EQS-News: Ottobock legt endgültigen Angebotspreis auf 66,00 EUR je Aktie fest (deutsch)
Ottobock legt endgültigen Angebotspreis auf 66,00 EUR je Aktie fest
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EQS-News: Ottobock SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Börsengang
Ottobock legt endgültigen Angebotspreis auf 66,00 EUR je Aktie fest
07.10.2025 / 20:00 CET/CEST
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AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIESE
WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG VERBOTEN IST, BESTIMMT.
Ottobock legt endgültigen Angebotspreis auf 66,00 EUR je Aktie fest
Duderstadt, 07. Oktober 2025
* Das Gesamtvolumen des Angebots beträgt 807.587.418,00 EUR und beinhaltet
die Platzierung von 1.515.151 neu ausgegebenen Inhaber-Stückaktien,
9.125.000 bestehenden Inhaber-Stückaktien, sowie 1.596.022
Inhaber-Stückaktien im Zusammenhang mit einer Mehrzuteilungsoption
* Marktkapitalisierung von rund 4,2 Milliarden EUR auf Grundlage des
endgültigen Angebotspreises
* Der Streubesitz wird voraussichtlich 19,12% betragen, die gegenwärtigen
Aktionäre werden voraussichtlich Anteile im Umfang von mindestens 80,88%
des Grundkapitals behalten
* Der erste Handelstag im regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse (Prime Standard) ist für den 09. Oktober 2025 geplant
Ottobock SE & Co. KGaA (die "Gesellschaft") - der globale MedTech Champion
für individuelle Orthesen und Prothesen (O&P) - hat heute den endgültigen
Angebotspreis für den geplanten Börsengang auf 66,00 EUR je Aktie
festgelegt.
Insgesamt werden 12.236.173 Aktien platziert; diese unterteilen sich in
1.515.151 neu auszugebende Inhaber-Stückaktien aus einer Barkapitalerhöhung,
daneben 9.125.000 bestehende Inhaber-Stückaktien aus dem Bestand der Näder
Upside Vermögensverwaltungs GmbH (die "veräußernde Aktionärin") sowie
1.596.022 bestehende Inhaber-Stückaktien aus dem Bestand der veräußernden
Aktionärin im Zusammenhang mit einer Mehrzuteilungsoption (die
"Greenshoe-Option").
Oliver Jakobi, CEO von Ottobock, sagte: "Der Börsengang markiert einen
wichtigen Meilenstein für Ottobock. Seit mehr als 100 Jahren steht das
Unternehmen für Innovation und Verantwortung gegenüber den Menschen, die wir
versorgen. Mit dem Börsengang schaffen wir die Grundlage, um diese Tradition
in die Zukunft zu tragen - mit Investitionen in Spitzentechnologien,
nachhaltigem Wachstum und dem klaren Anspruch, Maßstäbe in Human Bionics zu
setzen."
Auf Grundlage des endgültigen Angebotspreises ergibt sich ein
Platzierungsvolumen in Höhe von 807.587.418,00 EUR bei vollständiger
Ausübung der Greenshoe-Option. Die Marktkapitalisierung der Gesellschaft
wird sich damit voraussichtlich auf rund 4,2 Milliarden EUR belaufen. Der
Streubesitz wird bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option
voraussichtlich 19,12% betragen. Die gegenwärtigen Aktionäre der
Gesellschaft werden voraussichtlich Anteile im Umfang von mindestens 80,88%
des Grundkapitals behalten.
Privatanlegern, die bei Konsortialbanken Aktien gezeichnet hatten, wurden
ca. 4,7% des gesamten Platzierungsvolumens zugeteilt, was insgesamt 574.145
Aktien entspricht. Alle von Privatanlegern bei den Konsortialbanken
platzierten Orders wurden nach folgendem Verteilungsschlüssel zugeteilt: Bis
zu einer Menge von 20 Aktien erhielt jede Order eine vollständige Zuteilung.
