EQS-Adhoc: German Real Estate Capital S.A.: Einladung der Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2017 (ISIN DE000A19XLE6) zu einer Abstimmung ohne Versammlung (deutsch)
German Real Estate Capital S.A.: Einladung der Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2017 (ISIN DE000A19XLE6) zu einer Abstimmung ohne Versammlung
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EQS-Ad-hoc: German Real Estate Capital S.A. / Schlagwort(e): Sonstiges
German Real Estate Capital S.A.: Einladung der Anleihegläubiger der
Unternehmensanleihe 2017 (ISIN DE000A19XLE6) zu einer Abstimmung ohne
Versammlung
11.11.2024 / 11:50 CET/CEST
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(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
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Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung
- German Real Estate Capital S.A. lädt die Anleihegläubiger der
Unternehmensanleihe 2017 (ISIN DE000A19XLE6) zu einer Abstimmung ohne
Versammlung über eine befristete Aussetzung des Rechts zur ordentlichen
Kündigung, einer Erhöhung des Zinssatzes sowie der Wahl eines gemeinsamen
Vertreters ein -
Luxemburg, 11. November 2024 - Der Verwaltungsrat der German Real Estate
Capital S.A. hat heute beschlossen, die Anleihegläubiger der
Unternehmensanleihe 2017 (ISIN DE000A19XLE6) zu einer Abstimmung ohne
Versammlung im Zeitraum vom 26. November 2024 bis zum 28. November2024
einzuladen.
Gegenstand der Beschlussfassung der Anleihegläubiger werden im Wesentlichen
folgende Punkte sein:
1. Änderung des Zinssatzes von derzeit 3,00% auf 5,15% mit Wirkung ab dem
20. April 2025;
2. Befristete Aussetzung des Rechts zur ordentlichen Kündigung, mit der
Folge, dass ordentliche Kündigungen durch die Anleihegläubiger erst
wieder mit Wirkung zum 31. Dezember 2029 möglich sind;
3. Wahl der One Square Advisory Services S.à r.l. zum gemeinsamen
Vertreter sowie Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters, bestimmte
Rechte für die Anleihegläubiger auszuüben.
Hintergrund der Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung ist, dass die
gegenwärtige Liquiditätslage der Emittentin es der Emittentin nicht erlaubt,
zum 31. Dezember 2024 fällig werdende Rückzahlungen an Anleihegläubiger
vorzunehmen. Diverse Anleihegläubiger haben von ihrem ordentlichen
Kündigungsrecht nach den Anleihebedingungen Gebrauch gemacht. Als Hauptgrund
hierfür wurde der Emittentin von Anleihegläubigern mitgeteilt, dass der
Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus - bedingt durch die von anhaltender
Inflation getriebenen Erhöhungen der Leitzinsen durch die Europäische
Zentralbank (EZB) von 0,00 % zum Zeitpunkt der Begebung der
Unternehmensanleihe 2017 im Jahr 2018 auf 4,50 % im Dezember 2023 - dazu
geführt habe, dass die Verzinsung unter der Unternehmensanleihe 2017 von den
betreffenden Anleihegläubigern nicht mehr als ausreichend attraktiv
empfunden wird.
Infolge der Kündigungen bestehen nach aktuellem Stand folgende
Zahlungsverpflichtungen der Emittentin gegenüber den Anleihegläubigern, die
von ihrem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht haben:
* Zum 31. Dezember 2024: EUR 7.340.510,00
* Zum 31. Dezember 2025: EUR 3.297.770,00
* Zum 31. Dezember 2026: EUR 159.280,00
Parallel zur Entwicklung der Zinsen hat sich der deutsche Immobilienmarkt
verändert. Nach Jahren des Booms kam es zu einer Abkühlung, insbesondere
aufgrund gestiegener Finanzierungskosten und wirtschaftlicher
Unsicherheiten. Diese Entwicklung hat zur Folge, dass es den
Objektgesellschaften, an die die Emittentin den Nettoemissionserlös aus der
Anleihe 2017 zum Erwerb von Immobilien bzw. zur (teilweisen) Finanzierung
von zu erwerbenden Immobilien weitergeleitet hat, erschwert oder teils
unmöglich gemacht wurde, ihre Immobilien zu veräußern oder zu refinanzieren.
Dies führt dazu, dass die Emittentin anders als erwartet den
Objektgesellschaften keine ausreichende Liquidität zur Rückzahlung der
gekündigten Schuldverschreibungen bis zum Fälligkeitstermin am 31. Dezember
2024 beschaffen kann. Alternative Finanzierungsoptionen konnten ebenfalls
nicht umgesetzt werden. Auch hinsichtlich der zum 31. Dezember 2025 und zum
31. Dezember 2026 fälligen Zahlungen ist nach derzeitigem Stand nicht
sichergestellt, dass ausreichende Liquidität zur Verfügung stehen wird.
Die geplante Restrukturierung der Unternehmensanleihe 2017 ist eine wichtige
Voraussetzung dafür, die Zahlungsfähigkeit der durch die vorgenannten
externen Faktoren in wirtschaftliche Schieflage geratenen Emittentin
sicherzustellen und eine Insolvenz zu vermeiden. Wesentliche
Anleihegläubiger haben in Vorgesprächen erklärt, das vorgeschlagene Konzept
zu unterstützen.
Die Aufforderung zur Stimmabgabe mit der Tagesordnung und den Hintergründen
zur vorgeschlagenen Beschlussfassung wird am 11. November 2024 im
Bundesanzeiger veröffentlicht und ist ab diesem Datum auf der Internetseite
der German Real Estate Capital S.A. mit den erforderlichen Formularen und
weiteren Unterlagen unter https://www.gre-etp.de/wertpapier/ abrufbar.
Der Verwaltungsrat
Ende der Insiderinformation
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: German Real Estate Capital S.A.
127 rue de Mühlenbach
2168 Luxemborug
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Telefon: +352 26 78 26 26
E-Mail: info@gre-etp.de
Internet: www.gre-etp.de
ISIN: DE000A19XLE6
WKN: A19XLE
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