BONN (dpa-AFX) - Eine milliardenschwere Handynetz-Auktion aus dem Jahr 2019 muss möglicherweise neu durchgeführt werden. Nachdem die Telekommunikationsanbieter Freenet
Das Bundesverkehrsministerium, das damals vom CSU-Politiker Andreas Scheuer geführt wurde, habe seinerzeit Einfluss genommen und damit die Unabhängigkeit der Bonner Bundesbehörde untergraben, so die Richter. Mit der Zurückweisung der Beschwerde ist dieses Urteil jetzt rechtskräftig. Der Breitbandverband Breko sprach von einer "heftigen Klatsche für die Bundesnetzagentur".
Die Regulierungsbehörde muss das Regelwerk, das der damaligen Frequenzauktion zugrunde lag, nun rückwirkend neu festlegen. Man werde das 5G-Frequenzverfahren "zügig neu aufrollen, um möglichst schnell Rechtsklarheit und Planungssicherheit für die Unternehmen zu gewährleisten", betonte Behördenchef Klaus Müller.
Was nun passieren kann
Es gibt verschiedene Optionen, wie die Bundesnetzagentur nun vorgeht: Sie kann den Auflagenkatalog gewissermaßen frei und unabhängig neu erarbeiten und am Ende zum gleichen Schluss kommen wie vor der Auktion 2019 - dann würde sie das gleiche Regelwerk für die Frequenzvergabe beschließen wie damals. Dann müsste die Auktion nicht neu durchgeführt werden, und alles bleibt beim Alten.
Eine andere Möglichkeit ist, dass die Bundesnetzagentur rückwirkend andere Regeln festlegt und die Auktion neu durchgeführt werden muss. Was das für finanzielle Folgen für den Bund hätte - ob der Bund für die Frequenzen also weniger Geld bekommen könnte, ist völlig unklar. Branchenbeobachtern zufolge ist eine Neuauflage der Auktion nicht allzu wahrscheinlich.
Milliardenschwere Einnahmen für den Staat
Bei der Frequenzauktion 2019 hatten sich die Deutsche Telekom
Der Kläger Freenet wertete die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts positiv. Mit der Beschwerde in Leipzig habe die Bundesnetzagentur eine aussichtslose "Verzögerungstaktik" gewählt, die nun gescheitert sei. "Jetzt kommt es auf Taten an: Bei der Neuvergabe müssen Wettbewerbs-schützende Maßnahmen ergriffen werden", sagt der Geschäftsführer von Freenet, Rickmann von Platen. Er setzt darauf, dass die Bundesnetzagentur den Auflagenkatalog verändert und darin die Position von virtuellen Netzbetreibern - also Firmen wie Freenet, die sich bei Netzbetreibern eingemietet haben - stärkt./wdw/DP/jha