Darüberhinausgehende Orders wurden mit ca. 12% der darüberhinausgehenden
Aktien bis zu einer Obergrenze von 500 Aktien zugeteilt. Die von der
Börsensachverständigenkommission des Bundesministeriums der Finanzen
herausgegebenen "Grundsätze für die Zuteilung von Aktienemissionen an
Privatanleger" wurden beachtet und die Zuteilung an Privatanleger im
Zusammenhang mit dem Angebot erfolgte für alle Konsortialbanken und ihre
angeschlossenen Institute nach den gleichen Kriterien.
Die Sperrfrist (Lock-up) für die Gesellschaft, für die bestehenden Aktionäre
und bestimmte Organmitglieder der Gesellschaft beträgt 180 Tage ab dem
ersten Handelstag im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter
Wertpapierbörse. Die Aktien der Gesellschaft werden voraussichtlich ab dem
9. Oktober 2025 im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter
Wertpapierbörse unter dem Börsenkürzel OBCK und der ISIN DE000BCK2223
gehandelt. Vollzug und Abwicklung des Angebots ist für den 10. Oktober 2025
vorgesehen.
BNP PARIBAS, Deutsche Bank und Goldman Sachs agieren als Joint Global
Coordinators und Joint Bookrunners. BofA Securities und UBS agieren als
Senior Bookrunners und Jefferies und UniCredit agieren als weitere Joint
Bookrunners. Die COMMERZBANK ist als Senior Co-Lead Manager mandatiert. DZ
BANK und LBBW sind als Co-Lead Manager mandatiert. Lilja & Co. berät die
Näder Holding und Ottobock als Finanzberater.
Weitere Informationen sind unter https://investors.ottobock.com verfügbar.
Über Ottobock
Der globale MedTech-Champion Ottobock vereint über 100-jährige Tradition mit
herausragender Innovationskraft in den Bereichen Prothetik, Neuro-Orthetik
und Exoskelette. Ottobock entwickelt innovative Versorgungslösungen für
Menschen mit eingeschränkter Mobilität und treibt die Digitalisierung der
Branche voran. Gegründet 1919 in Berlin, ist das Unternehmen mit fast 9.300
Mitarbeitenden (Vollzeitkräften) heute mit seinem Geschäft in 45 Ländern
aktiv und betreibt das größte internationale Patientenversorgungsnetzwerk
mit rund 400 Patientenversorgungszentren weltweit. Mit einer starken
F&E-Quote im Produkt- und Komponentengeschäft und mehr als 2.600 Patenten
und Patentanmeldungen prägt Ottobock die Human Bionics-Landschaft der
Zukunft. Die Mission, die Bewegungsfreiheit, Lebensqualität und
Unabhängigkeit von Menschen zu verbessern, ist tief in der DNA des
Unternehmens verwurzelt - wie auch sein gesellschaftliches Engagement: Seit
1988 ist Ottobock Partner und Unterstützer der Paralympischen Spiele.
Investor Relations-Kontakt:
Ottobock SE & Co. KGaA
Julia Hartmann
VP Investor Relations
Mobil: +49 151 556 848 07
Julia.Hartmann@ottobock.de
Medienkontakt:
Ottobock SE & Co. KGaA
Merle Florstedt
Head of Corporate Communications
Mobil: +49 151 441 616 25
Merle.Florstedt@ottobock.de
Kekst CNC
Knut Engelmann
Mobil: +49 174 234 2808
Knut.Engelmann@kekstcnc.com
Wichtige Informationen
Diese Bekanntmachung ist kein und stellt weder ein Angebot noch eine
Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den
Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Japan oder anderen
Jurisdiktionen dar, in denen ein solches Angebot Beschränkungen unterliegen
könnte. Sämtliche hierin genannten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß
den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger
Fassung (der "Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen eines
Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten
registriert und diese Wertpapiere dürfen ohne derartige Registrierung weder
direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten,
verkauft oder anderweitig übertragen werden, mit Ausnahme bei Vorliegen
einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen gemäß den Vorschriften
des Securities Act oder sofern es sich um eine Transaktion handelt, die
nicht den Registrierungserfordernissen gemäß den Vorschriften des Securities
Act unterliegt, und in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen
eines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten
Staaten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung
genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.
