München/Frankfurt (Reuters) - Die Aktionäre des Gesundheitskonzerns Fresenius müssen auf eine Dividende für das laufende Jahr verzichten.
Das ergibt sich aus der Entscheidung des Vorstands, die Staatszuschüsse für Energiekosten der Helios-Krankenhäuser von bis zu 300 Millionen Euro nicht zurückzuzahlen. Fresenius werde die staatlichen Ausgleichs- und Erstattungszahlungen für Krankenhäuser aus dem "Entlastungspaket Energiehilfen" einbehalten, teilte der Konzern am Dienstagabend in Bad Homburg mit. Bis Ende September sind bereits 160 Millionen Euro geflossen. Damit darf das Unternehmen für 2023 keine Dividenden ausschütten und keine Boni an Manager zahlen.
Vorstandschef Michael Sen hatte das Gesetz als "teilweise unklar" kritisiert und eine rechtliche Überprüfung angekündigt. Im Frühjahr hatte Fresenius für 2022 noch 92 Cent je Aktie als Dividende ausgeschüttet. Einen Betrag in ähnlicher Höhe hatten Analysten laut LSEG-Daten auch für 2023 erwartet. Unter Analysten hatte es zuletzt allerdings Zuspruch für eine Aussetzung der Dividende gegeben. "Das Unternehmen könnte das Geld zum Schuldenabbau verwenden, was unseres Erachtens derzeit wichtiger ist", hieß es etwa von der Deutschen Bank. Laut Sen befand sich das Unternehmen dazu auch in Gesprächen mit seinen Hauptaktionären. "Es wollen nicht alle Investoren eine Dividende", sagte er zur Quartalsbilanz im November.
Fresenius erklärte nun, durch den Dividendenausfall und die Staatshilfen werde "die langfristige Stärkung des Unternehmens" gefördert. Die Verschuldung werde gesenkt, was sich über die ersparten Zinszahlungen positiv auf das Ergebnis auswirke. Der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE müsse die Dividenden-Entscheidung am Mittwoch noch absegnen. Prinzipiell halte der Konzern an seiner Dividendenpolitik fest, die Ausschüttung im Einklang mit dem währungsbereinigten Wachstum des bereinigten Gewinns je Aktie zu erhöhen oder mindestens auf dem Vorjahresniveau zu halten. Die Koppelung der Energiezahlungen an das Bonus- und Dividendenverbot hält Fresenius für verfassungswidrig und prüft deshalb gerichtliche Schritte.
(Bericht von Alexander Hübner und Patricia Weiß, redigiert von Birgit Mittwollen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)