EQS-Adhoc: TAG Immobilien AG platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 332 Mio. (deutsch)
TAG Immobilien AG platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 332 Mio.
^
EQS-Ad-hoc: TAG Immobilien AG / Schlagwort(e): Anleihe
TAG Immobilien AG platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im
Gesamtnennbetrag von EUR 332 Mio.
04.03.2025 / 15:41 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
NICHT BESTIMMT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG
ODER WEITERLEITUNG, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIES VOLLUMFÄNGLICH ODER TEILWEISE
GESCHIEHT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN,
KANADA, SÜDAFRIKA ODER IN SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE
VERÖFFENTLICHUNG GEGEN DIE MASSGEBLICHEN GESETZE ODER SONSTIGE RECHTSAKTE
VERSTOSSEN KÖNNTE.
DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT
VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.
TAG Immobilien AG platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im
Gesamtnennbetrag von EUR 332 Mio.
Hamburg, 04. März 2025 - Die TAG Immobilien AG (die "Gesellschaft") hat
heute unbesicherte und nicht nachrangige Wandelschuldverschreibungen mit
einem Gesamtnennbetrag von EUR 332 Mio. und einer Laufzeit bis März 2031,
ISIN: DE000A4DFC57 (die "Wandelschuldverschreibungen") platziert. Die
Bezugsrechte der Aktionäre der Gesellschaft wurden ausgeschlossen.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der
Wandelschuldverschreibungen für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.
Die Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 332 Mio.
und einer Stückelung von EUR 100.000 je Wandelschuldverschreibung werden von
der TAG Immobilien AG ausgegeben. Die Wandelschuldverschreibungen werden in
neu auszugebende oder existierende, auf den Inhaber lautende Aktien der
Gesellschaft ohne Nennwert (die "Aktien") wandelbar sein, die einem Anteil
von rund 10,0% am Grundkapital der Gesellschaft entsprechen, oder können in
bar zurückgezahlt werden.
Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100% ihres festgelegten
Nennbetrages emittiert. Sofern die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor
gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und entwertet wurden, werden die
Wandelschuldverschreibungen bei Endfälligkeit am 11. März 2031 zu ihrem
aufgezinsten Rückzahlungsbetrag in Höhe von 106,28% ihres festgelegten
Nennbetrags zurückgezahlt ("Aufgezinster Rückzahlungsbetrag"). Der
anfängliche Wandlungspreis von EUR 18,94, entspricht einer Wandlungsprämie
von 40% über dem Referenzkurs von EUR 13,5285, der als volumengewichteter
Durchschnittskurs ("VWAP") der Aktien im XETRA-Handel zwischen Start und
Pricing des Angebots des heutigen Tages definiert ist. Aufgrund des
aufgezinsten Rückzahlungsbetrags liegt der effektive Wandlungspreis bei ca.
EUR 20,13 bei Endfälligkeit. Der Kupon liegt bei 0,625% p.a. und wird
halbjährig nachträglich gezahlt werden.
Die Begebung der Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder um
den 11. März 2025 (der "Begebungstag") stattfinden. Die Gesellschaft
beabsichtigt, innerhalb von drei Monaten nach dem Begebungstag, die
Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Open Market
(Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.
Die Gesellschaft hat sich, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmeregelungen
und Verzichtserklärungen der Joint Global Coordinators, zu einer 90-tägigen
Lock-up Periode ab dem Emissionstag verpflichtet.
Kontakt
TAG Immobilien AG
Dominique Mann
Head of Investor & Public Relations
Tel. +49 (0) 40 380 32 - 305
ir@tag-ag.com
WICHTIGER HINWEIS
Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen
Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen),
Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder in anderen Ländern, in denen eine
solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung rechtswidrig sein
könnte, veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die
Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in
bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und
alle Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter
Informationen sind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und
diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu
Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren
in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen
kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder
darstellen. Diese Mitteilung wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse nicht
genehmigt.
Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in
der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") bzw. der
Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal)
Act 2018 (die "EUWA") im Vereinigten Königreich ("UK") als anwendbares Recht
gültig ist (die "UK-Prospektverordnung") und sie stellt weder ein Angebot
noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder
zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer
Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien,
Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher
derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht
verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw.
irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf
sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf
sie verlassen werden. Die Wandelschuldverschreibungen und die zum Kauf,
Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch
zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils
gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer
Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen
Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt
noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet,
übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert
werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den
Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um
eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der
Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act
unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.
Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen
Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen
US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der
vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten
Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder
einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.
Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren
Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im
Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein
Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen
Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf
keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung
erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder
einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.
In der UK richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger"
im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle
Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die
"Order") sind oder (ii) Personen gemäß Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order
(vermögende Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen, usw.) (die unter
(i) und (ii) fallenden Personen werden zusammen als "Relevante Personen"
bezeichnet). Dieses Dokument darf von Personen, die keine Relevanten
Personen sind, nicht verwendet werden noch dürfen diese sich darauf
verlassen. Die in diesem Dokument beschriebenen Investitionen bzw.
Investitionstätigkeiten sind nur Relevanten Personen zugängig und werden nur
mit Relevanten Personen getätigt.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in
dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung und Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der
EU-Prospektverordnung sind.
Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß:
(a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der
jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten
Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c)
national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung
(ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein
"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)
diesbezüglich unterliegen würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren
hinsichtlich der Wandelschuldverschreibungen durchgeführt, das Folgendes
festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen sind
ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im
Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb der
Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle
Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die
beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder
zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des
Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch
dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die
Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder
Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete
Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle
Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in
Bezug auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde
liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird
darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der
Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b)
eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die
Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige
Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im
Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder der UK angeboten, verkauft oder
anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht
angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für
diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die (i)
Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist;
und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils
gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser
Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1
Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK, eine Person, die (i)
Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA
in der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im
Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000
(nachfolgend, "FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen
des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern
dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2
Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA
in der UK als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung
(EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der
EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares
Recht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen
Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der
Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an
Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das
Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der
Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der
EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung
der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer
Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen,
die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über
solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich
der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger
sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung
oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen
und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der
Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von
zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt
ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt",
"antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte"
oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren
Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die
keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den
aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der
Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und
Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse,
Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen
ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen
sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse
verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob
solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Die
Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen
Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen
öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder
Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem
Datum dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Die
Gesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für das Erreichen solcher
zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.
Die Joint Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich
für die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie betrachten keine anderen
Personen als ihre Kunden in Bezug auf das Angebot und sind gegenüber
niemandem außer der Gesellschaft für die Sicherstellung des Schutzes
verantwortlich, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die
Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser
Mitteilung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige
Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen können die Joint
Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen einen Teil der
Wandelschuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen und/oder Aktien als
Hauptposition erwerben und in dieser Eigenschaft solche
Wandelschuldverschreibungen, Aktien und andere Wertpapiere der Gesellschaft
oder ihrer Gruppe oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dem
Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder
zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus können die Joint Bookrunner und mit
ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich
Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern abschließen, in
deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen
von Zeit zu Zeit Wandelschuldverschreibungen, Aktien und/oder andere
Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen Wertpapieren erwerben, halten
oder veräußern können. Die Joint Bookrunner und ihre verbundenen Unternehmen
beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen
offen zu legen, es sei denn, sie sind dazu gesetzlich oder
aufsichtsrechtlich verpflichtet.
Weder die Joint Bookrunners noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden
Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Berater oder
Beauftragten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben
eine Zusicherung oder Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für
die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung
enthaltenen Informationen (oder dafür, ob Informationen in der Mitteilung
ausgelassen wurden) oder sonstiger Informationen in Bezug auf die
Emittentin, ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Gesellschaften,
unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder in visueller oder
elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie sie übermittelt
oder zur Verfügung gestellt werden, oder für jegliche Verluste, die sich aus
der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig in
Verbindung damit ergeben.
Kontakt:
TAG Immobilien AG
Head of Investor&Public Relations Dominique Mann
Tel. +49 (0) 40 380 32 - 300
Fax +49 (0) 40 380 32 388
ir@tag-ag.com
Ende der Insiderinformation
---------------------------------------------------------------------------
04.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: TAG Immobilien AG
Steckelhörn 5
20457 Hamburg
Deutschland
Telefon: 040 380 32 0
Fax: 040 380 32 388
E-Mail: ir@tag-ag.com
Internet: https://www.tag-ag.com
ISIN: DE0008303504
WKN: 830350
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),
München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2095149
Ende der Mitteilung EQS News-Service
---------------------------------------------------------------------------
2095149 04.03.2025 CET/CEST
°