EQS-Adhoc: artnet AG: Leonardo Art Holdings GmbH übermittelt Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der artnet AG nach §§ 327a ff. AktG (ak-tienrechtlicher Squeeze-Out) (deutsch)
artnet AG: Leonardo Art Holdings GmbH übermittelt Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der artnet AG nach §§ 327a ff. AktG (ak-tienrechtlicher Squeeze-Out)
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EQS-Ad-hoc: artnet AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Sonstiges
artnet AG: Leonardo Art Holdings GmbH übermittelt Verlangen zur Durchführung
eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der artnet AG nach §§ 327a ff.
AktG (ak-tienrechtlicher Squeeze-Out)
19.08.2025 / 10:42 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Schlagwort(e): Squeeze-Out
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
Leonardo Art Holdings GmbH übermittelt Verlangen zur Durchführung eines
Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der artnet AG nach §§ 327a ff. AktG
(aktienrechtlicher Squeeze-Out)
New York/Berlin, 19. August 2025 - Die Leonardo Art Holdings GmbH hat der
artnet AG ("Gesellschaft") heute mitgeteilt, dass ihr nach Vollzug des
laufenden freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots und
der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Aktienkaufverträge Aktien an der
Gesellschaft in Höhe von mindestens 97,33 % und somit mehr als 95 % am
Grundkapital der Gesellschaft im Sinne von § 327a AktG gehören werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Leonardo Art Holdings GmbH heute das
Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, über die Übertragung
der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft ("Minderheitsaktionäre")
an die Leonardo Art Holdings GmbH gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG in einer noch einzuberufenden
Hauptversammlung der Gesellschaft beschließen zu lassen ("Aktienrechtlicher
Squeeze-Out").
Die Höhe der den Minderheitsaktionären zu gewährenden Barabfindung steht
noch nicht fest. Diese wird durch die Leonardo Art Holdings GmbH auf
Grundlage der noch abzuschließenden Bewertungsarbeiten festgelegt und der
Gesellschaft separat in einem konkretisierenden zweiten Verlangen der
Leonardo Art Holdings GmbH ("Konkretisierendes Übertragungsverlangen")
mitgeteilt. Die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung wird durch
einen vom Landgericht Berlin auszuwählenden und zu bestellenden
sachverständigen Prüfer geprüft.
Im Anschluss an den Zugang des Konkretisierenden Übertragungsverlangens bei
der Gesellschaft kann die Hauptversammlung einberufen werden, die den
Übertragungsbeschluss fassen soll. Die Gesellschaft wird entsprechend den
gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt der Hauptversammlung informieren.
Der Aktienrechtliche Squeeze Out wird erst mit Eintragung des
Übertragungsbeschlusses im Handelsregister der Gesellschaft wirksam. Mit der
Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gehen alle
Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Leonardo Art Holdings GmbH über.
Kontakt:
artnet AG
- Investor Relations -
Sophie Neuendorf (Vice President)
sneuendorf@artnet.com
Ende der Insiderinformation
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Fax: +49 (0)30 20 91 78 -29
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