Frankfurt (Reuters) - Das Verwaltungsgericht Köln hat die erste Berechnung der Bundesnetzagentur (BNetzA) für die Nutzungsentgelte bei öffentlich geförderten Glasfasernetze für rechtswidrig erklärt.
Einerseits habe die Behörde den Beteiligten nicht ausreichend Gehör verschafft, kritisierten die Richter in der Begründung ihres am Montag veröffentlichten Eilantrags. Neben weiteren Mängeln sei zudem die Berechnung der Preise fehlerhaft. Der Beschluss sei nicht anfechtbar.
Im aktuellen Fall hatte die BNetzA in einem Streitbeilegungsverfahren die monatlichen Nutzungsgebühren für den Zugang zu einem von Vodafone betriebenen, öffentlich geförderten Glasfasernetz im Main-Kinzig-Kreis festgesetzt. Zuvor hatten sich Vodafone und der örtliche Telekom-Anbieter M-Net nicht über die vertraglichen Details einigen können.
(Bericht von Hakan Ersen. Redigiert von Olaf Brenner. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)