauptversammlungen war es ein Vielfaches davon. Die Regierung erhofft sich davon kürzere Hauptversammlungen, die bei börsennotierten Unternehmen bisher oft acht bis zehn Stunden dauern, und konkretere Antworten auf die Fragen der Aktionäre.
KEINE HYBRIDE HAUPTVERSAMMLUNG
"Das ist eine Basis, auf der wir hart und intensiv über das Regelwerk diskutieren müssen", sagte Tüngler am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters. Er kritisiert vor allem, dass keine spontanen Wortmeldungen von Aktionären während der Versammlung mehr möglich seien. So werde ihnen das Recht genommen, etwa auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. Auch Ingo Speich, Experte für gute Unternehmensführung beim Wertpapierhaus Deka, sieht die Aktionärsrechte nur in abgeschwächter Form gewahrt. "Das ist ein Schritt nach vorn, aber es gibt ein wenig Optimierungsbedarf." Er kritisiert, dass das Gesetz keine hybride Hauptversammlung vorsehe, die den Aktionären die Wahl zwischen einer Teilnahme vor Ort oder über das Internet lasse.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßte den Gesetzesentwurf als "angemessenen Interessenausgleich" zwischen Unternehmen und Aktionären. Einen "guten und richtigen Schritt zur Modernisierung der Hauptversammlung" sieht Christine Bortenlänger, die Chefin des Deutschen Aktieninstituts (DAI), das die Interessen der börsennotierten Unternehmen vertritt. Es sei gut, dass die Aktionäre über das Format entscheiden könnten - jeweils für fünf Jahre im Voraus. Speich hält den Zeitraum für zu lang, zumal das neue Format noch nicht erprobt sei.
Wie viele Unternehmen die virtuelle Hauptversammlung weiter nutzten, müsse sich zeigen, erklärte DAI-Chefin Bortenlänger. "Ich glaube, es werden einige Unternehmen beim Präsenz-Format bleiben", sagte Deka-Manager Speich voraus. Einige haben dies bereits angekündigt. Das Gesetz soll bis zur nächsten Hauptversammlungs-Saison stehen, die in etwa einem Jahr beginnt.
(Reporter: Alexander Hübner und Christian Krämer, redigiert von Birgit Mittwollen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktionsleitung unter den Telefonnummern 030 2201-33702 (für Unternehmen und Märkte) oder 030 2201-33711 (für Politik und Konjunktur)