Diese Bekanntmachung ist Werbung und stellt keinen Wertpapierprospekt dar.
Anleger sollten ihre Entscheidung zum Erwerb oder zur Zeichnung der in
dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere der Ottobock SE & Co. KGaA
("Ottobock" oder die "Gesellschaft") ausschließlich auf Grundlage der
Informationen aus dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot
dieser Wertpapiere erstellten Wertpapierprospekts treffen. Kopien dieses
Wertpapierprospekts sind bei der Emittentin oder auf der Webseite
https://investors.ottobock.com kostenfrei erhältlich. Die Billigung des
Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
ist nicht als Befürwortung der Wertpapiere zu verstehen. Es wird empfohlen,
dass potenzielle Anleger den Prospekt lesen, bevor sie eine
Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der
Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.
Diese Bekanntmachung richtet sich ausschließlich im Vereinigten Königreich
nur an Personen und / oder ist für diese bestimmt die (i) professionelle
Anleger sind, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act
2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung, (die
"Verordnung") fallen, (ii) vermögende Gesellschaften, die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (wobei diese Personen zusammen als
"relevante Personen" bezeichnet werden). Personen, die keine relevanten
Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder im Vertrauen auf
diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt handeln. Alle Investitionen oder
Investitionsaktivitäten, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, stehen
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durchgeführt.
In die Zukunft gerichtete Aussagen
Diese Bekanntmachung kann "in die Zukunft gerichtete Aussagen" enthalten. In
die Zukunft gerichtete Aussagen sind manchmal, aber nicht immer, an der
Verwendung eines Datums in der Zukunft oder durch Wörter wie "werden",
"davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "könnten", "möglicherweise", "sollten",
"erwarten", "glauben", "beabsichtigten", "planen", "bereiten vor" oder
"abzielen" (einschließlich deren negative Formulierungen oder anderen
Varianten) zu erkennen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind ihrer Art
nach vorausschauend, spekulativ und mit Risiken und Unsicherheiten
verbunden, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen,
die in der Zukunft möglicherweise eintreten können oder auch nicht eintreten
können. Es bestehen eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass
die tatsächlichen Ergebnisse, Ereignisse und Entwicklungen erheblich von den
in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten
abweichen. Sämtliche späteren schriftlichen oder mündlichen in die Zukunft
gerichteten Aussagen, die der Ottobock, ihren jeweiligen verbundenen
Unternehmen, oder in ihrem Namen handelnden Personen zuzurechnen sind, sind
in ihrer Gesamtheit ausdrücklich durch die oben genannten Faktoren
eingeschränkt. Es kann nicht zugesichert werden, dass die in diesem Dokument
enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen realisiert werden können. In
die Zukunft gerichtete Aussagen werden zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung
getroffen.
Vorbehaltlich der Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Vorschriften werden
weder (i) die Ottobock, noch (ii) BNP PARIBAS, Deutsche Bank
Aktiengesellschaft, Goldman Sachs Bank Europe SE, BofA Securities Europe SA,
UBS AG London Branch, Jefferies GmbH, UniCredit Bank GmbH, COMMERZBANK
Aktiengesellschaft, DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank,
Frankfurt am Main, Landesbank Baden-Württemberg (zusammen die
"Konsortialbanken") noch ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen
beabsichtigen, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten
Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen, zu revidieren oder an tatsächliche
Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, sei es aufgrund neuer
Informationen, künftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen, und
übernehmen keine Verpflichtung dazu. Diese Mitteilung stellt keine Anlage-,
Rechts-, Rechnungslegungs-, Regulierungs-, Steuer- oder sonstige Beratung
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übereinstimmen, und wenn solche Informationen oder Zusicherungen gegeben
oder gemacht werden, darf man sich nicht darauf verlassen, dass sie von oder
im Namen der Gesellschaft oder einer Konsortialbank autorisiert wurden.
