dpa-AFX Compact

Rheinland-Pfalz: Klagen gegen kommunalen Finanzausgleich abgewiesen

25.09.2026
um 16:09 Uhr

NEUSTADT/WEINSTRASSE (dpa-AFX) - Vorerst Klarheit über den kommunalen Finanzausgleich (KFA) in Rheinland-Pfalz: Das Verwaltungsgericht in Neustadt/Weinstraße wies die Klagen der Stadt Pirmasens und des Landkreises Südwestpfalz gegen den KFA ab. Eine Begründung teilte das Gericht zunächst nicht mit. Es wurde jedoch eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Koblenz zugelassen.

Die beiden Kommunen hatten sich mit ihren Klagen eine Klärung der Frage erhofft, ob die Ausgestaltung des Finanzausgleichs den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Die Klagen erfolgten in enger Abstimmung mit dem Städtetag und dem Landkreistag Rheinland-Pfalz. Die beiden kommunalen Spitzenverbände sind selbst nicht klageberechtigt.

Fast zwei Drittel der Kommunen mit Defizit

Rheinland-pfälzische Kommunen monieren seit Jahren eine unzureichende finanzielle Ausstattung. Nach Angaben von Städte- und Landkreistag planten 64 Prozent der Kommunen für 2026 mit einem Defizit.

Die Verantwortlichen der kommunalen Spitzenverbände äußerten sich enttäuscht nach der Entscheidung. Die kommunale Finanzsituation sei vom Gericht nicht so gewürdigt worden wie erhofft, sagte der Finanzdezernent beim Landkreistag, Jürgen Hesch. Die beiden Kläger hätten jedoch bereits angekündigt, Berufung gegen die Entscheidung einlegen zu wollen. Damit gehe es weiter vor das Oberverwaltungsgericht. "Und natürlich hoffen wir dort auf eine für uns positivere Entscheidung."

Land bereitet sich auf Berufung vor

Die gesamte Dimension des Falls sei nicht genug gewürdigt worden, sagte der geschäftsführende Direktor des Städtetags, Michael Bleidt. "Nämlich die Tatsache, dass alle Kommunen in Rheinland-Pfalz finanziell ein Stück weit am Abgrund stehen und auch nach der letzten Entschuldungsmaßnahme des Landes sich strukturell nichts verbessert hat." Diese strukturellen Verbesserung und die Frage, ob das Land dafür verantwortlich ist, dass die Kommunen auskömmlich mit Finanzmitteln für ihre Pflichtaufgaben ausgestattet sind, seien jedoch entscheidend.

Zufrieden zeigte sich dagegen das Kommunalministerium: Mit den abgewiesenen Klagen teile das Verwaltungsgericht die Auffassung des Landes, dass der kommunale Finanzausgleich und das zum 1. Januar 2023 neu gefasste Landesfinanzausgleichsgesetz mit der Landesverfassung in Einklang stehen. Das Land gehe allerdings davon aus, dass die Stadt Pirmasens und der Landkreis Südwestpfalz Berufung beim Oberverwaltungsgericht Koblenz einlegen werden, erklärte ein Sprecher des Kommunalministeriums./wo/DP/zb