Hamburg (Reuters) - Das Landgericht Stuttgart hat eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen unzureichendem Klimaschutz gegen den Autobauer Mercedes-Benz abgewiesen.
Das Gericht teilte am Dienstag mit, nach Auffassung der zuständigen Kammer stehe den Klägern kein Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs von Verbrennungsmotoren zu. Mercedes-Benz begrüßte die Entscheidung und erklärte, das Unternehmen sehe sich dadurch in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Gesetzliche Vorgaben zu erlassen sei ausschließlich Aufgabe des Gesetzgebers, nicht der Gerichte.
Die DUH hatte von Mercedes eine Unterlassungserklärung verlangt, in der sich der Autokonzern unter anderem verpflichten sollte, ab 2030 keine Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr zu bauen.
(Bericht von Jan C. Schwartz, redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)