Diese Bekanntmachung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller
Informationen, die zur Bewertung des von Ottobock und/oder seiner Finanzlage
erforderlich sind. Die Finanzinformationen (einschließlich Prozentsätzen)
wurden gemäß etablierten kaufmännischen Grundsätzen gerundet. Bestimmte
Daten zur Marktpositionierung von Ottobock, die in dieser Bekanntmachung
enthalten sind, stammen aus oder basieren auf Drittquellen. In
Branchenpublikationen, Studien und Erhebungen Dritter wird im Allgemeinen
erklärt, dass die darin enthaltenen Daten aus Quellen stammen, die als
zuverlässig gelten, dass jedoch keine Garantie für die Angemessenheit,
Qualität, Genauigkeit, Relevanz, Vollständigkeit oder Hinlänglichkeit dieser
Daten besteht. Solche Untersuchungen und Schätzungen sowie die ihnen
zugrunde liegenden Methoden und Annahmen wurden von keiner unabhängigen
Quelle auf ihre Genauigkeit oder Vollständigkeit überprüft und können ohne
Mitteilung geändert werden. Dementsprechend lehnen Ottobock und die
Konsortialbanken ausdrücklich jegliche Verantwortung oder Haftung in Bezug
auf diese Informationen ab und es sollte kein unangemessenes Vertrauen in
diese Daten gesetzt werden.
Die Konsortialbanken handeln ausschließlich für Ottobock und die veräußernde
Aktionärin und für keine anderen Personen in Zusammenhang mit dem Angebot
von Aktien von Ottobock (das "Angebot"). Sie werden keine anderen Personen
als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf das Angebot ansehen und übernehmen
für keine anderen Personen außer Ottobock und der veräußernden Aktionärin
die Verantwortung für die Bereitstellung des ihren Kunden gewährten
Schutzes, für die Beratung in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser
Bekanntmachung oder sonstige in dieser Bekanntmachung genannte
Transaktionen, Vereinbarungen oder Angelegenheiten.
In Zusammenhang mit dem Angebot übernehmen die Konsortialbanken und deren
jeweilige verbundene Unternehmen einen Teil der im Rahmen des Angebots
angebotenen Aktien in der Position als Eigenhändler und können diese Aktien
und andere Wertpapiere der Ottobock oder damit verbundene Investments in
Zusammenhang mit dem Angebot oder mit einer anderen Angelegenheit in dieser
Eigenschaft für eigene Rechnung einbehalten, kaufen, verkaufen oder zum
Verkauf anbieten oder anderweitig auf eigene Rechnung handeln.
Dementsprechend sollten Verweise im Wertpapierprospekt, sobald dieser
veröffentlicht ist, auf die Aktien von Ottobock, die angeboten, erworben,
platziert oder auf andere Weise gehandelt werden, so verstanden werden, dass
sie auch mögliche Ausgaben, Angebote, Platzierungen an, oder Erwerbe oder
Handel durch die Konsortialbanken sowie ihre jeweiligen verbundenen
Unternehmen in dieser Eigenschaft umfassen.
Zudem können die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen
Finanztransaktionen (einschließlich Swaps oder Differenzgeschäfte) mit
Investoren abschließen, im Rahmen derer die Konsortialbanken und deren
jeweilige verbundene Unternehmen jeweils Aktien an der Ottobock erwerben,
halten oder veräußern können. Die Konsortialbanken beabsichtigen keine
Offenlegung des Umfangs dieser Investitionen oder Geschäfte, es sei denn,
sie unterliegen einer diesbezüglichen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen
Verpflichtung.
