Reuters

Gericht erklärt Wirecard-Bilanzen für nichtig

05.05.2022
um 11:32 Uhr

München (Reuters) - Die Bilanzen des Zahlungsdienstleisters Wirecard waren nach einem Urteil des Münchner Landgerichts schon in den Jahren vor der Insolvenz falsch.

Das Gericht erklärte die Abschlüsse der Jahre 2017 und 2018 und die dazugehörigen Dividendenbeschlüsse der Hauptversammlungen am Donnerstag für nichtig. Damit könnte Insolvenzverwalter Michael Jaffe, der das Urteil erwirkt hatte, die Dividenden für beide Jahre - zusammen rund 47 Millionen Euro - von den Aktionären zurückfordern. Damit rechnen müssen allerdings nur Großaktionäre wie der ehemalige Vorstandschef Markus Braun, die Kleinanleger dürften schwer zu finden sein. (Az. 5 HK O 15710/20)

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aktionärsvertreter hoffen, dass es die Chancen für Schadenersatzklagen gegen den Wirtschaftsprüfer EY verbessert, der die Abschlüsse von Wirecard jahrelang testiert hatte.

Das bis in den Dax aufgerückte Unternehmen war im Juni 2020 pleitegegangen, nachdem die Prüfer keinen Nachweis für angeblich auf Treuhandkonten in Asien liegenden 1,9 Milliarden Euro finden konnten. Sie stammten vorgeblich aus Geschäften mit Drittpartnern in Ländern, wo Wirecard nicht über eigene Lizenzen zur Zahlungsabwicklung verfügte. Insolvenzverwalter Jaffe sieht es als erwiesen an, dass es dieses Geschäft nie gab und Wirecard tatsächlich bereits seit 2015 rote Zahlen schrieb. Er hatte die Abschlüsse angefochten, weil die Vermögenswerte darin völlig überbewertet seien. Die Treuhandkonten machten rund 40 Prozent der Bilanzsumme aus.

Ob die fehlenden Milliarden Euro tatsächlich nie existierten oder nur auf anderen Konten lagen, wie Ex-Vorstandschef Braun vermutet, sei für das Urteil unerheblich, sagte der Vorsitzende Richter Helmut Krenek. Wirecard habe in jedem Fall gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und damit gegen die Vorschriften zum Gläubigerschutz verstoßen. "Wenn es die Gelder gibt, hätten sie auf anderen Konten gefunden werden müssen."

"Die Buchführung von Wirecard war völlig falsch. Auch das hätte EY sehen müssen", sagte Rechtsanwältin Daniela Bergdolt von der Aktionärsvereinigung DSW, die einen Nebenkläger vertrat. Kleinaktionäre hätten dagegen nichts zu befürchten. Die Dividenden machten 34 Cent je Aktie aus.

Wirecard AG

WKN 747206 ISIN DE0007472060