Weder Konsortialbanken und ihre verbundenen Unternehmen, noch deren
jeweilige Organmitglieder, Mitglieder der Unternehmensleitung, Mitarbeiter,
Berater oder Vertreter übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für
die Richtigkeit, den Wahrheitsgehalt oder die Vollständigkeit der
Informationen in dieser Bekanntmachung (oder für mögliche Auslassungen in
dieser Bekanntmachung) oder sonstiger Informationen, die sich auf Ottobock
und/oder ihre Tochtergesellschaften beziehen, - unabhängig davon, ob diese
Informationen schriftlich, mündlich, bildlich oder in elektronischer Form
vorliegen, und unabhängig davon, wie diese übermittelt oder zur Verfügung
gestellt worden sind, - oder für etwaige Verluste jedweder Ursache, die sich
aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts oder auf
sonstige Weise in Zusammenhang damit ergeben, und sie geben auch keine
diesbezüglichen ausdrücklichen oder konkludenten Zusicherungen oder
Gewährleistungen ab.
Um mögliche Mehrzuteilungen abzudecken, hat sich die Näder Upside
Vermögensverwaltungs GmbH (die " veräußernde Aktionärin") bereit erklärt,
den Konsortialbanken eine bestimmte Anzahl von Aktien der Gesellschaft zur
Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die veräußernde Aktionärin den
Konsortialbanken eine Option zum Erwerb einer Anzahl von Aktien der
Gesellschaft eingeräumt, die der Anzahl der Aktien entspricht, die zur
Deckung von Mehrzuteilungen während der Stabilisierungsphase (wie
nachstehend definiert) zugeteilt wurden. Im Zusammenhang mit der Platzierung
der Aktien der Gesellschaft wird Goldman Sachs Bank Europe SE als
Stabilisierungsmanager fungieren und kann als Stabilisierungsmanager
Überzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen gemäß den
gesetzlichen Anforderungen (Art. 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 in Verbindung mit den Artikeln 5 bis 8 der Delegierten Verordnung
(EU) 2016/1052 der Kommission) Überzuteilungen vornehmen und
Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen, um den Marktpreis der Aktien der
Gesellschaft zu stützen und damit einem etwaigen Verkaufsdruck
entgegenzuwirken. Der Stabilisierungsmanager ist nicht verpflichtet,
Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher findet eine Stabilisierung
nicht zwangsläufig statt und kann jederzeit eingestellt werden. Solche
Maßnahmen können an der Frankfurter Wertpapierbörse ab dem Tag getroffen
werden, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft im regulierten
Marktsegment der Frankfurter Wertpapierbörse voraussichtlich am oder um den
9. Oktober 2025 aufgenommen wird, und müssen spätestens 30 Kalendertage nach
diesem Datum (der "Stabilisierungszeitraum") beendet werden.
Stabilisierungsgeschäfte zielen darauf ab, den Marktpreis der Aktien der
Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums zu stützen. Diese
Maßnahmen können dazu führen, dass der Marktpreis der Aktien der
Gesellschaft höher ist, als dies sonst der Fall gewesen wäre. Darüber hinaus
kann der Marktpreis vorübergehend auf einem nicht nachhaltigen Niveau
liegen.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu
Hintergrundzwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder
Richtigkeit. Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser
Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder
Vollständigkeit verlassen.
Der Zeitpunkt der Zulassung der Aktien von Ottobock zum Handel im
Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger
Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse
(zusammen die "Zulassung") kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst
werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und
zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der
Grundlage der Absichten von Ottobock in Bezug auf die Zulassung getroffen
werden. Der Erwerb von Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann
einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten investierten
Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in Erwägung
ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die
Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt
keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien kann sowohl
sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich von einem
professionellen Berater über die Eignung des Angebots für die betreffende
Person beraten lassen.
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07.10.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Unternehmen: Ottobock SE & Co. KGaA
Max-Näder-Straße 15
37115 Duderstadt
Deutschland
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E-Mail: info@ottobock.com
Internet: https://corporate.ottobock.com
EQS News ID: 2209532
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2209532 07.10.2025 CET/CEST
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